01.08.2021 Aufrufe

BÖB JOURNAL Fachinformationen für das Rechnungswesen Ausgabe Juni 2021

Wissenswertes und wertvolle Tipps für das Rechnungswesen zum Nachlesen. Die Beiträge stammen aus der Feder von Top-Experten, die in ihrer täglichen Praxis die "graue Theorie" umsetzen und gerne Ihren Schatz an Wissen und Erfahrung mit Ihnen teilen.

Wissenswertes und wertvolle Tipps für das Rechnungswesen zum Nachlesen. Die Beiträge stammen aus der Feder von Top-Experten, die in ihrer täglichen Praxis die "graue Theorie" umsetzen und gerne Ihren Schatz an Wissen und Erfahrung mit Ihnen teilen.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

PERSONALVERRECHNUNG

Aufrollart Rechtsgrundlage Anmerkung

Homeoffice Die neuen Homeoffice-Regelungen in Frage und Antwort 4-5/2021

103/2021

Arbeitsrechtlicher Teil des Homeoffice-Pakets vom Nationalrat beschlossen - aktualisierte

FAQ – Mustervereinbarung

(Un)Pfändbarkeit der Homeoffice-Pauschale - Homeoffice-Pauschale bei freien Dienstnehmer/innen

Steuerliche Homeoffice-Regelungen sowie Lohnkontenverordnung sind nun jeweils als

Bundesgesetzblätter verlautbart

6/2021

137/2021

6/2021

146/2021

6/2021

158/2021

Homeoffice und DZ 6/2021

159/2021

Homeoffice und Kommunalsteuer 6/2021

160/2021

Homeoffice und U-Bahnabgabe 6/2021

161/2021

Homeoffice und Sozialversicherung 6/2021

162/2021

Interessante FAQ-Ergänzungen zur Homeoffice-Pauschale 7/2021

192/2021

Weitere Antworten der Finanzverwaltung auf wichtige Praxisfragen zur steuerlichen

Homeoffice-Regelung

7/2021

193/2021

Aktualisierte Homeoffice-Leitfäden des BMA 8/2021

208/2021

Impfen Die WKO informiert: Impfen und Arbeitsrecht 8/2021

211/2021

Insolvenz

Begrenzte IESG-Sicherung für nicht konsumiertes Zeitguthabenentgelt umfasst auch

allfällige Zuschläge

OGH 8 ObS 1/19h vom 29. August 2019

1. Entgelte für Zeitguthaben (aus Überstunden, Durchrechnungen, Gleitzeit, Zeitzuschlägen),

für welche der Konsum von Zeitausgleich vorgesehen bzw. vereinbart war, sind im Falle

einer Arbeitgeberinsolvenz seit dem 1.8.2017 betraglich mit 25 % der täglichen Höchstbeitragsgrundlage

je offene Stunde nach dem IESG gesichert (§ 1 Abs. 4 Z 3 IESG).

2. Der OGH ist der Ansicht, dass sich diese betraglich nach oben limitierte Sicherung für

derartige Zeitguthaben auf das gesamte für eine derartige Stunde zu bezahlende Entgelt

bezieht (also nicht nur auf das Grundstundenentgelt), sondern auch einen allfällig dafür zu

bezahlenden (Überstunden)zuschlag.

Provision nach dem Austritt und vor der Insolvenzeröffnung fällig – keine IESG-Sicherung

OGH 8 ObS 6/20w vom 23. Oktober 2020

1. Wurde ein Entgelt (hier: Provision) nach dem Ende der Beschäftigung, jedoch noch vor

dem „Stichtag“ (§ 3 Abs. 1 IESG = Tag der Insolvenzeröffnung) fällig, so fällt es nicht mehr in

den vom IESG gesicherten Zeitraum.

2. Kam es zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu einer Vereinbarung, wonach Provisionen

grundsätzlich erst im Monat nach der Rechnungslegung an den Kunden „fällig“ werden

und gilt diese Vereinbarung auch (abweichend von § 10 Abs. 4 AngG) für den Fall des

Austrittes (= zulässige abweichende Vereinbarung) , so sind jene Provisionen, die auf diese

Art und Weise erst nach dem Austritt fällig werden, auch dann nicht IESG gesichert, wenn

diese Fälligkeit innerhalb der letzten sechs Monate vor der Insolvenzeröffnung eintrat.

IESG-Sicherung der offenen Entgelte einer zur Verlassenschaftskuratorin bestellten Arbeitnehmerin

OGH 8 ObS 8/20i vom 23. Oktober 2020

1. Wurde eine Arbeitnehmerin, nachdem ihr Arbeitgeber (ein Einzelunternehmer) verstorben

war, vom Verlassenschaftsgericht zur Verlassenschaftskuratorin bestellt und wurde über die

Verlassenschaft in weiterer Folge die Insolvenz eröffnet, so waren die ausständigen Bezüge

dieser Arbeitnehmerin nach dem IESG gesichert.

7/2021

174/2021

7/2021

175/2021

7/2021

176/2021

28 BÖB Journal 86 | 21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!