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Steil-Hof und Dorfgemeinschaft Isenstedt:

Erlebnisgolf am Start

Isenstedt und seine Umgebung

dürfen sich freuen: Die Dorfgemeinschaft

erhält bald eine

neue Attraktion, nämlich den

„Erlebnisgolf für jedermann im

Naschgarten“. Das dafür genutzte

Gelände - unweit der

Lübbecker Stadtgrenze - gehört

zu Büttemeyers Hof, der von der

Evangelischen Stiftung Ludwig-

Steil-Hof (LSH) Espelkamp gepachtet

ist und für den Bereich

Berufsbildung genutzt wird.

Erdarbeiten und erste Pflanzungen

für den Naschgarten haben

im Westbereich des Hofes bereits

begonnen und sollen im

Lauf des Jahres abgeschlossen

werden.

Im Zentrum steht eine ungewöhnliche

Minigolfbahn, die

sich grundsätzlich von den sonst

üblichen Anlagen unterscheidet.

Statt mehrerer kürzerer Bahnen

ist diese vielmehr Y-förmig

und von zwölf Metern Länge.

Naturnahe Aufbauten, die in

den Werkstätten des LSH gefertigt

werden, lassen sich variabel

platzieren. Die Planung und Antragstellung

erfolgte durch den

Bereich Berufsbildung des Ludwig-Steil-Hofes

und wird durch

das „Bündnis ländlicher Raum“

mit Geldern der Bezirksregierung

Detmold gefördert.

Auf dem Bild Vertreterinnen und

Vertreter von Dorfgemeinschaft,

Heimatverein und Ludwig-Steil-

Hof.

Bund der Steuerzahler

Nach dem Hochwasser

Starkregen und Hochwasser haben

in den vergangenen Tagen

immense Schäden im Rheinland

angerichtet. In vielen Fällen greifen

Versicherungen und helfen,

die Kosten für die Beseitigung

dieser Schäden zu tragen. Wenn

das nicht der Fall ist, können

Steuerzahler häufig in der Steuererklärung

außergewöhnliche

Belastungen geltend machen.

Das ist der Fall, wenn

• existenzielle Gegenstände wie

Wohnung, Möbel, Hausrat oder

Kleidung ersetzt oder repariert

werden müssen;

• die Schäden durch ein unabwendbares

und überraschend

eingetretenes Ereignis entstanden

sind;

• kein eigenes Verschulden vorliegt,

Schadenersatz und Erstattungen

nicht möglich sind;

• alle Versicherungsmöglichkeiten

ausgeschöpft wurden.

Der Bund der Steuerzahler weiter:

"In der Steuererklärung

ansetzbar sind die Kosten für

Wiederbeschaffungen bzw.

Reparaturen, für Entsorgung,

Sachverständigengutachten und

Darlehenszinsen, wenn Sie für

die Schadensbeseitigung ein

Darlehen aufnehmen müssen.

Allerdings setzt das Finanzamt

eine >zumutbare Belastung< als

gegeben voraus. Bis zu dieser

Höhe müssen Sie Ihre außergewöhnlichen

Belastungen selber

tragen. Wie hoch diese >zumutbare

Belastung< genau ist,

hängt ab von der Zahl der Kinder,

dem Familienstand und dem

Gesamtbetrag der Einkünfte."

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