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BÖB JOURNAL Fachinformationen für das Rechnungswesen Ausgabe Juni 2021

Wissenswertes und wertvolle Tipps für das Rechnungswesen zum Nachlesen. Die Beiträge stammen aus der Feder von Top-Experten, die in ihrer täglichen Praxis die "graue Theorie" umsetzen und gerne Ihren Schatz an Wissen und Erfahrung mit Ihnen teilen.

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Monatliche Fachinformationen

verlagsübergreifendes Fachbuchangebot

versandkostenfrei ohne Mindestbestellmenge in Österreich

der Umsatzsteuer befreit behandelt.

Dessen ungeachtet wurde jedoch offenbar

gestützt auf das Vorliegen einer

Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung

eine Umsatzsteuerschuld von

€ 3.000,– festgesetzt.

Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes

kommt – in gleicher

Weise wie etwa auch eine Schätzung

der abzugsfähigen Vorsteuern – auch

die Schätzung einer Umsatzsteuerschuld

kraft Rechnungslegung in

Betracht; Voraussetzung dafür ist allerdings,

dass es als erwiesen angenommen

werden kann, dass der Unternehmer

tatsächlich entsprechende

Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis

ausgestellt hat (vgl. VwGH vom

16.9.2015, Ra 2015/13/0018).

Das Finanzamt hat im vorliegenden

Fall jedoch nicht festgestellt, ob vom

Bf überhaupt Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis

ausgestellt wurden.

Auch das BFG geht davon aus, dass

der Bf über die von ihm erbrachten

Leistungen keine Rechnungen mit

ausgewiesener Umsatzsteuer ausgestellt

hat. Somit fehlt es im Sinne der

Rechtsprechung des VwGH aber an

der Grundlage für die Schätzung einer

Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung.

Da im vorliegenden Beschwerdefall

auch sonst keine Anhaltspunkte

für eine den Beschwerdeführer treffenden

Umsatzsteuerschuld erkennbar

sind, ist der angefochtene Umsatzsteuerbescheid

2015 somit ersatzlos aufzuheben.

Die beiden vorangegangenen Artikel wurden dem monatlich erscheinenden Fachmagazin „Umsatzsteuer Aktuell“ (Ausgabe

195/Mai 2021) entnommen. Die „Umsatzsteuer Aktuell“ erscheint im Bilanz-Verlag und ist für BÖB- bzw. Bilanzbuchhalterklub-Mitglieder

zu einem vergünstigten Preis erhältlich. Nähere Informationen unter www.bilanzbuchring.at

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20 BÖB Journal 86 | 21

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