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Sommer

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Illmitzer Gespräche<br />

Klimavolksbegehren<br />

jetzt!<br />

Wir haben keine Zeit mehr. Während unsere wohnrechtliche Diskussion zurzeit von der Novellierung des<br />

HeizKG einerseits, von einer möglichen Novelle zum WEG andererseits bestimmt wird, geraten die Forderungen<br />

des Klimavolksbegehrens in den Hintergrund.<br />

Autor: Thomas Malloth<br />

T<br />

rotz coronarer Umstände, in der<br />

Zwischenzeit aber zumindest<br />

einmal geimpft und dem letzten<br />

Lockdown entronnen, arbeiten wir<br />

an den Illmitzer Gesprächen 2021 vom 14. bis<br />

zum 16.10.2021. Nochmals ein Danke an die<br />

Spitzen der Wirtschaftskammern im Bund, KR<br />

Mag. Georg Edlauer, und in Wien, KR Michael<br />

Pisecky, die uns nicht nur tatkräftig unterstützen,<br />

sondern auch am 14.10. den Wiener Immobilientag<br />

nach Illmitz verlegen. Wir haben<br />

damit die Chance, echte Entscheider für unser<br />

brennheißes Thema zu gewinnen, denn wir<br />

Immobilientreuhänder haben es in der Hand<br />

rund 30 Prozent des Energiebedarfs im Wohnbereich<br />

zu steuern.<br />

Während unsere wohnrechtliche Diskussion<br />

zurzeit von der Novellierung des HeizKG einerseits,<br />

von einer möglichen Novelle zum<br />

WEG andererseits bestimmt wird, geraten die<br />

Forderungen des Klimavolksbegehrens in den<br />

Hintergrund und drohen zwischen Ibiza und<br />

dem Festland zu versinken. Gerade an den beiden<br />

geplanten Novellen wird ersichtlich, dass<br />

eine weitgehend visionsbefreite Politik endlich<br />

der Vergangenheit angehören muss. Nehmen<br />

wir einmal das HeizKG, in Zukunft auch für<br />

Kälte zuständig: Wir beschäftigen uns – auf<br />

höchstem Expertenniveau und viele Stunden<br />

lang – mit der Frage einer effektiven und transparenten<br />

Abrechnung, ohne vorab klargestellt<br />

zu haben, dass es nachvollziehbarer, für jeden<br />

Einzelnen sichtbarer Umsetzungsschritte vor<br />

allem zum Ausstieg aus fossilen Energieträgern<br />

bedarf. Betrachten wir auch die Diskussion<br />

rund um Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz:<br />

Statt einfach zu sagen „Maßnahmen,<br />

die zur Erreichung der Klimaschutzziele<br />

dienen – und keine schutzwürdigen Interessen<br />

der WE verletzen –, sind privilegierte Maßnahmen<br />

im Sinne des Gesetzes“ – beschäftigen<br />

wir uns kasuistisch mit E-Ladestationen und<br />

Verschattungsfragen. Wovor haben wir Angst?<br />

Vor der eigenen Zukunft?<br />

Am 26.03.2021 hat der Nationalrat mit dem<br />

Stimmen von ÖVP, Grünen und Neos einen<br />

Mehrheitsbeschluss gefasst, mit dem der Bundesregierung<br />

eine breite Palette an Maßnahmen<br />

zur Umsetzung aufgetragen wird. Es liegt<br />

an uns nunmehr einzufordern, wofür 380.590<br />

Bürger unterschrieben haben:<br />

1. Verankerung des Rechtes auf<br />

Klimaschutz in der Verfassung<br />

Erinnern wir uns an den Stufenbau der Rechtsordnung,<br />

an dessen nationaler Spitze das Verfassungsrecht<br />

steht. Jedes staatliche Handeln<br />

und jede Maßnahme der Legislative muss diesem<br />

„höchsten“ Recht entsprechen. Hebt man<br />

nun den Klimaschutz in den Verfassungsrang,<br />

so zwingt man alle drei Staatsgewalten – Legislative,<br />

Judikative und Exekutive – das übergeordnete<br />

Ziel des Klimaschutzes immer im Kalkül<br />

zu haben. Das spart zwar noch kein Gramm<br />

CO2 und rettet auch noch keine Art, bewirkt<br />

aber eine unabdingbare Rücksichtnahme auf<br />

die wirklich übergeordneten Zielsetzungen.<br />

2. Schaffung eines verbindlichen<br />

CO2-Budgets<br />

Keiner von uns würde sein Unternehmen<br />

führen können, ohne eindeutige Zielsetzungen.<br />

Wir leben als Unternehmer nicht für den<br />

Moment, sondern planen umsichtig und nach<br />

Maßgabe unserer Ressourcen unser Handeln.<br />

Im Gegensatz zu aktuellen tagespolitischen<br />

„Sagern“, die nur dazu dienen, das Emotionale<br />

im Wähler anzusprechen, verfolgen wir unsere<br />

unternehmerischen Zielsetzungen auf Basis<br />

von Markt- und Trendbeobachtungen. Entscheidend<br />

ist für uns die Messbarkeit. Exakt<br />

diese jährlichen Meilensteine gilt es für unsere<br />

„Mitarbeiter“ in der Exekutive – Bund, Länder<br />

und Gemeinden – einzuführen und gesetzlich<br />

zu verankern.<br />

3. Controlling durch einen<br />

Klimarechnungshof<br />

Gleich wie in unseren Unternehmen muss es<br />

eine von der obersten Leitung unabhängige<br />

und nur dieser berichtspflichtige Instanz geben,<br />

die die Einhaltung des Budgets überwacht<br />

und – wenn erforderlich – geeignete Maßnahmen<br />

empfiehlt, die – binnen angemessener<br />

Frist – umzusetzen sind. Ich würde in diesem<br />

Zusammenhang über den vom genannten Entschließungsantrag<br />

geforderten Expertenrat<br />

Fotos: Adobe Stock<br />

142 BauTecFokus

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