23.12.2012 Aufrufe

Die öffentliche Last im Insolvenzverfahren

Die öffentliche Last im Insolvenzverfahren

Die öffentliche Last im Insolvenzverfahren

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

10<br />

A. <strong>Die</strong> <strong>öffentliche</strong> <strong>Last</strong> <strong>im</strong> <strong>Insolvenzverfahren</strong><br />

IV.Besonderheiten:<br />

1. Freihändige Verwertung<br />

Keine gesicherte Teilhabe bei einer freihändigen Verwertung<br />

des Grundstücks durch den Insolvenzverwalter. Daher notwendig<br />

enge Abst<strong>im</strong>mung mit dem Insolvenzverwalter zu<br />

suchen. Andererseits kein großes Risiko, weil sich die Haftung<br />

des Grundstücks für die <strong>öffentliche</strong>n <strong>Last</strong>en auch gegenüber<br />

dem Erwerber fortsetzt.<br />

lecon rechtsanwalts- und steuerkanzlei

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!