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Kurzstellungnahme des DEHOGA Thüringen

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Die Aufwandsteuer knüpft jedoch gerade daran an, die besondere Art und den damit<br />

verbundenen besonderen Aufwand, der sich vom Standard <strong>des</strong> typisierenden<br />

Durchschnitts jedenfalls abhebt, zu erfassen.<br />

Damit kann der Aufwand für die Übernachtungen in einem Beherbergungsbetrieb<br />

aber nur dann als Einkommensverwendung klassifiziert und mithin von der<br />

Übernachtungssteuer / Kulturförderabgabe als Aufwandsteuer erfasst werden, wenn<br />

dieser Teil der privaten Lebensführung ist.<br />

Möglicherweise könnte im Ergebnis der Betrachtung der besonderen wirtschaftlichen<br />

Leistungsfähigkeit als Anknüpfung für eine Aufwandsteuer, hier vorliegend eine<br />

Übernachtungssteuer/ Kulturförderabgabe, auch das Ergebnis stehen, dass auch<br />

Übernachtungen zu touristischen Zwecken nicht Anknüpfungspunkt einer<br />

Aufwandsteuer sein dürfen.<br />

Die Urlaubsreise ist in Deutschland in den letzten Jahren eine Massenerscheinung,<br />

die keine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit widerspiegelt. Den Urlaub wird<br />

man als Befriedigung <strong>des</strong> allgemeinen Lebensbedarfs ansehen müssen. Die<br />

statistischen Angaben sind eindeutig. Nach den Angaben <strong>des</strong> statistischen<br />

Bun<strong>des</strong>amts gab es im Jahr 2008 369.579.835 Übernachtungen. Die Annahme eines<br />

besonderen Aufwan<strong>des</strong> ist also fern liegend (vgl. Gutachten zur Zulässigkeit der<br />

Erhebung einer so genannten Bettensteuer – Graf von Westphalen RA Dr. Volker<br />

Stehlin im Auftrag <strong>des</strong> Städtetages Baden-Württemberg vom 8. Juni 2010).<br />

Weiterhin muss grundsätzlich darauf reflektiert werden, dass die Entgelte für<br />

Übernachtungen im Geltungsbereich einer Satzung zur Normierung einer<br />

Übernachtungssteuer/ Kulturförderabgabe zum einem, in der Tat dem privaten<br />

Konsum von Bürgern, wie auch immer sich dieser gestaltet und motiviert, zugeordnet<br />

werden können.<br />

Zum Zweiten jedoch, und dies kann gerade bei den Zahlen <strong>des</strong> Geschäftstourismus<br />

in Städten nicht in Abrede stehen, sind ein nicht unerheblicher Teil, möglicherweise<br />

mehr als 60 v. H. der Übernachtungen geschäftlich motiviert und mithin eben gerade<br />

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