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Hoffnung Zukunft - Die Heilsarmee

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gen sozialen und kirchlichen Aufgaben<br />

der <strong>Heilsarmee</strong> unterstützt<br />

und langfristig finanziell abgesichert<br />

werden. Damit soll eine<br />

höhere Kontinuität und Planungssicherheit<br />

für die Verwirklichung<br />

der gemeinnützigen, mildtätigen<br />

und kirchlichen Zwecke erreicht<br />

werden.<br />

Auszug:<br />

§ 2<br />

Zweck der Stiftung<br />

1. <strong>Die</strong> Stiftung verfolgt ausschließlich<br />

und unmittelbar<br />

gemeinnützige, mildtätige<br />

und kirchliche Zwecke im<br />

Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte<br />

Zwecke” der<br />

Abgabenordnung (AO), insbesondere<br />

durch Förderung<br />

der Bildung und Erziehung,<br />

der Alten- und Jugendarbeit,<br />

des Wohlfahrtswesens und<br />

Aus der Satzung...<br />

der Entwicklungshilfe, die<br />

Unterstützung hilfsbedürftiger<br />

Personen im Sinne des<br />

§ 53 AO sowie die Förderung<br />

kirchlicher Zwecke im<br />

Sinne des § 54 AO.<br />

2. Der Zweck der Stiftung<br />

wird vorrangig verwirklicht<br />

durch die Beschaffung und<br />

Zuwendung von Mitteln für<br />

bzw. an „<strong>Die</strong> <strong>Heilsarmee</strong><br />

in Deutschland” und ihrer<br />

Arbeitszweige zur Verwirklichung<br />

ihrer steuerbegünstigten<br />

Zwecke.<br />

3. <strong>Die</strong> Stiftung kann sich zur<br />

Erfüllung ihrer Zwecke Hilfspersonen<br />

im Sinne des § 57<br />

Abs. 1, Satz 2 der Abgabenordnung<br />

bedienen, soweit<br />

sie die Aufgaben nicht selbst<br />

wahrnimmt.<br />

4. <strong>Die</strong> Stiftung ist selbstlos tätig<br />

und verfolgt nicht in erster<br />

Linie eigenwirtschaftliche<br />

Zwecke.<br />

5. <strong>Die</strong> Mittel der Stiftung dürfen<br />

nur für die satzungsmäßigen<br />

Zwecke verwendet<br />

werden.<br />

6. Der Stifter und seine<br />

Rechtsnachfolger erhalten in<br />

dieser Eigenschaft keine Zuwendungen<br />

aus Mitteln der<br />

Stiftung.<br />

<strong>Die</strong> satzungsgemäßen Zwecke<br />

können nur deshalb dauerhaft<br />

erfüllt werden, weil durch Zuwendungen<br />

und Zustiftungen das<br />

Vermögen der Stiftung aufgestockt<br />

wird.<br />

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