Die öffentliche Last im Insolvenzverfahren
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B. Aufrechnung<br />
<strong>Die</strong> materiellen Voraussetzungen der Aufrechnung werden –<br />
wie unter Ziffer I. dargestellt – durch die Insolvenzeröffnung<br />
nicht verändert. Folglich ist auch <strong>im</strong> eröffneten Verfahren eine<br />
Aufrechnung der Kommune mit nach Insolvenzeröffnung<br />
begründeten Forderungen gegen den Insolvenzverwalter<br />
<strong>im</strong>mer möglich ( Beispiel: Grundsteuerforderung der Kommune<br />
<strong>im</strong> zweiten Jahr der Insolvenzverwaltung; Verwalter hat<br />
Gegenforderung )<br />
lecon rechtsanwalts- und steuerkanzlei