23.12.2012 Aufrufe

Die öffentliche Last im Insolvenzverfahren

Die öffentliche Last im Insolvenzverfahren

Die öffentliche Last im Insolvenzverfahren

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

11<br />

A. <strong>Die</strong> <strong>öffentliche</strong> <strong>Last</strong> <strong>im</strong> <strong>Insolvenzverfahren</strong><br />

2. Freigabe des Grundstücks<br />

Freigabe führt dazu, dass Grundstück aus dem Insolvenzbeschlag<br />

entlassen wird und der Schuldner wieder<br />

verwaltungs- und verfügungsbefugt ist.<br />

Folglich sind wieder Vollstreckungsmaßnahmen außerhalb der<br />

Zwangsversteigerung und –verwaltung zulässig, da § 89 Abs.<br />

1 InsO nicht mehr gilt. Andererseits wird eine Forderungsrealisierung<br />

in solchen Fällen mutmaßlich nur und einzig über<br />

eine Versteigerung und/oder Zwangsverwaltung zu lösen sein.<br />

lecon rechtsanwalts- und steuerkanzlei

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!