Die öffentliche Last im Insolvenzverfahren
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A. <strong>Die</strong> <strong>öffentliche</strong> <strong>Last</strong> <strong>im</strong> <strong>Insolvenzverfahren</strong><br />
II. Stellung der <strong>öffentliche</strong>n <strong>Last</strong> <strong>im</strong> <strong>Insolvenzverfahren</strong><br />
1. Begrifflichkeit ( § 10 Abs. 1 Ziff. 3 ZVG )<br />
Öffentliche <strong>Last</strong>en sind <strong>im</strong> <strong>öffentliche</strong>n Recht kraft Gesetzes<br />
oder Satzung geschaffene Abgabenverpflichtungen, die in<br />
Geld durch wiederkehrende oder einmalige Leistungen zu<br />
erfüllen sind und für die das Grundstück dinglich haftet ( § 77<br />
Abs. 2 AO ).<br />
Beispiele: Erschließungskostenbeiträge, Grundsteuer, Kommunalabgaben,<br />
Kehrgebühren ( Kaminkehrer ), Umlegungsverfahren ( §§ 57 – 61<br />
BauGB ), Nebenleistungen von Steuern und Abgaben (Verspätungszuschläge,<br />
Zinsen, Säumniszuschläge )<br />
lecon rechtsanwalts- und steuerkanzlei