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Finanzierung oder Leasing? - Terworth

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Kein Kündigungsschutz für Arbeitnehmer<br />

im Kleinbetrieb<br />

In Betrieben, in denen in der regel nur zehn <strong>oder</strong><br />

weniger arbeitnehmer beschäftigt sind (so genannte<br />

Kleinbetrieb), besteht kein Kündigungsschutz.<br />

ein unternehmer unterhielt mehrere<br />

Kleinbetrieb (einen mit zehn und einen mit sechs<br />

arbeitnehmer), die er als organisatorisch selbstständig<br />

bezeichnete. ein entlassener Hausmeister<br />

und Haustechniker machte geltend, solche kleinen<br />

Betriebe müssen aus verfassungsrechtlichen<br />

Gründen auch dann als einheitlicher Betrieb im<br />

kündigungsschutzrechtlichen sinne behandelt<br />

werden, wenn sie organisatorisch selbstständig<br />

sind. Mit dieser argumentation hatte er keinen<br />

erfolg.<br />

© rainer sturm / pixelio.de<br />

das Bundesarbeitsgericht entschied vielmehr,<br />

auch wenn ein unternehmer mehrere Kleinbetriebe<br />

unterhält, werden die Zahlen der dort Beschäftigten<br />

nicht automatisch zusammengerechnet,<br />

wenn es sich tatsächlich um organisatorisch<br />

hinreichend verselbstständigte einheiten und deshalb<br />

um selbstständige Betriebe handelt. Ob dies<br />

der Fall ist, müsse jeweils nach den umständen<br />

des einzelfalls entschieden werden.<br />

Arbeitskreis Niederberg: Treffen mit<br />

dem Finanzamt<br />

am 21.03. traf sich der arbeitskreis Niederberg<br />

der steuerberater turnusgemäß unter der Leitung<br />

des Ortsstellenleiters reiner terworth mit dem<br />

zuständigen Finanzamt Velbert zum Gedankenaustausch.<br />

Neben Informationen zur einkommensteuererklärung<br />

2010, dem stand der geplanten<br />

renovierungsarbeiten und der Vorstellung neuer<br />

sachgebietsleiter war ein weiterer themenschwerpunkt<br />

die Kontrolle der rentenbezüge.<br />

In diesem Jahr erwartet das Finanzamt weitere<br />

rentenbezugsmitteilungen der letzten Jahre, die<br />

ausgewertet werden. sofern sie Fragen hierzu<br />

haben, sprechen sie uns bitte an.<br />

unternehmer<br />

Umsatzsteuer für Mahlzeitengestellung<br />

auf Dienstreisen<br />

Nach den neuen Lohnsteuerrichtlinien wird eine<br />

Gestellung einer Mahlzeit durch den arbeitgeber<br />

auf einer dienstreise (auswärtstätigkeit) bereits<br />

dann anerkannt, wenn der arbeitgeber die aufwendungen<br />

des arbeitnehmers dienst- <strong>oder</strong> arbeitsrechtlich<br />

ersetzt und die rechnung auf den<br />

arbeitgeber ausgestellt ist.<br />

dies gilt nicht nur für<br />

Frühstück, sondern<br />

auch für Mittag -und<br />

abendessen bei einem<br />

Wert bis 40 € (inklusive<br />

Mwst.). die vom arbeitgeber<br />

gestellte Mahlzeit<br />

ist dann nur mit dem<br />

günstigen amtlichen<br />

sachbezug (2011: pro stück 1,57 €, Mittag- <strong>oder</strong><br />

abendessen 2,83 €) als lohnsteuerlicher Vorteil zu<br />

versteuern.<br />

Zur umsatzsteuerlichen Behandlung dieser Fälle<br />

weist die Finanzverwaltung auf Folgendes hin:<br />

Geht der arbeitgeber von einem lohnsteuerlichen<br />

Vorteil nur in Höhe des sachbezugswertes der<br />

Mahlzeiten aus, ergeben sich keine besonderen<br />

umsatzsteuerlichen Folgen.<br />

der arbeitgeber kann aus der Hotelrechnung unter<br />

den üblichen Voraussetzungen die Vorsteuer<br />

abziehen. eine steuerpflichtige Lieferung des<br />

essens an den arbeitnehmer ist nicht gegeben.<br />

anders ist es aber, wenn der arbeitgeber den<br />

arbeitnehmer höher belastet als mit dem sachbezugswert.<br />

Berechnet der arbeitgeber für das Frühstück<br />

zum Beispiel 4,80 €, in dem er diesen Betrag<br />

von der Verpflegungspauschale einbehält,<br />

liegt eine steuerpflichtige essenslieferung vor.<br />

Zahl des Quartals: 40.000<br />

die Zeitschrift Focus Money hat insgesamt<br />

40.000 steuerberater nach den besten<br />

steuerkanzleien befragen lassen. die 150<br />

besten steuerkanzleien aus deutschland<br />

wurden vor kurzem veröffentlicht:<br />

In der ausgabe<br />

3/2011 ernannte<br />

uns daher die redaktion<br />

des Wirtschaftsmagazins<br />

zum topsteuerberater.<br />

© Jürgen Mala / pixelio.de<br />

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