Kurzstellungnahme des DEHOGA Thüringen
Kurzstellungnahme des DEHOGA Thüringen
Kurzstellungnahme des DEHOGA Thüringen
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1. Grundsätzliches<br />
Grundsätzlich muss ausgeführt werden, dass der <strong>DEHOGA</strong> <strong>Thüringen</strong> als<br />
Interessenvertreter der Unternehmen im Thüringer Hotel- und Gaststättengewerbe<br />
die Einführung einer Bettensteuer oder Kulturförderabgabe nur ablehnen kann. Zum<br />
einen stehen rechtliche und zum anderen tatsächliche Bedenken einer solchen<br />
Abgabe, wie diese auch immer benannt wird, jedenfalls aber auf Übernachtungen<br />
reflektiert, entgegen.<br />
Wenn nachfolgenden Ausführungen so nicht gefolgt werden kann, stellen wir anheim<br />
vor einer etwaigen Beschlussfassung einer diesbezüglichen Satzung ein<br />
unabhängiges Rechtsgutachten in Auftrag zu geben, da die Umsetzung einer<br />
Satzung nur dazu geeignet sein kann, erheblichen Schaden für den Tourismus und<br />
die Unternehmen im satzungsgegenständlichen Geltungsbereich nach sich zu<br />
ziehen.<br />
Es liegen bislang mehrere Rechtsgutachten von renommierten Verfassungsrechtlern<br />
vor, die alle eindeutig zum Ergebnis kommen, dass eine solche, jedenfalls auf die<br />
Übernachtung reflektierende Aufwandsteuer in Kollision zu Artikel 105 Abs. 2a GG<br />
steht und insoweit von einer Kommune nicht normiert werden kann.<br />
Die oft zitierte Grundlage seitens der Befürworter einer solchen Satzung, von Klaus<br />
Rosenzweig, Hannover in NSTN 4/2010, kommt allein zu einem abweichenden<br />
Ergebnis, jedoch in Resümee dazu:<br />
„Die angestellte Prüfung führt zu dem Ergebnis, dass eine<br />
Übernachtungssteuer rechtlich zulässig erscheint. Freilich wäre es vermessen,<br />
eine solche Bewertung als rechtssicher zu bezeichnen. Die<br />
Verfassungsrechtler Rupert Scholz und Christoph Mönch beispielsweise<br />
kommen in ihrem von der <strong>DEHOGA</strong> in Auftrag gegebenen Gutachten zu<br />
genau dem entgegengesetzten Ergebnis. Rechtssicherheit besteht erst, wenn<br />
das Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht gesprochen hat. Dabei sind Überraschungen<br />
vorprogrammiert.“<br />
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