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Die öffentliche Last im Insolvenzverfahren

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8<br />

A. <strong>Die</strong> <strong>öffentliche</strong> <strong>Last</strong> <strong>im</strong> <strong>Insolvenzverfahren</strong><br />

III.Haftungsobjekt / Haftungsumfang<br />

1. § 864 ZPO: Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ( Erbbaurecht,<br />

Fischereirecht, Bergwerkseigentum ), Schiffe, Luftfahrzeuge,<br />

auch Miteigentumsanteile an den vorgenannten Gegenständen<br />

2. § 865 ZPO: Erweiterung der Haftung auf Bestandteile,<br />

Erzeugnisse und Zubehör ( § 1120 BGB ), Miet- und<br />

Pachtzinsforderungen ( § 1123 BGB ), wiederkehrende<br />

Leistungen aus dem Grundstück ( § 1126 BGB ) und<br />

Versicherungsforderungen ( §§ 1127 ff BGB ).<br />

lecon rechtsanwalts- und steuerkanzlei

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