Kurzstellungnahme des DEHOGA Thüringen
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Die Aufwandsteuer knüpft jedoch gerade daran an, die besondere Art und den damit<br />
verbundenen besonderen Aufwand, der sich vom Standard <strong>des</strong> typisierenden<br />
Durchschnitts jedenfalls abhebt, zu erfassen.<br />
Damit kann der Aufwand für die Übernachtungen in einem Beherbergungsbetrieb<br />
aber nur dann als Einkommensverwendung klassifiziert und mithin von der<br />
Übernachtungssteuer / Kulturförderabgabe als Aufwandsteuer erfasst werden, wenn<br />
dieser Teil der privaten Lebensführung ist.<br />
Möglicherweise könnte im Ergebnis der Betrachtung der besonderen wirtschaftlichen<br />
Leistungsfähigkeit als Anknüpfung für eine Aufwandsteuer, hier vorliegend eine<br />
Übernachtungssteuer/ Kulturförderabgabe, auch das Ergebnis stehen, dass auch<br />
Übernachtungen zu touristischen Zwecken nicht Anknüpfungspunkt einer<br />
Aufwandsteuer sein dürfen.<br />
Die Urlaubsreise ist in Deutschland in den letzten Jahren eine Massenerscheinung,<br />
die keine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit widerspiegelt. Den Urlaub wird<br />
man als Befriedigung <strong>des</strong> allgemeinen Lebensbedarfs ansehen müssen. Die<br />
statistischen Angaben sind eindeutig. Nach den Angaben <strong>des</strong> statistischen<br />
Bun<strong>des</strong>amts gab es im Jahr 2008 369.579.835 Übernachtungen. Die Annahme eines<br />
besonderen Aufwan<strong>des</strong> ist also fern liegend (vgl. Gutachten zur Zulässigkeit der<br />
Erhebung einer so genannten Bettensteuer – Graf von Westphalen RA Dr. Volker<br />
Stehlin im Auftrag <strong>des</strong> Städtetages Baden-Württemberg vom 8. Juni 2010).<br />
Weiterhin muss grundsätzlich darauf reflektiert werden, dass die Entgelte für<br />
Übernachtungen im Geltungsbereich einer Satzung zur Normierung einer<br />
Übernachtungssteuer/ Kulturförderabgabe zum einem, in der Tat dem privaten<br />
Konsum von Bürgern, wie auch immer sich dieser gestaltet und motiviert, zugeordnet<br />
werden können.<br />
Zum Zweiten jedoch, und dies kann gerade bei den Zahlen <strong>des</strong> Geschäftstourismus<br />
in Städten nicht in Abrede stehen, sind ein nicht unerheblicher Teil, möglicherweise<br />
mehr als 60 v. H. der Übernachtungen geschäftlich motiviert und mithin eben gerade<br />
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