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Kurzstellungnahme des DEHOGA Thüringen

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1. Grundsätzliches<br />

Grundsätzlich muss ausgeführt werden, dass der <strong>DEHOGA</strong> <strong>Thüringen</strong> als<br />

Interessenvertreter der Unternehmen im Thüringer Hotel- und Gaststättengewerbe<br />

die Einführung einer Bettensteuer oder Kulturförderabgabe nur ablehnen kann. Zum<br />

einen stehen rechtliche und zum anderen tatsächliche Bedenken einer solchen<br />

Abgabe, wie diese auch immer benannt wird, jedenfalls aber auf Übernachtungen<br />

reflektiert, entgegen.<br />

Wenn nachfolgenden Ausführungen so nicht gefolgt werden kann, stellen wir anheim<br />

vor einer etwaigen Beschlussfassung einer diesbezüglichen Satzung ein<br />

unabhängiges Rechtsgutachten in Auftrag zu geben, da die Umsetzung einer<br />

Satzung nur dazu geeignet sein kann, erheblichen Schaden für den Tourismus und<br />

die Unternehmen im satzungsgegenständlichen Geltungsbereich nach sich zu<br />

ziehen.<br />

Es liegen bislang mehrere Rechtsgutachten von renommierten Verfassungsrechtlern<br />

vor, die alle eindeutig zum Ergebnis kommen, dass eine solche, jedenfalls auf die<br />

Übernachtung reflektierende Aufwandsteuer in Kollision zu Artikel 105 Abs. 2a GG<br />

steht und insoweit von einer Kommune nicht normiert werden kann.<br />

Die oft zitierte Grundlage seitens der Befürworter einer solchen Satzung, von Klaus<br />

Rosenzweig, Hannover in NSTN 4/2010, kommt allein zu einem abweichenden<br />

Ergebnis, jedoch in Resümee dazu:<br />

„Die angestellte Prüfung führt zu dem Ergebnis, dass eine<br />

Übernachtungssteuer rechtlich zulässig erscheint. Freilich wäre es vermessen,<br />

eine solche Bewertung als rechtssicher zu bezeichnen. Die<br />

Verfassungsrechtler Rupert Scholz und Christoph Mönch beispielsweise<br />

kommen in ihrem von der <strong>DEHOGA</strong> in Auftrag gegebenen Gutachten zu<br />

genau dem entgegengesetzten Ergebnis. Rechtssicherheit besteht erst, wenn<br />

das Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht gesprochen hat. Dabei sind Überraschungen<br />

vorprogrammiert.“<br />

2

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