Finanzierung oder Leasing? - Terworth
Finanzierung oder Leasing? - Terworth
Finanzierung oder Leasing? - Terworth
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Quartal 2/2011<br />
steuerra(d)t<br />
das Hausmagazin der steuerkanzlei terworth & Partner<br />
<strong>Finanzierung</strong> <strong>oder</strong> <strong>Leasing</strong>?<br />
Entscheidungshilfe für ihre Investitionen<br />
Weitere themen:<br />
ungültiges testament: erbschaftsteuerliche<br />
Berücksichtigung?<br />
umsatzsteuer für Mahlzeitengestellung auf<br />
dienstreisen?<br />
Massagen als Betriebsausgabe absetzen?<br />
schutzhelme für steuerfachangestellte?<br />
© thorben Wengert / pixelio.de
Inhalt<br />
Privatbereich<br />
unterstützung der Opfer der erd-und seebebenkatastrophe in Japan 4<br />
auch ein ungültiges testament kann erbschaftsteuerliche Berücksichtigung erfahren 4<br />
Massagen als Betriebsausgabe absetzen 4<br />
Kosten für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung 5<br />
Lohnsteuerbescheinigungen hinsichtl. der Krankenversicherungsbeiträge evtl. fehlerhaft? 5<br />
elektronischer datenaustausch über den Bezug von Kurzarbeiter-/arbeitslosengeld u.a. 5<br />
Kosten für eine krankheitsbedingte Heimunterbringung 5<br />
dienstwagenbesteuerung 6<br />
schenkungsteuerbefreiung für Familienwohnheim 6<br />
unternehmer<br />
Kein Kündigungsschutz für arbeitnehmer im Kleinbetrieb 7<br />
arbeitskreis Niederberg: treffen mit dem Finanzamt 7<br />
umsatzsteuer für Mahlzeitengestellung auf dienstreisen 7<br />
Zahl des Quartals: 40.000 7<br />
<strong>Finanzierung</strong> <strong>oder</strong> <strong>Leasing</strong>? 8<br />
tank- und Geschenkgutscheine des arbeitgebers können steuerbefreiter sachlohn sein 10<br />
aus der Kanzlei<br />
re-Zertifizierung unserer Kanzlei 11<br />
royale Vorbilder? 11<br />
Wechsel im sekretariat 11<br />
schutzhelme für steuerfachangestellte? 11<br />
2<br />
daten/termine<br />
termine 12<br />
Impressum 12
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,<br />
liebe Freunde der Steuerkanzlei <strong>Terworth</strong> & Partner,<br />
dipl. Finanzwirt<br />
reiner terworth<br />
vereid. Buchprüfer steuerberater<br />
dipl. Kaufmann<br />
tobias terworth<br />
steuerberater<br />
editorial<br />
mit dieser ersten ausgabe des Magazins steuerra(d)t möchten wir Ihnen ein weiteres Produkt der<br />
steuerkanzlei terworth & Partner vorstellen. In der Vergangenheit haben sie monatlich neben dem<br />
elektronischen Medium das Blitzlicht auch das Magazin trialog sowie das aktuelle erhalten. umfragen in<br />
unserer Klientel haben ergeben, dass diese Informationsflut von Ihnen gar nicht gewünscht war.<br />
Frei nach dem Grundsatz „weniger ist mehr“ haben wir uns entschlossen, die Informationen für sie zu<br />
selektieren und Ihnen in größeren abständen (quartalsweise) zukommen zu lassen.<br />
die Beiträge dieses Magazins sollen Ihnen helfen, Ihr unternehmen durch die raue see der steuergesetzgebung<br />
zu manövrieren. auch der Privatmann soll hier ein steuerrad in seine Hände bekommen,<br />
mit dem er den richtigen Kurs gegenüber der Finanzverwaltung einschlägt. die hier veröffentlichten<br />
Beiträge halten wir für lesenswert und für eine Vielzahl unserer Mandanten auch anwendbar.<br />
Wir wünschen uns, dass sie manövrierfähig bleiben und der steuerrat hierbei nicht zu kurz kommt.<br />
Gerne würden wir nach dem studium dieser start-ausgabe von Ihnen eine reaktion erhalten.<br />
teilen sie uns mit, ob Ihnen dieses Magazin gefallen hat und welche anregungen und Wünsche <strong>oder</strong><br />
Änderungen sie für die nächste ausgabe vorschlagen.<br />
Per e-Mail, telefonat, Notiz <strong>oder</strong> im persönlichen Gespräch mit uns <strong>oder</strong> unseren Mitarbeitern erfahren<br />
wir gerne mehr von Ihnen.<br />
Herzlichst Ihre<br />
3
Privatbereich<br />
Unterstützung der Opfer der Erd-und Seebebenkatastrophe<br />
in Japan im März 2011<br />
Das Bundesministerium der Finanzen(<br />
BMF) hat in seinem Schreiben<br />
vom 24. März 2011 steuerliche Maßnahmen<br />
geregelt, die dazu dienen<br />
die Opfer der Erdbebenkatastrophe<br />
in Japan zu unterstützen.<br />
Für Spenden gilt ohne betragsmäßige<br />
Beschränkung ein vereinfachter Zuwendungsnachweis(Barzahlungsbeleg,<br />
Kontoauszug <strong>oder</strong> PC-Ausdruck<br />
bei online banking) für die Zahlung<br />
auf ein Sonderkonto der amtlich anerkannten<br />
Verbände der freien Wohlfahrtspflege.<br />
Auch ein ungültiges Testament<br />
kann erbschaftsteuerliche Berück-<br />
sichtigung erfahren<br />
eine letztwillige Verfügung, wie zum Beispiel ein<br />
testament, ist an formalen Voraussetzungen<br />
gebunden (notariell <strong>oder</strong> handschriftlich).<br />
Wird diese Formvorschrift missachtet, ist das<br />
testament nichtig. Nach der rechtsprechung des<br />
Bundesfinanzhofes kann ein solches ungültiges<br />
testament dennoch zu Zwecken der Besteuerung<br />
der erbschaft Gültigkeit erlangen.<br />
4<br />
Voraussetzung ist hierfür unter anderem, dass<br />
die erben den erklärten Willen des erblassers<br />
anerkennen und ausführen. der Vorteil für die<br />
Beteiligten ist der, dass die erbschaftssteuer<br />
von dem zu zahlen ist, der das Vermögen erhält<br />
und nicht von dem, der zivilrechtlich an<br />
sich erbe geworden ist, aber auf das Vermögen<br />
verzichtet hat.<br />
der Fall: eine erblasserin hatte mündlich ihre<br />
stieftochter zur alleinerbin bestimmt, starb<br />
aber vor errichtung eines gültigen testaments.<br />
Von den vier gesetzlichen erben ließen<br />
nur zwei die mündliche anordnung gegen<br />
sich gelten. Weil diese ihren erbteil der<br />
stieftochter überließen, galt für die erbschaftsteuer<br />
das mündliche testament.<br />
Bezüglich der erbteile der anderen gesetzlichen<br />
erben galt die gesetzliche<br />
erbfolge auch für die erbschaftsteuer.<br />
Tipp Arbeitslohnspende:<br />
Verzichten arbeitnehmer auf die auszahlung<br />
von teilen des arbeitslohns zu Gunsten einer<br />
Zahlung des arbeitgebers auf ein spendenkonto<br />
einer spendenempfangsberechtigten einrichtung<br />
bleiben diese Lohnteile bei der Feststellung<br />
des steuerpflichtigen arbeitslohns außer<br />
ansatz, wenn der arbeitgeber die Verwendungsauflage<br />
erfüllt und dies dokumentiert.<br />
Neben der Lohnsteuerfreiheit tritt auch für den<br />
arbeitnehmer eine Befreiung der sozialversicherung<br />
ein. Für den arbeitnehmer ist diese<br />
arbeitslohnspende interessanter, da in diesem<br />
Punkte kein abzug der Lohnsteuer und sozialversicherung<br />
vorgenommen wird. Gerne beraten<br />
wir sie hierzu ausführlicher.<br />
Massagen als Werbungskosten bzw.<br />
Betriebsausgabe absetzen<br />
der Fiskus muss medizinische Kosten bei der steuerberechnung<br />
stärker berücksichtigen.<br />
In der einkommensteuererklärung konnten Krankheitskosten<br />
zwar immer untergebracht werden,<br />
meistens aber ohne nachhaltige auswirkungen. der<br />
Grund: bei den außergewöhnlichen Belastungen<br />
berücksichtigt das Finanzamt einen zumutbaren eigenanteil,<br />
der je nach steuerklasse und einkommen<br />
zwischen 1 % und 7 % der einkünfte liegt.<br />
In Zukunft können selbstständige die Kosten für<br />
eine Krankheit aber als Betriebsausgaben geltend<br />
machen und voll abziehen, wenn die Krankheit<br />
durch den Beruf verursacht wurde.<br />
dies ermöglicht ein urteil des Finanzgerichts sachsen:<br />
eine Geigerin konnte einen Werbungskostenabzug<br />
für die Behandlung ihrer Verspannungen und<br />
ihrer schmerzbedingten Fehlhaltungen der Wirbelsäule<br />
durchsetzen. die richter akzeptierten diese<br />
Kosten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben,<br />
obwohl das syndrom nach dem sozialgesetzbuch<br />
nicht als Berufskrankheit eingestuft ist.<br />
Kosten für eine künstliche<br />
Befruchtung als außergewöhnliche<br />
Belastung © thorben Wengert / pixelio.de
Kosten für eine heterologe künstliche Befruchtung<br />
der ehefrau waren bisher steuerlich nicht berücksichtigt<br />
worden.<br />
an dieser rechtsauffassung hält der Bundesfinanzhof<br />
nicht mehr fest. selbstgetragene Kosten<br />
einer Heilbehandlung sind als außergewöhnliche<br />
Belastungen absetzbar. eine Heilbehandlung ist es<br />
auch, wenn sich der Kinderwunsch des ehepaares<br />
wegen einer erkrankung des ehemannes nicht auf<br />
andere Weise verwirklichen lässt.<br />
L o h n s t e u e r b e -<br />
s c h e i n i g u n g e n<br />
hinsichtlich der<br />
K r a n k e n v e r s i -<br />
cherungsbeiträge<br />
eventuell fehlerhaft?<br />
arbeitnehmer, die freiwillig<br />
in der gesetzlichen<br />
Kranken- und<br />
Pflegeversicherung versichert<br />
sind, müssen<br />
die Lohnsteuerbescheinigung<br />
dahingehend<br />
überprüfen. aufgrund<br />
einer unklaren definition<br />
in der Vorgabe für die Lohnbuchhaltungsprogramme<br />
kommt es für das Jahr 2010 unter umständen<br />
zu fehlerhaften Bescheinigungen.<br />
das Bundesfinanzministerium erklärt hierzu, dass<br />
diese fehlerhaften Lohnsteuerbescheinigungen automatisch<br />
im rahmen der einkommensteuerveranlagung<br />
2010 korrigiert werden. eine Korrektur<br />
der fehlerhaften Lohnsteuerbescheinigungen 2010<br />
ist somit nicht mehr erforderlich. das Finanzamt<br />
berücksichtigt die vom arbeitnehmer geleisteten<br />
Beiträge in zutreffender Höhe als Vorsorgeaufwendungen<br />
bei der Veranlagung zur einkommensteuer.<br />
Betroffene arbeitnehmer sollten dennoch ihre<br />
steuerbescheide für das Jahr 2010 dahingehend<br />
prüfen <strong>oder</strong> sich zur Prüfung an uns wenden.<br />
Elektronischer Datenaustausch über<br />
den Bezug von Kurzarbeiter-/Arbeitslosengeld<br />
und anderes<br />
Bestimmte Lohnersatzleistungen, wie z. B. das<br />
Kurzarbeitergeld <strong>oder</strong> schlechtwettergeld, werden<br />
bereits in der Lohnsteuerbescheinigungen angegeben<br />
und damit dem Finanzamt übermittelt.<br />
© sigrid roßmann / pixelio.de<br />
Privatbereich<br />
In der Bescheinigung nicht enthaltene Leistungen<br />
müssen dem Finanzamt von dem träger mitgeteilt<br />
werden. dies betrifft z. B. die Bundesagentur für arbeit<br />
hinsichtlich der Zahlung von arbeitslosengeld.<br />
die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass für<br />
die im Jahr 2011 gewährten Leistungen die Mitteilungen<br />
bis zum 28. Februar 2012 elektronisch zu<br />
übermitteln sind. davon abweichend übermittelt<br />
die Bundesagentur für arbeit die von ihr ausgezahlten<br />
Leistungen bereits erstmalig zum 28. Februar<br />
2011 für die Kalenderjahre 2009 (Insolvenzgeld<br />
und arbeitslosengeld) und 2010 (alle von ihr<br />
erbrachten arten und Lohnersatzleistungen).<br />
Kosten für eine krankheitsbedingte<br />
Heimunterbringung<br />
die Kosten einer Heimunterbringung konnten bisher<br />
nur unter bestimmten Voraussetzungen als<br />
außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt<br />
werden. In einem aktuellen urteil erkannte der<br />
Bundesfinanzhof (BFH) nun auch die Kosten für<br />
den krankheitsbedingten aufenthalt in einem seniorenheim<br />
als außergewöhnliche Belastung an.<br />
eine ständige Pflegebedürftigkeit bestand hierbei<br />
nicht.<br />
Voraussetzung für den abzug ist eine ärztliche Bescheinigung,<br />
die testiert, dass der aufenthalt infolge<br />
einer erkrankung notwendig war.<br />
© uta Herbert / pixelio.de<br />
5
Privatbereich<br />
Dienstwagenbesteuerung<br />
Wird einem arbeitnehmer ein dienstwagen unentgeltlich zur Verfügung gestellt,<br />
hat er die Privatnutzung monatlich mit 1% des Bruttolistenpreises als<br />
arbeitslohn zu versteuern. Für Fahrten zwischen Wohnung und arbeitsstätte ist<br />
außerdem ein Zuschlag von 0,03% des Bruttolistenpreises pro entfernungskilometer<br />
pro Monat anzusetzen.<br />
Schenkungsteuerbefreiung für Familienwohnheim<br />
die schenkung einer Immobilie, die als Familienwohnheim genutzt wird (Haus <strong>oder</strong> Wohnung), ist zwischen<br />
ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern von der schenkungsteuer befreit. steuerfrei sind<br />
des Weiteren schenkungen in der Weise, dass ein ehegatte den anderen von einer Verbindlichkeit aus<br />
der anschaffung eines Familienwohnheimes befreit. so kann er z. B. dem ehegatten Geld zur tilgung von<br />
schulden schenken <strong>oder</strong> ihm ein darlehen erlassen, welches er ihm gegeben hat. die steuerbefreiung ist<br />
dabei betragsmäßig nicht begrenzt. der Bundesfinanzhof (BFH) stellt hierzu klar:<br />
die steuerbefreiung setzt zwingend das Bestehen<br />
der ehe bei der schenkung voraus. Bei einer Heirat,<br />
die nach der schenkung vollzogen wird, wird<br />
die Befreiung nicht gewährt. Bei schenkungen zur<br />
tilgung von anschaffungsdarlehen kommt es jedoch<br />
nicht darauf an, wann die Immobilie angeschafft<br />
wurde. Hat z. B. ein künftiger ehegatte<br />
ein als Familienwohnheim genutztes Haus vor<br />
der ehe mit Hilfe eines darlehens<br />
angeschafft und der<br />
andere ehegatte schenkt<br />
ihm erst nach der eheschließung<br />
das Geld zur<br />
tilgung, so ist auch diese<br />
schenkung begünstigt,<br />
unabhängig davon, dass<br />
die Immobilie bei ihrer<br />
anschaffung noch kein<br />
Familienwohnheim der<br />
eheleute war.<br />
6<br />
schenkungen im Zusammenhang<br />
mit<br />
einer als Familienwohnheimgenutzten<br />
Wohnung sind<br />
auch dann begünstigt,<br />
wenn<br />
© Gerd altmann / pixelio.de<br />
der Bundesfinanzhof hatte bereits 2008 die Zuschlagsregelung zu Gunsten von arbeitnehmern eingeschränkt.<br />
der Monatswert von 0,03% ist danach nur für die tatsächlich mit dem dienstwagen gefahrene<br />
strecke zwischen Wohnung und arbeitsstätte anzusetzen und auch nur für die tage, an denen der<br />
dienstwagen hierfür genutzt wurde. der pro tag und Kilometer anzusetzende Zuschlag beträgt 1/15 des<br />
Monatswerts, also 0,002%. diese entscheidung hat die Finanzverwaltung aufgrund Veranlassung des<br />
Bundesministeriums der Finanzen nicht angewandt.<br />
der Bundesfinanzhof hat seine entscheidungen nunmehr bestätigt: die 1% regelung für arbeitnehmer<br />
sei analog zu den regelungen für Gewinneinkünfte anzuwenden. Bei den Gewinneinkünften gäbe es aber<br />
keine Zuschlagsregelung, sondern eine Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs. dem Gleichbehandlungsgebot<br />
entspreche es deshalb, bei arbeitnehmern den Werbungskostenabzug zu begrenzen.<br />
Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesministerium wieder mit einem Nichtanwendungserlass reagiert<br />
<strong>oder</strong> die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs endlich akzeptiert.<br />
sich die Wohnung in einem Gebäude befindet, dessen<br />
weitere räumlichkeiten betrieblich genutzt werden.<br />
Zuwendungen im Zusammenhang mit einem Familienwohnheim<br />
sind auch in Fällen begünstigt,<br />
in denen sie als abfindung für einen erb- <strong>oder</strong><br />
Pflichtteilsverzicht gedacht sind.<br />
© thorben Wengert / pixelio.de
Kein Kündigungsschutz für Arbeitnehmer<br />
im Kleinbetrieb<br />
In Betrieben, in denen in der regel nur zehn <strong>oder</strong><br />
weniger arbeitnehmer beschäftigt sind (so genannte<br />
Kleinbetrieb), besteht kein Kündigungsschutz.<br />
ein unternehmer unterhielt mehrere<br />
Kleinbetrieb (einen mit zehn und einen mit sechs<br />
arbeitnehmer), die er als organisatorisch selbstständig<br />
bezeichnete. ein entlassener Hausmeister<br />
und Haustechniker machte geltend, solche kleinen<br />
Betriebe müssen aus verfassungsrechtlichen<br />
Gründen auch dann als einheitlicher Betrieb im<br />
kündigungsschutzrechtlichen sinne behandelt<br />
werden, wenn sie organisatorisch selbstständig<br />
sind. Mit dieser argumentation hatte er keinen<br />
erfolg.<br />
© rainer sturm / pixelio.de<br />
das Bundesarbeitsgericht entschied vielmehr,<br />
auch wenn ein unternehmer mehrere Kleinbetriebe<br />
unterhält, werden die Zahlen der dort Beschäftigten<br />
nicht automatisch zusammengerechnet,<br />
wenn es sich tatsächlich um organisatorisch<br />
hinreichend verselbstständigte einheiten und deshalb<br />
um selbstständige Betriebe handelt. Ob dies<br />
der Fall ist, müsse jeweils nach den umständen<br />
des einzelfalls entschieden werden.<br />
Arbeitskreis Niederberg: Treffen mit<br />
dem Finanzamt<br />
am 21.03. traf sich der arbeitskreis Niederberg<br />
der steuerberater turnusgemäß unter der Leitung<br />
des Ortsstellenleiters reiner terworth mit dem<br />
zuständigen Finanzamt Velbert zum Gedankenaustausch.<br />
Neben Informationen zur einkommensteuererklärung<br />
2010, dem stand der geplanten<br />
renovierungsarbeiten und der Vorstellung neuer<br />
sachgebietsleiter war ein weiterer themenschwerpunkt<br />
die Kontrolle der rentenbezüge.<br />
In diesem Jahr erwartet das Finanzamt weitere<br />
rentenbezugsmitteilungen der letzten Jahre, die<br />
ausgewertet werden. sofern sie Fragen hierzu<br />
haben, sprechen sie uns bitte an.<br />
unternehmer<br />
Umsatzsteuer für Mahlzeitengestellung<br />
auf Dienstreisen<br />
Nach den neuen Lohnsteuerrichtlinien wird eine<br />
Gestellung einer Mahlzeit durch den arbeitgeber<br />
auf einer dienstreise (auswärtstätigkeit) bereits<br />
dann anerkannt, wenn der arbeitgeber die aufwendungen<br />
des arbeitnehmers dienst- <strong>oder</strong> arbeitsrechtlich<br />
ersetzt und die rechnung auf den<br />
arbeitgeber ausgestellt ist.<br />
dies gilt nicht nur für<br />
Frühstück, sondern<br />
auch für Mittag -und<br />
abendessen bei einem<br />
Wert bis 40 € (inklusive<br />
Mwst.). die vom arbeitgeber<br />
gestellte Mahlzeit<br />
ist dann nur mit dem<br />
günstigen amtlichen<br />
sachbezug (2011: pro stück 1,57 €, Mittag- <strong>oder</strong><br />
abendessen 2,83 €) als lohnsteuerlicher Vorteil zu<br />
versteuern.<br />
Zur umsatzsteuerlichen Behandlung dieser Fälle<br />
weist die Finanzverwaltung auf Folgendes hin:<br />
Geht der arbeitgeber von einem lohnsteuerlichen<br />
Vorteil nur in Höhe des sachbezugswertes der<br />
Mahlzeiten aus, ergeben sich keine besonderen<br />
umsatzsteuerlichen Folgen.<br />
der arbeitgeber kann aus der Hotelrechnung unter<br />
den üblichen Voraussetzungen die Vorsteuer<br />
abziehen. eine steuerpflichtige Lieferung des<br />
essens an den arbeitnehmer ist nicht gegeben.<br />
anders ist es aber, wenn der arbeitgeber den<br />
arbeitnehmer höher belastet als mit dem sachbezugswert.<br />
Berechnet der arbeitgeber für das Frühstück<br />
zum Beispiel 4,80 €, in dem er diesen Betrag<br />
von der Verpflegungspauschale einbehält,<br />
liegt eine steuerpflichtige essenslieferung vor.<br />
Zahl des Quartals: 40.000<br />
die Zeitschrift Focus Money hat insgesamt<br />
40.000 steuerberater nach den besten<br />
steuerkanzleien befragen lassen. die 150<br />
besten steuerkanzleien aus deutschland<br />
wurden vor kurzem veröffentlicht:<br />
In der ausgabe<br />
3/2011 ernannte<br />
uns daher die redaktion<br />
des Wirtschaftsmagazins<br />
zum topsteuerberater.<br />
© Jürgen Mala / pixelio.de<br />
7
unternehmer<br />
<strong>Finanzierung</strong> <strong>oder</strong> <strong>Leasing</strong>?<br />
Entscheidungshilfe für ihre Investitionen<br />
Wenn es ein ranking gäbe, in welchem die Fragen, die dem steuerberater gestellt<br />
werden nach Häufigkeit aufgelistet wären, dann stünde eine Frage ganz<br />
oben:<br />
„Soll ich finanzieren <strong>oder</strong> leasen?“<br />
sofern nicht ausreichende liquide Mittel vorhanden sind wird diese Frage regelmäßig<br />
vor Investitionen gestellt. Fragesteller können sein der Verkäufer,<br />
das Kreditinstitut <strong>oder</strong> der unternehmer selbst. auffällig ist hier, dass die drei<br />
vorstehenden Personengruppen jeweils eine andere Interessenslage haben.<br />
dem Verkäufer wird unterstellt,<br />
dass er möglichst schnell, reibungslos<br />
und idealerweise mit<br />
großer Marge seine Ware an die<br />
Frau <strong>oder</strong> den Mann bringen<br />
möchte.<br />
Für ihn ist das <strong>Leasing</strong>geschäft<br />
ideal, denn er kann sehr oft<br />
über die <strong>Leasing</strong>rate Nachlässe,<br />
die er beim Verkauf des Investitionsgutes<br />
gegeben hat, wieder<br />
auffangen.<br />
die Vermittlung eines <strong>Leasing</strong>vertrages<br />
bringt dem Vermittler<br />
weitere Provision. Oft ist<br />
die Höhe der Provision davon<br />
abhängig, welche verhandelbare<br />
rate der <strong>Leasing</strong>nehmer<br />
(Investor) akzeptiert. die Bonitätsprüfung<br />
bei einer <strong>Leasing</strong>gesellschaft<br />
ist selten<br />
so aufwändig wie bei einer<br />
Bank.<br />
8<br />
die Kreditinstitute haben<br />
schon lange den <strong>Leasing</strong>-<br />
Kundenwunsch erkannt<br />
und vermitteln <strong>Leasing</strong>verträge<br />
an tochter- <strong>oder</strong><br />
schwestergesellschaften.<br />
Wenn die Bonität für<br />
eine klassische <strong>Finanzierung</strong><br />
nicht ausreicht,<br />
wird sehr oft die Option<br />
des <strong>Leasing</strong>geschäftes<br />
angeboten. <strong>Leasing</strong>gesellschaften<br />
gehen<br />
häufig ein höheres<br />
risiko ein, als es<br />
einem Kreditinstitut<br />
möglich ist.<br />
das höhere ausfallrisiko muss<br />
natürlich der <strong>Leasing</strong>nehmer in<br />
seiner <strong>Leasing</strong>rate bezahlen.<br />
der Investor, der sich soeben<br />
für eine größere Investition<br />
entschieden hat, darf die wirtschaftliche<br />
Betrachtungsweise<br />
nicht aus dem auge verlieren.<br />
Vor dem abschluss des Vertrages<br />
hat er um jeden Cent gefeilscht,<br />
er hat hier einen rabatt<br />
heraus geschlagen und sich<br />
vielleicht noch weitere Bonbons<br />
geben lassen.<br />
Wie oben ausgeführt, empfiehlt<br />
natürlich der Verkäufer das<br />
<strong>Leasing</strong>geschäft. es ist zu beobachten,<br />
dass der Käufer die<br />
rationale ebene verlässt und für<br />
emotionale argumente offen ist<br />
(„das auto könnte ich morgen<br />
zulassen, wenn sie den <strong>Leasing</strong>vertrag<br />
heute unterzeichnen.“).<br />
dennoch empfiehlt es sich bei<br />
einer solchen entscheidung<br />
kühlen Kopf zu bewahren und<br />
die alternativen miteinander zu<br />
vergleichen bzw. zunächst vergleichbar<br />
zu machen.<br />
eine <strong>Finanzierung</strong> kann man<br />
nur dann mit <strong>Leasing</strong> vergleichen,<br />
wenn die Laufzeit vergleichbar<br />
ist und am ende der<br />
Laufzeit gegebenenfalls ein<br />
größerer Betrag (schlussrate)<br />
zur disposition steht.<br />
an dem Beispiel einer Fahrzeug-<br />
© thorben Wengert / pixelio.de<br />
investition lässt sich das Vorstehende<br />
mit einer einfachen<br />
rechnung deutlich machen.<br />
Beispiel <strong>Leasing</strong>:<br />
ein Fahrzeug im Werte von<br />
50.000 € wird für drei Jahre<br />
geleast, die jährliche Kilometerleistung<br />
beträgt 20.000 km,<br />
die Laufzeit soll drei Jahre betragen.<br />
Nach drei Jahren wird das Fahrzeug<br />
bei einem Kilometerstand<br />
von rund 60.000 km einen Wert<br />
von 19.747,90 € plus umsatzsteuer<br />
haben.<br />
die <strong>Leasing</strong>rate beträgt dabei<br />
monatlich 858,12 € (721,11 +<br />
137,01 ust).<br />
Beispiel <strong>Finanzierung</strong>:<br />
um obenstehendes <strong>Leasing</strong>angebot<br />
mit einer <strong>Finanzierung</strong><br />
vergleichbar zu machen, müssen<br />
die Konditionen angepasst<br />
werden.<br />
ein <strong>Finanzierung</strong>svolumen von<br />
50.000 € wird um die darin enthaltene<br />
umsatzsteuer gekürzt,<br />
die Laufzeit beträgt ebenfalls<br />
drei Jahre und die Kilometerfahrleistung<br />
60.000 km.<br />
die monatliche rate beträgt somit<br />
650,77 €.<br />
Nach drei Jahren ist eine
schlussrate von 19.747,90 € an<br />
die Bank zu leisten.<br />
In diesem Falle wird der Kreditnehmer<br />
gegebenenfalls dem<br />
autohaus eine rechnung über<br />
19.747,90 € plus umsatzsteuer<br />
ausstellen.<br />
die umsatzsteuer hat er an das<br />
Finanzamt abzuführen, während<br />
der Nettobetrag zur tilgung<br />
des darlehens dient.<br />
Vorstehende Vergleichsrechnung<br />
macht deutlich, dass ein<br />
<strong>Leasing</strong>angebot im regelfall<br />
teurer sein wird.<br />
Wenn man bedenkt, dass sich<br />
die <strong>Leasing</strong>gesellschaft ebenfalls<br />
finanziert sowie eine eigene<br />
Verwaltung vorhält, ein<br />
höheres ausfallrisiko hat und<br />
außerdem ebenfalls mit Gewinn<br />
abschließen will, so ist dieses<br />
ergebnis nicht verwunderlich.<br />
Monatlich ca. 70 € mal 36 Monate<br />
bei gleichen Leistungen<br />
machen deutlich, dass eine<br />
Vergleichsrechnung sich stets<br />
lohnt.<br />
Wichtig:<br />
die <strong>Leasing</strong>- und <strong>Finanzierung</strong>skonditionen<br />
müssen absolut<br />
vergleichbar sein, anderenfalls<br />
würde man Äpfel mit<br />
Birnen vergleichen, was bekanntermaßen<br />
zu fehlerhaften<br />
erkenntnissen führen würde.<br />
Legen sie bei Ihrer entscheidung<br />
Wert darauf, dass der<br />
Händler bei einer <strong>Finanzierung</strong><br />
eine rückkaufgarantie zum<br />
festgelegten Preis abgibt.<br />
Viele Händler sträuben sich<br />
ebenfalls, zur schlussrate die<br />
umsatzsteuer zusätzlich zu<br />
leisten.<br />
Steuerliche Betrachtung<br />
der Mandant, der an dieser<br />
stelle noch nicht überzeugt ist<br />
wirft dann oft ein: „aber ich<br />
kann doch die höhere <strong>Leasing</strong>rate<br />
absetzen“.<br />
das ist zwar richtig und würde<br />
auch den steuerlichen Gewinn<br />
mindern und somit auch<br />
die steuer, aber wenn ich ihm<br />
dann vorschlage, mein Honorar<br />
monatlich bei gleicher Leistung<br />
um 70 € zu erhöhen, weil er es<br />
ja absetzen kann — spätestens<br />
dann sieht er ein, dass er auf<br />
dem Holzweg war.<br />
Steuerlich halte ich es<br />
grundsätzlich für ratsam,<br />
den finanzierten Kauf vorzuziehen,<br />
da sich dadurch<br />
bilanzpolitische Wahlrechte<br />
und Ansatzmöglichkeiten<br />
ergeben, die es beim <strong>Leasing</strong><br />
nicht gäbe (z. B. Investitionsabzugsbetrag,Sonderabschreibung).<br />
© anatoliy Meshkov - Fotolia.com<br />
Fazit<br />
unternehmer<br />
sehr oft ist die <strong>Finanzierung</strong><br />
dem <strong>Leasing</strong> vorzuziehen.<br />
es gibt aber durchaus sachverhalte,<br />
bei denen der <strong>Leasing</strong>vertrag<br />
wirtschaftlich geboten<br />
ist.<br />
Insbesondere wäre hier eine<br />
Variante zu nennen, bei der<br />
das <strong>Leasing</strong>geschäft bezuschusst<br />
wird.<br />
In jedem Falle sollte man sich<br />
Vergleichsangebote einholen<br />
und darauf achten dass diese<br />
auch tatsächlich vergleichbar<br />
sind.<br />
Gerne beraten wir sie bei dieser<br />
entscheidung.<br />
9
unternehmer<br />
Tank- und Geschenkgutscheine des Arbeitgebers können steuerbefreiter<br />
Sachlohn sein<br />
der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit drei urteilen vom 11. November 2010 (VI r 21/09, VI r 27/09, VI r<br />
41/10) anlässlich der Frage der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von tankkarten, tankgutscheinen<br />
und Geschenkgutscheinen erstmals Grundsätze zu der unterscheidung von Barlohn und einem nach<br />
dem einkommensteuergesetz (estG) bis zur Höhe von monatlich 44 € steuerfreiem sachlohn aufgestellt.<br />
In den vom BFH entschiedenen streitfällen hatten<br />
arbeitgeber etwa ihren arbeitnehmern das recht<br />
eingeräumt, auf ihre Kosten gegen Vorlage einer<br />
tankkarte bei einer bestimmten tankstelle bis zu<br />
einem Höchstbetrag von 44 € monatlich zu tanken<br />
<strong>oder</strong> die arbeitnehmer hatten anlässlich ihres<br />
Geburtstages Geschenkgutscheine einer großen<br />
einzelhandelskette über 20 € von ihrem arbeitgeber<br />
erhalten <strong>oder</strong> durften mit vom arbeitgeber<br />
ausgestellten tankgutscheinen bei einer tankstelle<br />
ihrer Wahl 30 Liter treibstoff tanken und sich<br />
die Kosten dafür von ihrem arbeitgeber erstatten<br />
lassen. Während die arbeitgeber diese Zuwendungen<br />
jeweils als sachlohn beurteilten und angesichts<br />
der Freigrenze keine Lohnsteuer einbehielten,<br />
waren die Finanzämter auf Grundlage von<br />
Verwaltungserlassen von nicht steuerbefreitem<br />
Barlohn ausgegangen und hatten entsprechende<br />
Lohnsteuerhaftungs- und Nachforderungsbescheide<br />
erlassen. darin waren sie von den Finanzgerichten<br />
bestätigt worden.<br />
der BFH hat dagegen in sämtlichen streitfällen<br />
sachlohn angenommen, die Vorentscheidungen<br />
aufgehoben und den Klagen stattgegeben. die<br />
Frage, ob Barlöhne<br />
<strong>oder</strong> sachbezüge<br />
vorliegen, entscheide<br />
sich nach dem<br />
rechtsgrund des<br />
Zuflusses, nämlich<br />
auf Grundlage der<br />
arbeitsvertraglichenVereinbarungen<br />
danach, welche<br />
Leistung der<br />
a r b e i t n e h m e r<br />
vom arbeitgeber<br />
b e a n s p r u c h e n<br />
kann. die unt<br />
e r s c h e i d u n g<br />
sei nach der<br />
art des arbeitg<br />
e b e r s e i t i g<br />
z u g e s a g t e n<br />
und daher<br />
a r b e i t n e h -<br />
merseitig zu<br />
beanspruc<br />
h e n d e n<br />
V o r t e i l s<br />
selbst<br />
10<br />
© rainer sturm / pixelio.de<br />
und nicht durch die art und Weise der erfüllung<br />
des anspruchs zu treffen. Könne der arbeitnehmer<br />
lediglich die sache selbst beanspruchen,<br />
komme eine steuerbefreiung für sachbezüge<br />
nach § 8 abs. 2 satz 9 estG in Betracht. dann<br />
sei es auch unerheblich, ob der arbeitgeber zur<br />
erfüllung dieses anspruchs selbst tätig werde,<br />
<strong>oder</strong> dem arbeitnehmer gestatte, auf seine Kosten<br />
die sachen bei einem dritten zu erwerben.<br />
deshalb lägen sachbezüge auch dann vor, wenn<br />
der arbeitgeber seine Zahlung an den arbeitnehmer<br />
mit der auflage verbinde, den empfangenen<br />
Geldbetrag nur in einer bestimmten Weise zu verwenden.<br />
seine bisher anders lautende rechtsprechung<br />
(urteil vom 27. Oktober 2004 VI r 51/03)<br />
hat der BFH ausdrücklich aufgegeben.<br />
Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs<br />
vom 9. Februar 2011
Re-Zertifizierung unserer Kanzlei<br />
Im april 2009 konnten wir Ihnen voller stolz berichten,<br />
dass die steuerkanzlei terworth als erste<br />
Kanzlei im Kreis Mettmann das dstV Qualitätssiegel<br />
führen darf. Mittlerweile ist diese Zertifizierungsmaßnahme<br />
ein echtes Qualitätsmerkmal für<br />
steuerkanzleien geworden.<br />
steuerberater tobias terworth ist aufgrund seiner<br />
hervorragenden Pionierleistungen bei unserer<br />
Zertifizierung in das schulungsteam für die Zertifizierung<br />
von steuerberaterkollegen aufgenommen<br />
worden.<br />
trotz dieses erfolges bleibt es unserer Kanzlei<br />
jedoch nicht erspart, uns bereits in diesem Jahr<br />
wieder der re-Zertifizierung zu stellen und uns erneut<br />
prüfen zu lassen.<br />
das audit für diese Zertifizierung<br />
ist für anfang<br />
Mai vorgesehen. In der<br />
nächsten ausgabe des<br />
steuerra(d)t werden<br />
wir darüber berichten.<br />
DStV e.V. - w w w.dstv.de<br />
Royale Vorbilder?<br />
ende letzten Jahres konnte man in den Medien<br />
verfolgen, dass Prinz William und Kate Middleton<br />
sich auf einer urlaubsreise in Kenia verlobt haben.<br />
als tobias terworth Mitte Januar von seiner Kenia<br />
reise mit Freundin steffi zurückkam, hatte er gleiches<br />
zu berichten.<br />
der Beobachter fragt<br />
sich: Ist es die afrikanische<br />
sonne, die zu<br />
solchen romantischen<br />
aktivitäten anlass gibt<br />
<strong>oder</strong> einfach nur die<br />
Nähe zur Natur?<br />
Wir wünschen beiden Paaren viel Glück.<br />
Wechsel im Sekretariat<br />
Zur Jahresmitte werden<br />
wir im sekretariat einen<br />
personellen Wechsel vollziehen.<br />
Frau Kwak wird ihrem<br />
ehemann, der sich beruflich<br />
nach Bonn verändert<br />
hat, folgen.<br />
aus der Kanzlei<br />
aus diesem Grunde wird diese stelle im sekretariat<br />
von Frau roskosch besetzt. durch die bisherige<br />
Vertretungstätigkeit im sekretariat ist Frau roskosch<br />
bestens für diese aufgabe vorbereitet.<br />
Schutzhelme für Steuerfachangestellte?<br />
der Beruf des steuerfachangestellten ist doch<br />
nicht so ungefährlich wie er klingt.<br />
© rainer sturm / pixelio.de<br />
Frau roskosch wäre fast vom steuerordner erschlagen<br />
worden, als sie einen schrank öffnete,<br />
um dort Mandantenunterlagen in einem Ordner<br />
abzuheften. ein Ordner fiel bei dieser Gelegenheit<br />
aus ca. 2 m Höhe auf den Kopf von Frau<br />
roskosch.<br />
die steuerfachangestellte war etwas benommen,<br />
klagte über Kopfschmerzen und schwindel.<br />
Frau terworth fuhr sie unverzüglich nach<br />
Hause. der aufgesuchte arzt konnte jedoch<br />
bald entwarnung geben, so dass Frau roskosch<br />
das bevorstehende Wochenende zur<br />
Genesung nutzen konnte und am Montag<br />
wieder voller tatendrang zur Verfügung<br />
stand.<br />
die anteilnahme der Kollegen gibt folgende<br />
sMs wieder: „Was macht der Kopf?<br />
die akte hat übrigens Klage eingereicht<br />
und fühlt sich unschuldig.“<br />
Wer den schaden hat, braucht für den<br />
spott nicht zu sorgen.<br />
11
daten/termine<br />
april 2011*<br />
Mo di Mi do Fr sa so<br />
28 29 30 31 1 2 3<br />
4 5 6 7 8 9 10<br />
11 12 13 14 15 16 17<br />
18 19 20 21 22 23 24<br />
25 26 27 28 29 30 1<br />
Mai 2011*<br />
Mo di Mi do Fr sa so<br />
25 26 27 28 29 30 1<br />
2 3 4 5 6 7 8<br />
9 10 11 12 13 14 15<br />
16 17 18 19 20 21 22<br />
23 24 25 26 27 28 29<br />
30 31 1 2 3 4 5<br />
Juni 2011*<br />
Mo di Mi do Fr sa so<br />
30 30 1 2 3 4 5<br />
6 7 8 9 10 11 12<br />
13 14 15 16 17 18 19<br />
20 21 22 23 24 25 26<br />
27 28 29 30 1 2 3<br />
*Letzter tag der Zahlungsschonfrist, nicht für Bar- u. scheckzahler.<br />
Zahlungen mit scheck sind erst drei tage nach dessen eingang bewirkt.<br />
Impressum<br />
steuerkanzlei terworth & Partner<br />
reiner terworth; vereidigter Buchprüfer/steuerberater<br />
tobias terworth; steuerberater<br />
Hauptstraße 297, 42579 Heiligenhaus<br />
sie erreichen uns von 9.00 bis 12.30 uhr und 13.30 bis 15.00 uhr<br />
außer Mittwoch- und Freitagnachmittag<br />
tel: (02056) 93270 Fax: (02056) 932730<br />
e-Mail: steuerkanzlei@terworth.de Web: www.terworth.de<br />
Partnerschaftsregisternr.: Pr 2344, amtsgericht essen<br />
© Für sämtliche Beiträge und Fotos, sofern nicht anders vermerkt: steuerkanzlei terworth & Partner.<br />
alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt, eine Haftung kann jedoch nicht übernommen<br />
werden. Zu den jeweiligen themen erteilen wir gerne detaillierte auskunft.<br />
Layout & satz: stephan echterhoff Kommunikation, Mönchengladbach. www.sekomm.de<br />
umsatzsteuer<br />
Lohnsteuer mit solZ u. Kist<br />
sozialversicherungsbeiträge<br />
umsatzsteuer<br />
Lohnsteuer mit solZ u. Kist<br />
sozialversicherungsbeiträge<br />
Gewerbesteuer<br />
umsatzsteuer<br />
Lohnsteuer mit solZ u. Kist<br />
einkommensteuer mit solZ<br />
u. Kist<br />
Körperschaftssteuer mit solZ<br />
sozialversicherungsbeiträge<br />
DStV e.V. - w w w.dstv.de