Sommer
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Illmitzer Gespräche<br />
Klimavolksbegehren<br />
jetzt!<br />
Wir haben keine Zeit mehr. Während unsere wohnrechtliche Diskussion zurzeit von der Novellierung des<br />
HeizKG einerseits, von einer möglichen Novelle zum WEG andererseits bestimmt wird, geraten die Forderungen<br />
des Klimavolksbegehrens in den Hintergrund.<br />
Autor: Thomas Malloth<br />
T<br />
rotz coronarer Umstände, in der<br />
Zwischenzeit aber zumindest<br />
einmal geimpft und dem letzten<br />
Lockdown entronnen, arbeiten wir<br />
an den Illmitzer Gesprächen 2021 vom 14. bis<br />
zum 16.10.2021. Nochmals ein Danke an die<br />
Spitzen der Wirtschaftskammern im Bund, KR<br />
Mag. Georg Edlauer, und in Wien, KR Michael<br />
Pisecky, die uns nicht nur tatkräftig unterstützen,<br />
sondern auch am 14.10. den Wiener Immobilientag<br />
nach Illmitz verlegen. Wir haben<br />
damit die Chance, echte Entscheider für unser<br />
brennheißes Thema zu gewinnen, denn wir<br />
Immobilientreuhänder haben es in der Hand<br />
rund 30 Prozent des Energiebedarfs im Wohnbereich<br />
zu steuern.<br />
Während unsere wohnrechtliche Diskussion<br />
zurzeit von der Novellierung des HeizKG einerseits,<br />
von einer möglichen Novelle zum<br />
WEG andererseits bestimmt wird, geraten die<br />
Forderungen des Klimavolksbegehrens in den<br />
Hintergrund und drohen zwischen Ibiza und<br />
dem Festland zu versinken. Gerade an den beiden<br />
geplanten Novellen wird ersichtlich, dass<br />
eine weitgehend visionsbefreite Politik endlich<br />
der Vergangenheit angehören muss. Nehmen<br />
wir einmal das HeizKG, in Zukunft auch für<br />
Kälte zuständig: Wir beschäftigen uns – auf<br />
höchstem Expertenniveau und viele Stunden<br />
lang – mit der Frage einer effektiven und transparenten<br />
Abrechnung, ohne vorab klargestellt<br />
zu haben, dass es nachvollziehbarer, für jeden<br />
Einzelnen sichtbarer Umsetzungsschritte vor<br />
allem zum Ausstieg aus fossilen Energieträgern<br />
bedarf. Betrachten wir auch die Diskussion<br />
rund um Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz:<br />
Statt einfach zu sagen „Maßnahmen,<br />
die zur Erreichung der Klimaschutzziele<br />
dienen – und keine schutzwürdigen Interessen<br />
der WE verletzen –, sind privilegierte Maßnahmen<br />
im Sinne des Gesetzes“ – beschäftigen<br />
wir uns kasuistisch mit E-Ladestationen und<br />
Verschattungsfragen. Wovor haben wir Angst?<br />
Vor der eigenen Zukunft?<br />
Am 26.03.2021 hat der Nationalrat mit dem<br />
Stimmen von ÖVP, Grünen und Neos einen<br />
Mehrheitsbeschluss gefasst, mit dem der Bundesregierung<br />
eine breite Palette an Maßnahmen<br />
zur Umsetzung aufgetragen wird. Es liegt<br />
an uns nunmehr einzufordern, wofür 380.590<br />
Bürger unterschrieben haben:<br />
1. Verankerung des Rechtes auf<br />
Klimaschutz in der Verfassung<br />
Erinnern wir uns an den Stufenbau der Rechtsordnung,<br />
an dessen nationaler Spitze das Verfassungsrecht<br />
steht. Jedes staatliche Handeln<br />
und jede Maßnahme der Legislative muss diesem<br />
„höchsten“ Recht entsprechen. Hebt man<br />
nun den Klimaschutz in den Verfassungsrang,<br />
so zwingt man alle drei Staatsgewalten – Legislative,<br />
Judikative und Exekutive – das übergeordnete<br />
Ziel des Klimaschutzes immer im Kalkül<br />
zu haben. Das spart zwar noch kein Gramm<br />
CO2 und rettet auch noch keine Art, bewirkt<br />
aber eine unabdingbare Rücksichtnahme auf<br />
die wirklich übergeordneten Zielsetzungen.<br />
2. Schaffung eines verbindlichen<br />
CO2-Budgets<br />
Keiner von uns würde sein Unternehmen<br />
führen können, ohne eindeutige Zielsetzungen.<br />
Wir leben als Unternehmer nicht für den<br />
Moment, sondern planen umsichtig und nach<br />
Maßgabe unserer Ressourcen unser Handeln.<br />
Im Gegensatz zu aktuellen tagespolitischen<br />
„Sagern“, die nur dazu dienen, das Emotionale<br />
im Wähler anzusprechen, verfolgen wir unsere<br />
unternehmerischen Zielsetzungen auf Basis<br />
von Markt- und Trendbeobachtungen. Entscheidend<br />
ist für uns die Messbarkeit. Exakt<br />
diese jährlichen Meilensteine gilt es für unsere<br />
„Mitarbeiter“ in der Exekutive – Bund, Länder<br />
und Gemeinden – einzuführen und gesetzlich<br />
zu verankern.<br />
3. Controlling durch einen<br />
Klimarechnungshof<br />
Gleich wie in unseren Unternehmen muss es<br />
eine von der obersten Leitung unabhängige<br />
und nur dieser berichtspflichtige Instanz geben,<br />
die die Einhaltung des Budgets überwacht<br />
und – wenn erforderlich – geeignete Maßnahmen<br />
empfiehlt, die – binnen angemessener<br />
Frist – umzusetzen sind. Ich würde in diesem<br />
Zusammenhang über den vom genannten Entschließungsantrag<br />
geforderten Expertenrat<br />
Fotos: Adobe Stock<br />
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