01.08.2021 Aufrufe

BÖB JOURNAL Fachinformationen für das Rechnungswesen Ausgabe Juni 2021

Wissenswertes und wertvolle Tipps für das Rechnungswesen zum Nachlesen. Die Beiträge stammen aus der Feder von Top-Experten, die in ihrer täglichen Praxis die "graue Theorie" umsetzen und gerne Ihren Schatz an Wissen und Erfahrung mit Ihnen teilen.

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PERSONALVERRECHNUNG

Aufrollart Rechtsgrundlage Anmerkung

Ausländerbeschäftigung

Bauarbeiterurlaubs-

und -abfertigungsgesetz

(BUAG)

Begünstigte Behinderte

Beitragsrückstände

Betriebsschließungen

Betriebsübergang

Änderung der „Saisonniersverordnung“ 8/2021

206/2021

Baueisenbiegerarbeiten im Rahmen einer standardisierten Marktproduktion – keine

BUAG-Zugehörigkeit

VwGH Ra 2016/08/0005 vom 9. Juni 2020

Soweit Baueisenbiegerarbeiten im Rahmen einer standardisierten bloßen Produktion von Baustoffen

bzw. Baumaterial in großer Stückzahl für den Markt ausgeübt werden, ist ein Betrieb

nicht mit dem Vorbiegen der für Bauten notwendigen Baueisen befasst und unterliegt folglich

nicht dem Anwendungsbereich des BUAG.

Arbeitgeberkündigung eines kündigungsgeschützten begünstigt behinderten Arbeitnehmers

im Rehabilitationsgeldbezug

VwGH Ra 2018/11/0093 vom 19. November 2020

Ist in absehbarer Zeit die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des kündigungsgeschützten

begünstigt behinderten Dienstnehmers bzw. der kündigungsgeschützt begünstigt behinderten

Dienstnehmerin nicht zu erwarten, so liegen in aller Regel die Voraussetzungen dafür vor,

dass die Weiterbeschäftigung dem Dienstgeber bzw. der Dienstgeberin nicht zumutbar ist •

„Kündigungsgrund nach § 8 Abs. 4 lit. b BehEinStG“.

Dies kann auch dann zutreffen, wenn der bzw. die betroffene Arbeitnehmer/in Rehabilitationsgeld

nach § 143a ASVG bezog und die Entgeltfortzahlung durch den bzw. die Dienstgeber/in

während dieser Zeit ruhte.

6/2021

131/2021

6/2021

132/2021

Aktuelles zu den ÖGK-Beitragsstundungen und Ratenzahlungen 8/2021

217/2021

Behördliche Betriebsschließungen - kein Entgeltanspruch (mehr) - neue Rechtsansicht

des BMA

Das BMA stellt jüngst auf seiner Homepage klar, dass Betriebsschließungen, die wegen Bestimmungen

einer auf Grundlage des COVID-19-Maßnahmengesetzes erlassenen Verordnung

erfolgen müssen, der allgemeinen Sphäre zuzurechnen sind. Daher ist der Arbeitgeber in diesem

Fall nicht zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, wenn er die betroffenen Beschäftigten im

Rahmen ihres Arbeitsvertrags nicht anderweitig einsetzen kann.

Geltendmachung von offenen Lohnansprüchen aus der Zeit vor dem Betriebsübergang

gegenüber dem Übergeber

OGH 9 ObA 39/20f vom 26. August 2020

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Machte ein Arbeitnehmer offene Lohnansprüche erst NACH dem erfolgten Betriebsübergang

beim „Übergeber“ innerhalb der viermonatigen kollektiv-vertraglichen Frist geltend, so

konnte diese Geltendmachung (und gegebenenfalls ein Anerkenntnis durch den „Übergeber“)

gegenüber dem Betriebserwerber keine Wirkung mehr entfalten.

Wurden diese offenen Lohnansprüche in weiterer Folge durch den Arbeitnehmer auch gegenüber

dem Betriebserwerber, aber erst nach Ablauf der kollektivvertraglichen viermonatigen

Verfallsfrist geltend gemacht, so waren die Ansprüche verfallen.

BUAG Änderungen im BUAG – BUAG-Novelle 2021

BGBl. I Nr. 71, ausgegeben am 13. April 2021

8/2021

213/2021

6/2021

133/2021

8/2021

200/2021

Corona WKO weitet die Corona-FAQ aus 6/2021

140/2021

Dienstreisen

Doppelbesteuerungsabkommen

Monatlich gleichbleibende Diätenpauschalen für kollektivvertraglich geregelte Dienstreisen

abgabenpflichtig

VwGH Ra 2019/15/0163 vom 11. Jänner 2021

Selbst dann, wenn ein Diätenanspruch aufgrund eines Kollektivvertrages bestehen sollte, so

besteht im Falle monatlich gewährter Diätenpauschalen komplette Abgabenpflicht.

2. Wartung der Info zur Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen

im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie

6/2021

157/2021

4-5/2021

120/2021

26 BÖB Journal 86 | 21

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