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Finanzierung oder Leasing? - Terworth

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Quartal 2/2011<br />

steuerra(d)t<br />

das Hausmagazin der steuerkanzlei terworth & Partner<br />

<strong>Finanzierung</strong> <strong>oder</strong> <strong>Leasing</strong>?<br />

Entscheidungshilfe für ihre Investitionen<br />

Weitere themen:<br />

ungültiges testament: erbschaftsteuerliche<br />

Berücksichtigung?<br />

umsatzsteuer für Mahlzeitengestellung auf<br />

dienstreisen?<br />

Massagen als Betriebsausgabe absetzen?<br />

schutzhelme für steuerfachangestellte?<br />

© thorben Wengert / pixelio.de


Inhalt<br />

Privatbereich<br />

unterstützung der Opfer der erd-und seebebenkatastrophe in Japan 4<br />

auch ein ungültiges testament kann erbschaftsteuerliche Berücksichtigung erfahren 4<br />

Massagen als Betriebsausgabe absetzen 4<br />

Kosten für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung 5<br />

Lohnsteuerbescheinigungen hinsichtl. der Krankenversicherungsbeiträge evtl. fehlerhaft? 5<br />

elektronischer datenaustausch über den Bezug von Kurzarbeiter-/arbeitslosengeld u.a. 5<br />

Kosten für eine krankheitsbedingte Heimunterbringung 5<br />

dienstwagenbesteuerung 6<br />

schenkungsteuerbefreiung für Familienwohnheim 6<br />

unternehmer<br />

Kein Kündigungsschutz für arbeitnehmer im Kleinbetrieb 7<br />

arbeitskreis Niederberg: treffen mit dem Finanzamt 7<br />

umsatzsteuer für Mahlzeitengestellung auf dienstreisen 7<br />

Zahl des Quartals: 40.000 7<br />

<strong>Finanzierung</strong> <strong>oder</strong> <strong>Leasing</strong>? 8<br />

tank- und Geschenkgutscheine des arbeitgebers können steuerbefreiter sachlohn sein 10<br />

aus der Kanzlei<br />

re-Zertifizierung unserer Kanzlei 11<br />

royale Vorbilder? 11<br />

Wechsel im sekretariat 11<br />

schutzhelme für steuerfachangestellte? 11<br />

2<br />

daten/termine<br />

termine 12<br />

Impressum 12


Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,<br />

liebe Freunde der Steuerkanzlei <strong>Terworth</strong> & Partner,<br />

dipl. Finanzwirt<br />

reiner terworth<br />

vereid. Buchprüfer steuerberater<br />

dipl. Kaufmann<br />

tobias terworth<br />

steuerberater<br />

editorial<br />

mit dieser ersten ausgabe des Magazins steuerra(d)t möchten wir Ihnen ein weiteres Produkt der<br />

steuerkanzlei terworth & Partner vorstellen. In der Vergangenheit haben sie monatlich neben dem<br />

elektronischen Medium das Blitzlicht auch das Magazin trialog sowie das aktuelle erhalten. umfragen in<br />

unserer Klientel haben ergeben, dass diese Informationsflut von Ihnen gar nicht gewünscht war.<br />

Frei nach dem Grundsatz „weniger ist mehr“ haben wir uns entschlossen, die Informationen für sie zu<br />

selektieren und Ihnen in größeren abständen (quartalsweise) zukommen zu lassen.<br />

die Beiträge dieses Magazins sollen Ihnen helfen, Ihr unternehmen durch die raue see der steuergesetzgebung<br />

zu manövrieren. auch der Privatmann soll hier ein steuerrad in seine Hände bekommen,<br />

mit dem er den richtigen Kurs gegenüber der Finanzverwaltung einschlägt. die hier veröffentlichten<br />

Beiträge halten wir für lesenswert und für eine Vielzahl unserer Mandanten auch anwendbar.<br />

Wir wünschen uns, dass sie manövrierfähig bleiben und der steuerrat hierbei nicht zu kurz kommt.<br />

Gerne würden wir nach dem studium dieser start-ausgabe von Ihnen eine reaktion erhalten.<br />

teilen sie uns mit, ob Ihnen dieses Magazin gefallen hat und welche anregungen und Wünsche <strong>oder</strong><br />

Änderungen sie für die nächste ausgabe vorschlagen.<br />

Per e-Mail, telefonat, Notiz <strong>oder</strong> im persönlichen Gespräch mit uns <strong>oder</strong> unseren Mitarbeitern erfahren<br />

wir gerne mehr von Ihnen.<br />

Herzlichst Ihre<br />

3


Privatbereich<br />

Unterstützung der Opfer der Erd-und Seebebenkatastrophe<br />

in Japan im März 2011<br />

Das Bundesministerium der Finanzen(<br />

BMF) hat in seinem Schreiben<br />

vom 24. März 2011 steuerliche Maßnahmen<br />

geregelt, die dazu dienen<br />

die Opfer der Erdbebenkatastrophe<br />

in Japan zu unterstützen.<br />

Für Spenden gilt ohne betragsmäßige<br />

Beschränkung ein vereinfachter Zuwendungsnachweis(Barzahlungsbeleg,<br />

Kontoauszug <strong>oder</strong> PC-Ausdruck<br />

bei online banking) für die Zahlung<br />

auf ein Sonderkonto der amtlich anerkannten<br />

Verbände der freien Wohlfahrtspflege.<br />

Auch ein ungültiges Testament<br />

kann erbschaftsteuerliche Berück-<br />

sichtigung erfahren<br />

eine letztwillige Verfügung, wie zum Beispiel ein<br />

testament, ist an formalen Voraussetzungen<br />

gebunden (notariell <strong>oder</strong> handschriftlich).<br />

Wird diese Formvorschrift missachtet, ist das<br />

testament nichtig. Nach der rechtsprechung des<br />

Bundesfinanzhofes kann ein solches ungültiges<br />

testament dennoch zu Zwecken der Besteuerung<br />

der erbschaft Gültigkeit erlangen.<br />

4<br />

Voraussetzung ist hierfür unter anderem, dass<br />

die erben den erklärten Willen des erblassers<br />

anerkennen und ausführen. der Vorteil für die<br />

Beteiligten ist der, dass die erbschaftssteuer<br />

von dem zu zahlen ist, der das Vermögen erhält<br />

und nicht von dem, der zivilrechtlich an<br />

sich erbe geworden ist, aber auf das Vermögen<br />

verzichtet hat.<br />

der Fall: eine erblasserin hatte mündlich ihre<br />

stieftochter zur alleinerbin bestimmt, starb<br />

aber vor errichtung eines gültigen testaments.<br />

Von den vier gesetzlichen erben ließen<br />

nur zwei die mündliche anordnung gegen<br />

sich gelten. Weil diese ihren erbteil der<br />

stieftochter überließen, galt für die erbschaftsteuer<br />

das mündliche testament.<br />

Bezüglich der erbteile der anderen gesetzlichen<br />

erben galt die gesetzliche<br />

erbfolge auch für die erbschaftsteuer.<br />

Tipp Arbeitslohnspende:<br />

Verzichten arbeitnehmer auf die auszahlung<br />

von teilen des arbeitslohns zu Gunsten einer<br />

Zahlung des arbeitgebers auf ein spendenkonto<br />

einer spendenempfangsberechtigten einrichtung<br />

bleiben diese Lohnteile bei der Feststellung<br />

des steuerpflichtigen arbeitslohns außer<br />

ansatz, wenn der arbeitgeber die Verwendungsauflage<br />

erfüllt und dies dokumentiert.<br />

Neben der Lohnsteuerfreiheit tritt auch für den<br />

arbeitnehmer eine Befreiung der sozialversicherung<br />

ein. Für den arbeitnehmer ist diese<br />

arbeitslohnspende interessanter, da in diesem<br />

Punkte kein abzug der Lohnsteuer und sozialversicherung<br />

vorgenommen wird. Gerne beraten<br />

wir sie hierzu ausführlicher.<br />

Massagen als Werbungskosten bzw.<br />

Betriebsausgabe absetzen<br />

der Fiskus muss medizinische Kosten bei der steuerberechnung<br />

stärker berücksichtigen.<br />

In der einkommensteuererklärung konnten Krankheitskosten<br />

zwar immer untergebracht werden,<br />

meistens aber ohne nachhaltige auswirkungen. der<br />

Grund: bei den außergewöhnlichen Belastungen<br />

berücksichtigt das Finanzamt einen zumutbaren eigenanteil,<br />

der je nach steuerklasse und einkommen<br />

zwischen 1 % und 7 % der einkünfte liegt.<br />

In Zukunft können selbstständige die Kosten für<br />

eine Krankheit aber als Betriebsausgaben geltend<br />

machen und voll abziehen, wenn die Krankheit<br />

durch den Beruf verursacht wurde.<br />

dies ermöglicht ein urteil des Finanzgerichts sachsen:<br />

eine Geigerin konnte einen Werbungskostenabzug<br />

für die Behandlung ihrer Verspannungen und<br />

ihrer schmerzbedingten Fehlhaltungen der Wirbelsäule<br />

durchsetzen. die richter akzeptierten diese<br />

Kosten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben,<br />

obwohl das syndrom nach dem sozialgesetzbuch<br />

nicht als Berufskrankheit eingestuft ist.<br />

Kosten für eine künstliche<br />

Befruchtung als außergewöhnliche<br />

Belastung © thorben Wengert / pixelio.de


Kosten für eine heterologe künstliche Befruchtung<br />

der ehefrau waren bisher steuerlich nicht berücksichtigt<br />

worden.<br />

an dieser rechtsauffassung hält der Bundesfinanzhof<br />

nicht mehr fest. selbstgetragene Kosten<br />

einer Heilbehandlung sind als außergewöhnliche<br />

Belastungen absetzbar. eine Heilbehandlung ist es<br />

auch, wenn sich der Kinderwunsch des ehepaares<br />

wegen einer erkrankung des ehemannes nicht auf<br />

andere Weise verwirklichen lässt.<br />

L o h n s t e u e r b e -<br />

s c h e i n i g u n g e n<br />

hinsichtlich der<br />

K r a n k e n v e r s i -<br />

cherungsbeiträge<br />

eventuell fehlerhaft?<br />

arbeitnehmer, die freiwillig<br />

in der gesetzlichen<br />

Kranken- und<br />

Pflegeversicherung versichert<br />

sind, müssen<br />

die Lohnsteuerbescheinigung<br />

dahingehend<br />

überprüfen. aufgrund<br />

einer unklaren definition<br />

in der Vorgabe für die Lohnbuchhaltungsprogramme<br />

kommt es für das Jahr 2010 unter umständen<br />

zu fehlerhaften Bescheinigungen.<br />

das Bundesfinanzministerium erklärt hierzu, dass<br />

diese fehlerhaften Lohnsteuerbescheinigungen automatisch<br />

im rahmen der einkommensteuerveranlagung<br />

2010 korrigiert werden. eine Korrektur<br />

der fehlerhaften Lohnsteuerbescheinigungen 2010<br />

ist somit nicht mehr erforderlich. das Finanzamt<br />

berücksichtigt die vom arbeitnehmer geleisteten<br />

Beiträge in zutreffender Höhe als Vorsorgeaufwendungen<br />

bei der Veranlagung zur einkommensteuer.<br />

Betroffene arbeitnehmer sollten dennoch ihre<br />

steuerbescheide für das Jahr 2010 dahingehend<br />

prüfen <strong>oder</strong> sich zur Prüfung an uns wenden.<br />

Elektronischer Datenaustausch über<br />

den Bezug von Kurzarbeiter-/Arbeitslosengeld<br />

und anderes<br />

Bestimmte Lohnersatzleistungen, wie z. B. das<br />

Kurzarbeitergeld <strong>oder</strong> schlechtwettergeld, werden<br />

bereits in der Lohnsteuerbescheinigungen angegeben<br />

und damit dem Finanzamt übermittelt.<br />

© sigrid roßmann / pixelio.de<br />

Privatbereich<br />

In der Bescheinigung nicht enthaltene Leistungen<br />

müssen dem Finanzamt von dem träger mitgeteilt<br />

werden. dies betrifft z. B. die Bundesagentur für arbeit<br />

hinsichtlich der Zahlung von arbeitslosengeld.<br />

die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass für<br />

die im Jahr 2011 gewährten Leistungen die Mitteilungen<br />

bis zum 28. Februar 2012 elektronisch zu<br />

übermitteln sind. davon abweichend übermittelt<br />

die Bundesagentur für arbeit die von ihr ausgezahlten<br />

Leistungen bereits erstmalig zum 28. Februar<br />

2011 für die Kalenderjahre 2009 (Insolvenzgeld<br />

und arbeitslosengeld) und 2010 (alle von ihr<br />

erbrachten arten und Lohnersatzleistungen).<br />

Kosten für eine krankheitsbedingte<br />

Heimunterbringung<br />

die Kosten einer Heimunterbringung konnten bisher<br />

nur unter bestimmten Voraussetzungen als<br />

außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt<br />

werden. In einem aktuellen urteil erkannte der<br />

Bundesfinanzhof (BFH) nun auch die Kosten für<br />

den krankheitsbedingten aufenthalt in einem seniorenheim<br />

als außergewöhnliche Belastung an.<br />

eine ständige Pflegebedürftigkeit bestand hierbei<br />

nicht.<br />

Voraussetzung für den abzug ist eine ärztliche Bescheinigung,<br />

die testiert, dass der aufenthalt infolge<br />

einer erkrankung notwendig war.<br />

© uta Herbert / pixelio.de<br />

5


Privatbereich<br />

Dienstwagenbesteuerung<br />

Wird einem arbeitnehmer ein dienstwagen unentgeltlich zur Verfügung gestellt,<br />

hat er die Privatnutzung monatlich mit 1% des Bruttolistenpreises als<br />

arbeitslohn zu versteuern. Für Fahrten zwischen Wohnung und arbeitsstätte ist<br />

außerdem ein Zuschlag von 0,03% des Bruttolistenpreises pro entfernungskilometer<br />

pro Monat anzusetzen.<br />

Schenkungsteuerbefreiung für Familienwohnheim<br />

die schenkung einer Immobilie, die als Familienwohnheim genutzt wird (Haus <strong>oder</strong> Wohnung), ist zwischen<br />

ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern von der schenkungsteuer befreit. steuerfrei sind<br />

des Weiteren schenkungen in der Weise, dass ein ehegatte den anderen von einer Verbindlichkeit aus<br />

der anschaffung eines Familienwohnheimes befreit. so kann er z. B. dem ehegatten Geld zur tilgung von<br />

schulden schenken <strong>oder</strong> ihm ein darlehen erlassen, welches er ihm gegeben hat. die steuerbefreiung ist<br />

dabei betragsmäßig nicht begrenzt. der Bundesfinanzhof (BFH) stellt hierzu klar:<br />

die steuerbefreiung setzt zwingend das Bestehen<br />

der ehe bei der schenkung voraus. Bei einer Heirat,<br />

die nach der schenkung vollzogen wird, wird<br />

die Befreiung nicht gewährt. Bei schenkungen zur<br />

tilgung von anschaffungsdarlehen kommt es jedoch<br />

nicht darauf an, wann die Immobilie angeschafft<br />

wurde. Hat z. B. ein künftiger ehegatte<br />

ein als Familienwohnheim genutztes Haus vor<br />

der ehe mit Hilfe eines darlehens<br />

angeschafft und der<br />

andere ehegatte schenkt<br />

ihm erst nach der eheschließung<br />

das Geld zur<br />

tilgung, so ist auch diese<br />

schenkung begünstigt,<br />

unabhängig davon, dass<br />

die Immobilie bei ihrer<br />

anschaffung noch kein<br />

Familienwohnheim der<br />

eheleute war.<br />

6<br />

schenkungen im Zusammenhang<br />

mit<br />

einer als Familienwohnheimgenutzten<br />

Wohnung sind<br />

auch dann begünstigt,<br />

wenn<br />

© Gerd altmann / pixelio.de<br />

der Bundesfinanzhof hatte bereits 2008 die Zuschlagsregelung zu Gunsten von arbeitnehmern eingeschränkt.<br />

der Monatswert von 0,03% ist danach nur für die tatsächlich mit dem dienstwagen gefahrene<br />

strecke zwischen Wohnung und arbeitsstätte anzusetzen und auch nur für die tage, an denen der<br />

dienstwagen hierfür genutzt wurde. der pro tag und Kilometer anzusetzende Zuschlag beträgt 1/15 des<br />

Monatswerts, also 0,002%. diese entscheidung hat die Finanzverwaltung aufgrund Veranlassung des<br />

Bundesministeriums der Finanzen nicht angewandt.<br />

der Bundesfinanzhof hat seine entscheidungen nunmehr bestätigt: die 1% regelung für arbeitnehmer<br />

sei analog zu den regelungen für Gewinneinkünfte anzuwenden. Bei den Gewinneinkünften gäbe es aber<br />

keine Zuschlagsregelung, sondern eine Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs. dem Gleichbehandlungsgebot<br />

entspreche es deshalb, bei arbeitnehmern den Werbungskostenabzug zu begrenzen.<br />

Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesministerium wieder mit einem Nichtanwendungserlass reagiert<br />

<strong>oder</strong> die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs endlich akzeptiert.<br />

sich die Wohnung in einem Gebäude befindet, dessen<br />

weitere räumlichkeiten betrieblich genutzt werden.<br />

Zuwendungen im Zusammenhang mit einem Familienwohnheim<br />

sind auch in Fällen begünstigt,<br />

in denen sie als abfindung für einen erb- <strong>oder</strong><br />

Pflichtteilsverzicht gedacht sind.<br />

© thorben Wengert / pixelio.de


Kein Kündigungsschutz für Arbeitnehmer<br />

im Kleinbetrieb<br />

In Betrieben, in denen in der regel nur zehn <strong>oder</strong><br />

weniger arbeitnehmer beschäftigt sind (so genannte<br />

Kleinbetrieb), besteht kein Kündigungsschutz.<br />

ein unternehmer unterhielt mehrere<br />

Kleinbetrieb (einen mit zehn und einen mit sechs<br />

arbeitnehmer), die er als organisatorisch selbstständig<br />

bezeichnete. ein entlassener Hausmeister<br />

und Haustechniker machte geltend, solche kleinen<br />

Betriebe müssen aus verfassungsrechtlichen<br />

Gründen auch dann als einheitlicher Betrieb im<br />

kündigungsschutzrechtlichen sinne behandelt<br />

werden, wenn sie organisatorisch selbstständig<br />

sind. Mit dieser argumentation hatte er keinen<br />

erfolg.<br />

© rainer sturm / pixelio.de<br />

das Bundesarbeitsgericht entschied vielmehr,<br />

auch wenn ein unternehmer mehrere Kleinbetriebe<br />

unterhält, werden die Zahlen der dort Beschäftigten<br />

nicht automatisch zusammengerechnet,<br />

wenn es sich tatsächlich um organisatorisch<br />

hinreichend verselbstständigte einheiten und deshalb<br />

um selbstständige Betriebe handelt. Ob dies<br />

der Fall ist, müsse jeweils nach den umständen<br />

des einzelfalls entschieden werden.<br />

Arbeitskreis Niederberg: Treffen mit<br />

dem Finanzamt<br />

am 21.03. traf sich der arbeitskreis Niederberg<br />

der steuerberater turnusgemäß unter der Leitung<br />

des Ortsstellenleiters reiner terworth mit dem<br />

zuständigen Finanzamt Velbert zum Gedankenaustausch.<br />

Neben Informationen zur einkommensteuererklärung<br />

2010, dem stand der geplanten<br />

renovierungsarbeiten und der Vorstellung neuer<br />

sachgebietsleiter war ein weiterer themenschwerpunkt<br />

die Kontrolle der rentenbezüge.<br />

In diesem Jahr erwartet das Finanzamt weitere<br />

rentenbezugsmitteilungen der letzten Jahre, die<br />

ausgewertet werden. sofern sie Fragen hierzu<br />

haben, sprechen sie uns bitte an.<br />

unternehmer<br />

Umsatzsteuer für Mahlzeitengestellung<br />

auf Dienstreisen<br />

Nach den neuen Lohnsteuerrichtlinien wird eine<br />

Gestellung einer Mahlzeit durch den arbeitgeber<br />

auf einer dienstreise (auswärtstätigkeit) bereits<br />

dann anerkannt, wenn der arbeitgeber die aufwendungen<br />

des arbeitnehmers dienst- <strong>oder</strong> arbeitsrechtlich<br />

ersetzt und die rechnung auf den<br />

arbeitgeber ausgestellt ist.<br />

dies gilt nicht nur für<br />

Frühstück, sondern<br />

auch für Mittag -und<br />

abendessen bei einem<br />

Wert bis 40 € (inklusive<br />

Mwst.). die vom arbeitgeber<br />

gestellte Mahlzeit<br />

ist dann nur mit dem<br />

günstigen amtlichen<br />

sachbezug (2011: pro stück 1,57 €, Mittag- <strong>oder</strong><br />

abendessen 2,83 €) als lohnsteuerlicher Vorteil zu<br />

versteuern.<br />

Zur umsatzsteuerlichen Behandlung dieser Fälle<br />

weist die Finanzverwaltung auf Folgendes hin:<br />

Geht der arbeitgeber von einem lohnsteuerlichen<br />

Vorteil nur in Höhe des sachbezugswertes der<br />

Mahlzeiten aus, ergeben sich keine besonderen<br />

umsatzsteuerlichen Folgen.<br />

der arbeitgeber kann aus der Hotelrechnung unter<br />

den üblichen Voraussetzungen die Vorsteuer<br />

abziehen. eine steuerpflichtige Lieferung des<br />

essens an den arbeitnehmer ist nicht gegeben.<br />

anders ist es aber, wenn der arbeitgeber den<br />

arbeitnehmer höher belastet als mit dem sachbezugswert.<br />

Berechnet der arbeitgeber für das Frühstück<br />

zum Beispiel 4,80 €, in dem er diesen Betrag<br />

von der Verpflegungspauschale einbehält,<br />

liegt eine steuerpflichtige essenslieferung vor.<br />

Zahl des Quartals: 40.000<br />

die Zeitschrift Focus Money hat insgesamt<br />

40.000 steuerberater nach den besten<br />

steuerkanzleien befragen lassen. die 150<br />

besten steuerkanzleien aus deutschland<br />

wurden vor kurzem veröffentlicht:<br />

In der ausgabe<br />

3/2011 ernannte<br />

uns daher die redaktion<br />

des Wirtschaftsmagazins<br />

zum topsteuerberater.<br />

© Jürgen Mala / pixelio.de<br />

7


unternehmer<br />

<strong>Finanzierung</strong> <strong>oder</strong> <strong>Leasing</strong>?<br />

Entscheidungshilfe für ihre Investitionen<br />

Wenn es ein ranking gäbe, in welchem die Fragen, die dem steuerberater gestellt<br />

werden nach Häufigkeit aufgelistet wären, dann stünde eine Frage ganz<br />

oben:<br />

„Soll ich finanzieren <strong>oder</strong> leasen?“<br />

sofern nicht ausreichende liquide Mittel vorhanden sind wird diese Frage regelmäßig<br />

vor Investitionen gestellt. Fragesteller können sein der Verkäufer,<br />

das Kreditinstitut <strong>oder</strong> der unternehmer selbst. auffällig ist hier, dass die drei<br />

vorstehenden Personengruppen jeweils eine andere Interessenslage haben.<br />

dem Verkäufer wird unterstellt,<br />

dass er möglichst schnell, reibungslos<br />

und idealerweise mit<br />

großer Marge seine Ware an die<br />

Frau <strong>oder</strong> den Mann bringen<br />

möchte.<br />

Für ihn ist das <strong>Leasing</strong>geschäft<br />

ideal, denn er kann sehr oft<br />

über die <strong>Leasing</strong>rate Nachlässe,<br />

die er beim Verkauf des Investitionsgutes<br />

gegeben hat, wieder<br />

auffangen.<br />

die Vermittlung eines <strong>Leasing</strong>vertrages<br />

bringt dem Vermittler<br />

weitere Provision. Oft ist<br />

die Höhe der Provision davon<br />

abhängig, welche verhandelbare<br />

rate der <strong>Leasing</strong>nehmer<br />

(Investor) akzeptiert. die Bonitätsprüfung<br />

bei einer <strong>Leasing</strong>gesellschaft<br />

ist selten<br />

so aufwändig wie bei einer<br />

Bank.<br />

8<br />

die Kreditinstitute haben<br />

schon lange den <strong>Leasing</strong>-<br />

Kundenwunsch erkannt<br />

und vermitteln <strong>Leasing</strong>verträge<br />

an tochter- <strong>oder</strong><br />

schwestergesellschaften.<br />

Wenn die Bonität für<br />

eine klassische <strong>Finanzierung</strong><br />

nicht ausreicht,<br />

wird sehr oft die Option<br />

des <strong>Leasing</strong>geschäftes<br />

angeboten. <strong>Leasing</strong>gesellschaften<br />

gehen<br />

häufig ein höheres<br />

risiko ein, als es<br />

einem Kreditinstitut<br />

möglich ist.<br />

das höhere ausfallrisiko muss<br />

natürlich der <strong>Leasing</strong>nehmer in<br />

seiner <strong>Leasing</strong>rate bezahlen.<br />

der Investor, der sich soeben<br />

für eine größere Investition<br />

entschieden hat, darf die wirtschaftliche<br />

Betrachtungsweise<br />

nicht aus dem auge verlieren.<br />

Vor dem abschluss des Vertrages<br />

hat er um jeden Cent gefeilscht,<br />

er hat hier einen rabatt<br />

heraus geschlagen und sich<br />

vielleicht noch weitere Bonbons<br />

geben lassen.<br />

Wie oben ausgeführt, empfiehlt<br />

natürlich der Verkäufer das<br />

<strong>Leasing</strong>geschäft. es ist zu beobachten,<br />

dass der Käufer die<br />

rationale ebene verlässt und für<br />

emotionale argumente offen ist<br />

(„das auto könnte ich morgen<br />

zulassen, wenn sie den <strong>Leasing</strong>vertrag<br />

heute unterzeichnen.“).<br />

dennoch empfiehlt es sich bei<br />

einer solchen entscheidung<br />

kühlen Kopf zu bewahren und<br />

die alternativen miteinander zu<br />

vergleichen bzw. zunächst vergleichbar<br />

zu machen.<br />

eine <strong>Finanzierung</strong> kann man<br />

nur dann mit <strong>Leasing</strong> vergleichen,<br />

wenn die Laufzeit vergleichbar<br />

ist und am ende der<br />

Laufzeit gegebenenfalls ein<br />

größerer Betrag (schlussrate)<br />

zur disposition steht.<br />

an dem Beispiel einer Fahrzeug-<br />

© thorben Wengert / pixelio.de<br />

investition lässt sich das Vorstehende<br />

mit einer einfachen<br />

rechnung deutlich machen.<br />

Beispiel <strong>Leasing</strong>:<br />

ein Fahrzeug im Werte von<br />

50.000 € wird für drei Jahre<br />

geleast, die jährliche Kilometerleistung<br />

beträgt 20.000 km,<br />

die Laufzeit soll drei Jahre betragen.<br />

Nach drei Jahren wird das Fahrzeug<br />

bei einem Kilometerstand<br />

von rund 60.000 km einen Wert<br />

von 19.747,90 € plus umsatzsteuer<br />

haben.<br />

die <strong>Leasing</strong>rate beträgt dabei<br />

monatlich 858,12 € (721,11 +<br />

137,01 ust).<br />

Beispiel <strong>Finanzierung</strong>:<br />

um obenstehendes <strong>Leasing</strong>angebot<br />

mit einer <strong>Finanzierung</strong><br />

vergleichbar zu machen, müssen<br />

die Konditionen angepasst<br />

werden.<br />

ein <strong>Finanzierung</strong>svolumen von<br />

50.000 € wird um die darin enthaltene<br />

umsatzsteuer gekürzt,<br />

die Laufzeit beträgt ebenfalls<br />

drei Jahre und die Kilometerfahrleistung<br />

60.000 km.<br />

die monatliche rate beträgt somit<br />

650,77 €.<br />

Nach drei Jahren ist eine


schlussrate von 19.747,90 € an<br />

die Bank zu leisten.<br />

In diesem Falle wird der Kreditnehmer<br />

gegebenenfalls dem<br />

autohaus eine rechnung über<br />

19.747,90 € plus umsatzsteuer<br />

ausstellen.<br />

die umsatzsteuer hat er an das<br />

Finanzamt abzuführen, während<br />

der Nettobetrag zur tilgung<br />

des darlehens dient.<br />

Vorstehende Vergleichsrechnung<br />

macht deutlich, dass ein<br />

<strong>Leasing</strong>angebot im regelfall<br />

teurer sein wird.<br />

Wenn man bedenkt, dass sich<br />

die <strong>Leasing</strong>gesellschaft ebenfalls<br />

finanziert sowie eine eigene<br />

Verwaltung vorhält, ein<br />

höheres ausfallrisiko hat und<br />

außerdem ebenfalls mit Gewinn<br />

abschließen will, so ist dieses<br />

ergebnis nicht verwunderlich.<br />

Monatlich ca. 70 € mal 36 Monate<br />

bei gleichen Leistungen<br />

machen deutlich, dass eine<br />

Vergleichsrechnung sich stets<br />

lohnt.<br />

Wichtig:<br />

die <strong>Leasing</strong>- und <strong>Finanzierung</strong>skonditionen<br />

müssen absolut<br />

vergleichbar sein, anderenfalls<br />

würde man Äpfel mit<br />

Birnen vergleichen, was bekanntermaßen<br />

zu fehlerhaften<br />

erkenntnissen führen würde.<br />

Legen sie bei Ihrer entscheidung<br />

Wert darauf, dass der<br />

Händler bei einer <strong>Finanzierung</strong><br />

eine rückkaufgarantie zum<br />

festgelegten Preis abgibt.<br />

Viele Händler sträuben sich<br />

ebenfalls, zur schlussrate die<br />

umsatzsteuer zusätzlich zu<br />

leisten.<br />

Steuerliche Betrachtung<br />

der Mandant, der an dieser<br />

stelle noch nicht überzeugt ist<br />

wirft dann oft ein: „aber ich<br />

kann doch die höhere <strong>Leasing</strong>rate<br />

absetzen“.<br />

das ist zwar richtig und würde<br />

auch den steuerlichen Gewinn<br />

mindern und somit auch<br />

die steuer, aber wenn ich ihm<br />

dann vorschlage, mein Honorar<br />

monatlich bei gleicher Leistung<br />

um 70 € zu erhöhen, weil er es<br />

ja absetzen kann — spätestens<br />

dann sieht er ein, dass er auf<br />

dem Holzweg war.<br />

Steuerlich halte ich es<br />

grundsätzlich für ratsam,<br />

den finanzierten Kauf vorzuziehen,<br />

da sich dadurch<br />

bilanzpolitische Wahlrechte<br />

und Ansatzmöglichkeiten<br />

ergeben, die es beim <strong>Leasing</strong><br />

nicht gäbe (z. B. Investitionsabzugsbetrag,Sonderabschreibung).<br />

© anatoliy Meshkov - Fotolia.com<br />

Fazit<br />

unternehmer<br />

sehr oft ist die <strong>Finanzierung</strong><br />

dem <strong>Leasing</strong> vorzuziehen.<br />

es gibt aber durchaus sachverhalte,<br />

bei denen der <strong>Leasing</strong>vertrag<br />

wirtschaftlich geboten<br />

ist.<br />

Insbesondere wäre hier eine<br />

Variante zu nennen, bei der<br />

das <strong>Leasing</strong>geschäft bezuschusst<br />

wird.<br />

In jedem Falle sollte man sich<br />

Vergleichsangebote einholen<br />

und darauf achten dass diese<br />

auch tatsächlich vergleichbar<br />

sind.<br />

Gerne beraten wir sie bei dieser<br />

entscheidung.<br />

9


unternehmer<br />

Tank- und Geschenkgutscheine des Arbeitgebers können steuerbefreiter<br />

Sachlohn sein<br />

der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit drei urteilen vom 11. November 2010 (VI r 21/09, VI r 27/09, VI r<br />

41/10) anlässlich der Frage der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von tankkarten, tankgutscheinen<br />

und Geschenkgutscheinen erstmals Grundsätze zu der unterscheidung von Barlohn und einem nach<br />

dem einkommensteuergesetz (estG) bis zur Höhe von monatlich 44 € steuerfreiem sachlohn aufgestellt.<br />

In den vom BFH entschiedenen streitfällen hatten<br />

arbeitgeber etwa ihren arbeitnehmern das recht<br />

eingeräumt, auf ihre Kosten gegen Vorlage einer<br />

tankkarte bei einer bestimmten tankstelle bis zu<br />

einem Höchstbetrag von 44 € monatlich zu tanken<br />

<strong>oder</strong> die arbeitnehmer hatten anlässlich ihres<br />

Geburtstages Geschenkgutscheine einer großen<br />

einzelhandelskette über 20 € von ihrem arbeitgeber<br />

erhalten <strong>oder</strong> durften mit vom arbeitgeber<br />

ausgestellten tankgutscheinen bei einer tankstelle<br />

ihrer Wahl 30 Liter treibstoff tanken und sich<br />

die Kosten dafür von ihrem arbeitgeber erstatten<br />

lassen. Während die arbeitgeber diese Zuwendungen<br />

jeweils als sachlohn beurteilten und angesichts<br />

der Freigrenze keine Lohnsteuer einbehielten,<br />

waren die Finanzämter auf Grundlage von<br />

Verwaltungserlassen von nicht steuerbefreitem<br />

Barlohn ausgegangen und hatten entsprechende<br />

Lohnsteuerhaftungs- und Nachforderungsbescheide<br />

erlassen. darin waren sie von den Finanzgerichten<br />

bestätigt worden.<br />

der BFH hat dagegen in sämtlichen streitfällen<br />

sachlohn angenommen, die Vorentscheidungen<br />

aufgehoben und den Klagen stattgegeben. die<br />

Frage, ob Barlöhne<br />

<strong>oder</strong> sachbezüge<br />

vorliegen, entscheide<br />

sich nach dem<br />

rechtsgrund des<br />

Zuflusses, nämlich<br />

auf Grundlage der<br />

arbeitsvertraglichenVereinbarungen<br />

danach, welche<br />

Leistung der<br />

a r b e i t n e h m e r<br />

vom arbeitgeber<br />

b e a n s p r u c h e n<br />

kann. die unt<br />

e r s c h e i d u n g<br />

sei nach der<br />

art des arbeitg<br />

e b e r s e i t i g<br />

z u g e s a g t e n<br />

und daher<br />

a r b e i t n e h -<br />

merseitig zu<br />

beanspruc<br />

h e n d e n<br />

V o r t e i l s<br />

selbst<br />

10<br />

© rainer sturm / pixelio.de<br />

und nicht durch die art und Weise der erfüllung<br />

des anspruchs zu treffen. Könne der arbeitnehmer<br />

lediglich die sache selbst beanspruchen,<br />

komme eine steuerbefreiung für sachbezüge<br />

nach § 8 abs. 2 satz 9 estG in Betracht. dann<br />

sei es auch unerheblich, ob der arbeitgeber zur<br />

erfüllung dieses anspruchs selbst tätig werde,<br />

<strong>oder</strong> dem arbeitnehmer gestatte, auf seine Kosten<br />

die sachen bei einem dritten zu erwerben.<br />

deshalb lägen sachbezüge auch dann vor, wenn<br />

der arbeitgeber seine Zahlung an den arbeitnehmer<br />

mit der auflage verbinde, den empfangenen<br />

Geldbetrag nur in einer bestimmten Weise zu verwenden.<br />

seine bisher anders lautende rechtsprechung<br />

(urteil vom 27. Oktober 2004 VI r 51/03)<br />

hat der BFH ausdrücklich aufgegeben.<br />

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs<br />

vom 9. Februar 2011


Re-Zertifizierung unserer Kanzlei<br />

Im april 2009 konnten wir Ihnen voller stolz berichten,<br />

dass die steuerkanzlei terworth als erste<br />

Kanzlei im Kreis Mettmann das dstV Qualitätssiegel<br />

führen darf. Mittlerweile ist diese Zertifizierungsmaßnahme<br />

ein echtes Qualitätsmerkmal für<br />

steuerkanzleien geworden.<br />

steuerberater tobias terworth ist aufgrund seiner<br />

hervorragenden Pionierleistungen bei unserer<br />

Zertifizierung in das schulungsteam für die Zertifizierung<br />

von steuerberaterkollegen aufgenommen<br />

worden.<br />

trotz dieses erfolges bleibt es unserer Kanzlei<br />

jedoch nicht erspart, uns bereits in diesem Jahr<br />

wieder der re-Zertifizierung zu stellen und uns erneut<br />

prüfen zu lassen.<br />

das audit für diese Zertifizierung<br />

ist für anfang<br />

Mai vorgesehen. In der<br />

nächsten ausgabe des<br />

steuerra(d)t werden<br />

wir darüber berichten.<br />

DStV e.V. - w w w.dstv.de<br />

Royale Vorbilder?<br />

ende letzten Jahres konnte man in den Medien<br />

verfolgen, dass Prinz William und Kate Middleton<br />

sich auf einer urlaubsreise in Kenia verlobt haben.<br />

als tobias terworth Mitte Januar von seiner Kenia<br />

reise mit Freundin steffi zurückkam, hatte er gleiches<br />

zu berichten.<br />

der Beobachter fragt<br />

sich: Ist es die afrikanische<br />

sonne, die zu<br />

solchen romantischen<br />

aktivitäten anlass gibt<br />

<strong>oder</strong> einfach nur die<br />

Nähe zur Natur?<br />

Wir wünschen beiden Paaren viel Glück.<br />

Wechsel im Sekretariat<br />

Zur Jahresmitte werden<br />

wir im sekretariat einen<br />

personellen Wechsel vollziehen.<br />

Frau Kwak wird ihrem<br />

ehemann, der sich beruflich<br />

nach Bonn verändert<br />

hat, folgen.<br />

aus der Kanzlei<br />

aus diesem Grunde wird diese stelle im sekretariat<br />

von Frau roskosch besetzt. durch die bisherige<br />

Vertretungstätigkeit im sekretariat ist Frau roskosch<br />

bestens für diese aufgabe vorbereitet.<br />

Schutzhelme für Steuerfachangestellte?<br />

der Beruf des steuerfachangestellten ist doch<br />

nicht so ungefährlich wie er klingt.<br />

© rainer sturm / pixelio.de<br />

Frau roskosch wäre fast vom steuerordner erschlagen<br />

worden, als sie einen schrank öffnete,<br />

um dort Mandantenunterlagen in einem Ordner<br />

abzuheften. ein Ordner fiel bei dieser Gelegenheit<br />

aus ca. 2 m Höhe auf den Kopf von Frau<br />

roskosch.<br />

die steuerfachangestellte war etwas benommen,<br />

klagte über Kopfschmerzen und schwindel.<br />

Frau terworth fuhr sie unverzüglich nach<br />

Hause. der aufgesuchte arzt konnte jedoch<br />

bald entwarnung geben, so dass Frau roskosch<br />

das bevorstehende Wochenende zur<br />

Genesung nutzen konnte und am Montag<br />

wieder voller tatendrang zur Verfügung<br />

stand.<br />

die anteilnahme der Kollegen gibt folgende<br />

sMs wieder: „Was macht der Kopf?<br />

die akte hat übrigens Klage eingereicht<br />

und fühlt sich unschuldig.“<br />

Wer den schaden hat, braucht für den<br />

spott nicht zu sorgen.<br />

11


daten/termine<br />

april 2011*<br />

Mo di Mi do Fr sa so<br />

28 29 30 31 1 2 3<br />

4 5 6 7 8 9 10<br />

11 12 13 14 15 16 17<br />

18 19 20 21 22 23 24<br />

25 26 27 28 29 30 1<br />

Mai 2011*<br />

Mo di Mi do Fr sa so<br />

25 26 27 28 29 30 1<br />

2 3 4 5 6 7 8<br />

9 10 11 12 13 14 15<br />

16 17 18 19 20 21 22<br />

23 24 25 26 27 28 29<br />

30 31 1 2 3 4 5<br />

Juni 2011*<br />

Mo di Mi do Fr sa so<br />

30 30 1 2 3 4 5<br />

6 7 8 9 10 11 12<br />

13 14 15 16 17 18 19<br />

20 21 22 23 24 25 26<br />

27 28 29 30 1 2 3<br />

*Letzter tag der Zahlungsschonfrist, nicht für Bar- u. scheckzahler.<br />

Zahlungen mit scheck sind erst drei tage nach dessen eingang bewirkt.<br />

Impressum<br />

steuerkanzlei terworth & Partner<br />

reiner terworth; vereidigter Buchprüfer/steuerberater<br />

tobias terworth; steuerberater<br />

Hauptstraße 297, 42579 Heiligenhaus<br />

sie erreichen uns von 9.00 bis 12.30 uhr und 13.30 bis 15.00 uhr<br />

außer Mittwoch- und Freitagnachmittag<br />

tel: (02056) 93270 Fax: (02056) 932730<br />

e-Mail: steuerkanzlei@terworth.de Web: www.terworth.de<br />

Partnerschaftsregisternr.: Pr 2344, amtsgericht essen<br />

© Für sämtliche Beiträge und Fotos, sofern nicht anders vermerkt: steuerkanzlei terworth & Partner.<br />

alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt, eine Haftung kann jedoch nicht übernommen<br />

werden. Zu den jeweiligen themen erteilen wir gerne detaillierte auskunft.<br />

Layout & satz: stephan echterhoff Kommunikation, Mönchengladbach. www.sekomm.de<br />

umsatzsteuer<br />

Lohnsteuer mit solZ u. Kist<br />

sozialversicherungsbeiträge<br />

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Gewerbesteuer<br />

umsatzsteuer<br />

Lohnsteuer mit solZ u. Kist<br />

einkommensteuer mit solZ<br />

u. Kist<br />

Körperschaftssteuer mit solZ<br />

sozialversicherungsbeiträge<br />

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