Die öffentliche Last im Insolvenzverfahren
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A. <strong>Die</strong> <strong>öffentliche</strong> <strong>Last</strong> <strong>im</strong> <strong>Insolvenzverfahren</strong><br />
IV.Besonderheiten:<br />
1. Freihändige Verwertung<br />
Keine gesicherte Teilhabe bei einer freihändigen Verwertung<br />
des Grundstücks durch den Insolvenzverwalter. Daher notwendig<br />
enge Abst<strong>im</strong>mung mit dem Insolvenzverwalter zu<br />
suchen. Andererseits kein großes Risiko, weil sich die Haftung<br />
des Grundstücks für die <strong>öffentliche</strong>n <strong>Last</strong>en auch gegenüber<br />
dem Erwerber fortsetzt.<br />
lecon rechtsanwalts- und steuerkanzlei