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Die öffentliche Last im Insolvenzverfahren

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3<br />

A. <strong>Die</strong> <strong>öffentliche</strong> <strong>Last</strong> <strong>im</strong> <strong>Insolvenzverfahren</strong><br />

I. Allgemeines / Systematik<br />

<strong>Die</strong> Insolvenzordnung unterscheidet aus Sicht des Gläubigers<br />

zwischen Insolvenzforderungen ( § 38 InsO ) und Masseforderungen<br />

( § 55 InsO ). Insolvenzforderungen sind solche,<br />

die vor Insolvenzeröffnung begründet wurden, während<br />

Masseforderungen nach Insolvenzeröffnung durch ein Handeln<br />

des Insolvenzverwalters ( <strong>im</strong> weitesten Sinne ) begründet<br />

wurden.<br />

Insolvenzforderungen Anmeldung zur Tabelle / Quote<br />

Masseforderungen Ausgleich durch den Verwalter<br />

lecon rechtsanwalts- und steuerkanzlei

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