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Die öffentliche Last im Insolvenzverfahren

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15<br />

B. Aufrechnung<br />

<strong>Die</strong> materiellen Voraussetzungen der Aufrechnung werden –<br />

wie unter Ziffer I. dargestellt – durch die Insolvenzeröffnung<br />

nicht verändert. Folglich ist auch <strong>im</strong> eröffneten Verfahren eine<br />

Aufrechnung der Kommune mit nach Insolvenzeröffnung<br />

begründeten Forderungen gegen den Insolvenzverwalter<br />

<strong>im</strong>mer möglich ( Beispiel: Grundsteuerforderung der Kommune<br />

<strong>im</strong> zweiten Jahr der Insolvenzverwaltung; Verwalter hat<br />

Gegenforderung )<br />

lecon rechtsanwalts- und steuerkanzlei

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