Hoffnung Zukunft - Die Heilsarmee

Hoffnung Zukunft - Die Heilsarmee Hoffnung Zukunft - Die Heilsarmee

23.12.2012 Aufrufe

6 Bislang konnten Sie als Privatperson lediglich 5% vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte als gemeinnützige Spenden oder 10% für mildtätige Zwecke steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Das neue Stiftungsrecht ermöglicht es Ihnen, wesentlich mehr Spendengelder an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen beim Finanzamt geltend zu machen. Jährlich sind nun zusätzlich bis zu 20.450 EUR steuerlich absetzbar. Darüber hinaus können im ersten Jahr nach der Gründung der Stiftung (also bis zum 29. Januar 2004) pro Person bis Vorteile des Stiftens 307.000 EUR Steuer mindernd dem Vermögensstock der Stiftung zugeführt werden. Dieser Betrag kann – in bis zu zehn Jahresraten aufgeteilt – steuerlich abgeschrieben werden. Sie sparen Steuern und helfen zugleich dabei, der Finanzierung der Heilsarmee eine langfristige Perspektive zu geben. Weitere Aspekte können sein: = den eigenen Namen mit wohltätigem Handeln zu verbinden und der Nachwelt im Gedächtnis zu bleiben. l Dankbarkeit für das im Leben Erreichte und der Wunsch etwas davon „zurückzuzahlen”. l im Sinne einer selbst verfügten Zweckbestimmung Einfluss zu nehmen und gestaltend einzugreifen. Auf jeden Fall aber zeigen Stifterinnen und Stifter, dass sie engagiert und verantwortungsbereit sind, indem sie sich den Problemen unserer Zeit stellen.

Verschiedene Formen der Unterstützung Wenn Sie die Ziele der Gemeinschaftsstiftung der Heilsarmee Deutschland sinnvoll finden, haben Sie mehrere Möglichkeiten der Unterstützung. Die Zustiftung Die einfachste Art die Gemeinschaftsstiftung der Heilsarmee Deutschland zu unterstützen ist die Zustiftung. Die Zuwendung der Stifterin oder des Stifters fließt in das Stiftungskapital und bleibt dort dauerhaft erhalten. Aus den Erträgen werden jährlich die karitativen Aufgaben gefördert. Zustiftungen können mit einem bestimmten Zweck innerhalb des Stiftungszwecks verbunden werden, der Ihnen wichtig ist. Wichtig ist die Mitteilung seitens der Stifterin oder des Stifters, dass es sich bei der Zuwendung um eine Zustiftung handelt. Über die Zustiftung wird den Stiftenden eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt. Für eine Stiftung wie der Gemeinschaftsstiftung der Heilsarmee Deutschland ist eine möglichst rasche Erhöhung des Stiftungskapitals wichtig um mit den Erträgen dauerhaft die notwendigen Dienste und satzungsgemäßen Zwecke zu erfüllen. Die treuhänderische Stiftung Die Gemeinschaftsstiftung der Heilsarmee Deutschland bietet Ihnen die Möglichkeit unter ihrem Dach eine treuhänderische Stiftung zu gründen. Die treuhänderische Stiftung bedarf nicht der staatlichen Anerkennung. Eine rasche und reibungslose Einrichtung ist damit gegeben. Es bedarf eines Treuhandvertrages und einer Satzung, die den Stif- tungszweck konkretisiert. Die treuhänderische Stiftung kann Ihren Namen tragen. Sie können die komplette Stiftungsarbeit oder Teile davon an die Gemeinschaftsstiftung der Heilsarmee Deutschland übergeben und sich somit, wenn Sie wünschen, ganz auf die Realisierung des Stiftungszwecks konzentrieren. Im Gegensatz zur rechtsfähigen Stiftung besteht kein unteres Limit für das Grundstockkapital. Außerdem ist die Nachfolge von Anfang an geregelt. Satzungsänderungen sind leichter durchzuführen als bei rechtsfähigen Stiftungen. Nachträgliche Änderungen sind möglich. Die Satzungszwecke können sich im Einzelnen von denen der Gemeinschaftsstiftung der Heilsarmee Deutschland unterscheiden, müssen jedoch im Sinne und Einklang mit der Satzung der Hauptstiftung stehen. 7

Verschiedene Formen der Unterstützung<br />

Wenn Sie die Ziele der Gemeinschaftsstiftung<br />

der <strong>Heilsarmee</strong><br />

Deutschland sinnvoll finden, haben<br />

Sie mehrere Möglichkeiten<br />

der Unterstützung.<br />

<strong>Die</strong> Zustiftung<br />

<strong>Die</strong> einfachste Art die Gemeinschaftsstiftung<br />

der <strong>Heilsarmee</strong><br />

Deutschland zu unterstützen ist<br />

die Zustiftung. <strong>Die</strong> Zuwendung<br />

der Stifterin oder des Stifters<br />

fließt in das Stiftungskapital und<br />

bleibt dort dauerhaft erhalten.<br />

Aus den Erträgen werden jährlich<br />

die karitativen Aufgaben<br />

gefördert. Zustiftungen können<br />

mit einem bestimmten Zweck<br />

innerhalb des Stiftungszwecks<br />

verbunden werden, der Ihnen<br />

wichtig ist.<br />

Wichtig ist die Mitteilung seitens<br />

der Stifterin oder des Stifters,<br />

dass es sich bei der Zuwendung<br />

um eine Zustiftung handelt. Über<br />

die Zustiftung wird den Stiftenden<br />

eine Zuwendungsbestätigung<br />

ausgestellt.<br />

Für eine Stiftung wie der Gemeinschaftsstiftung<br />

der <strong>Heilsarmee</strong><br />

Deutschland ist eine<br />

möglichst rasche Erhöhung des<br />

Stiftungskapitals wichtig um mit<br />

den Erträgen dauerhaft die notwendigen<br />

<strong>Die</strong>nste und satzungsgemäßen<br />

Zwecke zu erfüllen.<br />

<strong>Die</strong> treuhänderische<br />

Stiftung<br />

<strong>Die</strong> Gemeinschaftsstiftung der<br />

<strong>Heilsarmee</strong> Deutschland bietet<br />

Ihnen die Möglichkeit unter ihrem<br />

Dach eine treuhänderische<br />

Stiftung zu gründen. <strong>Die</strong> treuhänderische<br />

Stiftung bedarf nicht<br />

der staatlichen Anerkennung.<br />

Eine rasche und reibungslose<br />

Einrichtung ist damit gegeben. Es<br />

bedarf eines Treuhandvertrages<br />

und einer Satzung, die den Stif-<br />

tungszweck konkretisiert. <strong>Die</strong><br />

treuhänderische Stiftung kann<br />

Ihren Namen tragen. Sie können<br />

die komplette Stiftungsarbeit<br />

oder Teile davon an die Gemeinschaftsstiftung<br />

der <strong>Heilsarmee</strong><br />

Deutschland übergeben und sich<br />

somit, wenn Sie wünschen, ganz<br />

auf die Realisierung des Stiftungszwecks<br />

konzentrieren.<br />

Im Gegensatz zur rechtsfähigen<br />

Stiftung besteht kein unteres<br />

Limit für das Grundstockkapital.<br />

Außerdem ist die Nachfolge von<br />

Anfang an geregelt. Satzungsänderungen<br />

sind leichter durchzuführen<br />

als bei rechtsfähigen Stiftungen.<br />

Nachträgliche Änderungen<br />

sind möglich. <strong>Die</strong> Satzungszwecke<br />

können sich im Einzelnen von<br />

denen der Gemeinschaftsstiftung<br />

der <strong>Heilsarmee</strong> Deutschland unterscheiden,<br />

müssen jedoch im<br />

Sinne und Einklang mit der Satzung<br />

der Hauptstiftung stehen.<br />

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