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Steil-Hof und Dorfgemeinschaft Isenstedt:
Erlebnisgolf am Start
Isenstedt und seine Umgebung
dürfen sich freuen: Die Dorfgemeinschaft
erhält bald eine
neue Attraktion, nämlich den
„Erlebnisgolf für jedermann im
Naschgarten“. Das dafür genutzte
Gelände - unweit der
Lübbecker Stadtgrenze - gehört
zu Büttemeyers Hof, der von der
Evangelischen Stiftung Ludwig-
Steil-Hof (LSH) Espelkamp gepachtet
ist und für den Bereich
Berufsbildung genutzt wird.
Erdarbeiten und erste Pflanzungen
für den Naschgarten haben
im Westbereich des Hofes bereits
begonnen und sollen im
Lauf des Jahres abgeschlossen
werden.
Im Zentrum steht eine ungewöhnliche
Minigolfbahn, die
sich grundsätzlich von den sonst
üblichen Anlagen unterscheidet.
Statt mehrerer kürzerer Bahnen
ist diese vielmehr Y-förmig
und von zwölf Metern Länge.
Naturnahe Aufbauten, die in
den Werkstätten des LSH gefertigt
werden, lassen sich variabel
platzieren. Die Planung und Antragstellung
erfolgte durch den
Bereich Berufsbildung des Ludwig-Steil-Hofes
und wird durch
das „Bündnis ländlicher Raum“
mit Geldern der Bezirksregierung
Detmold gefördert.
Auf dem Bild Vertreterinnen und
Vertreter von Dorfgemeinschaft,
Heimatverein und Ludwig-Steil-
Hof.
Bund der Steuerzahler
Nach dem Hochwasser
Starkregen und Hochwasser haben
in den vergangenen Tagen
immense Schäden im Rheinland
angerichtet. In vielen Fällen greifen
Versicherungen und helfen,
die Kosten für die Beseitigung
dieser Schäden zu tragen. Wenn
das nicht der Fall ist, können
Steuerzahler häufig in der Steuererklärung
außergewöhnliche
Belastungen geltend machen.
Das ist der Fall, wenn
• existenzielle Gegenstände wie
Wohnung, Möbel, Hausrat oder
Kleidung ersetzt oder repariert
werden müssen;
• die Schäden durch ein unabwendbares
und überraschend
eingetretenes Ereignis entstanden
sind;
• kein eigenes Verschulden vorliegt,
Schadenersatz und Erstattungen
nicht möglich sind;
• alle Versicherungsmöglichkeiten
ausgeschöpft wurden.
Der Bund der Steuerzahler weiter:
"In der Steuererklärung
ansetzbar sind die Kosten für
Wiederbeschaffungen bzw.
Reparaturen, für Entsorgung,
Sachverständigengutachten und
Darlehenszinsen, wenn Sie für
die Schadensbeseitigung ein
Darlehen aufnehmen müssen.
Allerdings setzt das Finanzamt
eine >zumutbare Belastung< als
gegeben voraus. Bis zu dieser
Höhe müssen Sie Ihre außergewöhnlichen
Belastungen selber
tragen. Wie hoch diese >zumutbare
Belastung< genau ist,
hängt ab von der Zahl der Kinder,
dem Familienstand und dem
Gesamtbetrag der Einkünfte."
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