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Broschüre TEVEA deutsch - RSGV

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Wir zeigen<br />

Ihnen den Weg


Unternehmen<br />

Willkommen<br />

bei <strong>TEVEA</strong> International S.A.<br />

Niederlassung Deutschland<br />

- Führen Sie ein mittelständisches Unternehmen?<br />

- Beabsichtigen Sie ins Ausland zu expandieren?<br />

- Fühlen Sie sich unsicher bei diesem Schritt?<br />

- Schreckt Sie der bürokratische Aufwand, fremde Vorschriften, andere (Steuer-) Gesetze?<br />

- Suchen Sie jemanden, der Sie professionell unterstützt und begleitet?<br />

Dann sind Sie bei uns genau richtig: Mit <strong>TEVEA</strong> International S.A. wird Ihr Auswärtsspiel zum Heimspiel – und ein voller Erfolg!<br />

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<strong>TEVEA</strong> International S.A. – die Europäische Außenhandelsförderungs- und Dienstleistungsgesellschaft – unterstützt seit 1984 kleine und<br />

mittlere Unternehmen bei ihrer Expansion auf dem europäischen Markt. <strong>TEVEA</strong> arbeitet in der Rechtsform einer Société Anonyme (S.A.),<br />

einer Aktiengesellschaft französischen Rechts. Ihr Hauptsitz ist in Paris (Frankreich). Sie ist ein Tochterunternehmen europäischer Sparkassen<br />

und integraler Bestandteil des internationalen Netzwerkes der <strong>deutsch</strong>en S-Finanzgruppe.<br />

<strong>TEVEA</strong> International hat sich auf die Mehrwertsteuer in Europa spezialisiert. Für die Optimierung der steuerlichen Belastungen und Minimierung<br />

fiskalischer Risiken von Unternehmen bei ihren grenzübergreifenden Tätigkeiten bietet <strong>TEVEA</strong> ihren Kunden operative Beratungsleistungen<br />

im MwSt.-Bereich, die Erstattung ausländischer MwSt. und Fiskalvertretungen in Europa. Um den Markteintritt zu erleichtern, bietet <strong>TEVEA</strong><br />

zudem Dienstleistungen zur Unternehmensentwicklung im Ausland.


Services<br />

Wir haben für Sie<br />

ein großes Paket geschnürt<br />

<strong>TEVEA</strong> International S.A. Niederlassung Deutschland möchte ausländischen kleinen und<br />

mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz in Europa den Markteintritt nach Deutschland erleichtern.<br />

Zur Gründung einer Zweigniederlassung oder Repräsentanz oder bei grenzübergreifenden<br />

Aktivitäten bieten wir folgende Dienstleistungen an, die durch unsere Muttergesellschaft <strong>TEVEA</strong><br />

International in Paris oder durch Partner aus der Sparkassenorganisation ausgeführt werden.<br />

Dadurch sollen administrative Hemmnisse wie steuerrechtliche und juristische Marktbarrieren<br />

und Informationsdefizite abgebaut werden.<br />

..................................................................................................................<br />

Unsere Dienstleistungen:<br />

01. Operative Beratung im Mehrwertsteuer-Bereich<br />

02. Mehrwertsteuerrückerstattung<br />

03. Steuervertretung<br />

04. Meldungen der Intrahandelsstatistik für das Statistische Bundesamt (Intrastat)<br />

05. Inkasso und Factoring von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, einschließlich Mahnwesen<br />

und Rechtsverfolgung<br />

06. Gehaltsabrechnungen/ Lohnbuchhaltung für <strong>deutsch</strong>e Zweigstellen von ausländischen KMU<br />

07. Informationen zur Firmengründung in Deutschland und Vermittlung von juristischer Unterstützung<br />

08. Firmendomizilierung<br />

09. Übersetzungsservice von Dokumenten im Zusammenhang aller genannten Dienstleistungen


Service<br />

01<br />

Operative Beratung<br />

im Mehrwertsteuer-Bereich<br />

Eine Vollharmonisierung des Umsatzsteuerrechts ist im EU-Binnenmarkt heute noch<br />

nicht gegeben. Durch nationalstaatlich unterschiedliche Umsetzungen von EU-Regeln<br />

sehen sich Unternehmen bei ihren grenzübergreifenden Aktivitäten daher mangels Kenntnis<br />

der lokalen Steuerrechtsnormen oft Fiskalrisiken ausgesetzt.<br />

<strong>TEVEA</strong> steht ausländischen Unternehmen für die spontane Beantwortung spezifischer Einzelfragen<br />

zum <strong>deutsch</strong>en Mehrwertsteuerrecht bereit.<br />

Im Rahmen der operativen Beratung können die umsatzsteuerlichen Konsequenzen und Risiken<br />

bestimmter Geschäftsarten im <strong>deutsch</strong>en Markt oder die Auswirkungen von Veränderungen in der<br />

<strong>deutsch</strong>en Umsatzsteuer-Gesetzgebung auf die Geschäftstätigkeit eines grenzübergreifend tätigen<br />

Betriebes geklärt werden.<br />

...............................................................................................................<br />

Für eine Sofort-Hilfe können Kunden eine Support-Hotline abonnieren.<br />

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Service<br />

02<br />

Mehrwertsteuer-Rückerstattung<br />

Für Unternehmen, die im Rahmen ihrer grenzübergreifenden Aktivitäten im Ausland Mehrwertsteuer gezahlt haben, besteht die Möglichkeit,<br />

sich diese von den zuständigen Behörden zurückerstatten zu lassen. Voraussetzung ist, dass ein entsprechendes Abkommen zwischen den<br />

jeweiligen Staaten existiert.<br />

.................................................................................................<br />

Eine Vergütung ist grundsätzlich möglich, wenn folgende Tatbestände zugrunde liegen:<br />

- Kosten im Zusammenhang mit Messen oder Ausstellungen<br />

- Einfuhren<br />

- Geschäftsreisen<br />

- technische Aufwendungen<br />

- Radio-, Fernseh- oder Filmaufnahmen<br />

- Kosten von internationalen Speditionsunternehmen<br />

- Aufwendungen für die Unterhaltung eines Vertretungsbüros.<br />

.................................................................................................<br />

Dabei handelt es sich insbesondere bei Messeauftritten nicht selten um erhebliche Beträge, die Sie nicht „verschenken“ sollten, nur weil Sie<br />

vielleicht die oft mühsame Korrespondenz mit den Behörden scheuen.<br />

Wir lösen nicht nur Ihre Probleme mit der Sprache, sondern auch mit diversen Formularen der Finanzverwaltung und zusätzlichen Aufstellungen<br />

und Erklärungen. <strong>TEVEA</strong> International S.A. bietet die Mehrwertsteuer-Rückerstattung in allen 27 EU-Mitgliedsländern, in Norwegen, der Schweiz<br />

und in Monaco an.


Service<br />

03<br />

Steuervertretung<br />

Steuervertretung, ein Begriff mit verschiedenen Facetten: Fiskalvertretung, Steuerbevollmächtigung<br />

oder die Tätigkeit eines Steuerbürgen. Doch welche Lösung ist die richtige für Ihr Unternehmen?<br />

Der Steuerbevollmächtigte ist für Unternehmen aus der Europäischen Union bestimmt. Er ist der Garant<br />

für eine korrekte Abwicklung der umsatzsteuerlichen Pflichten. Die Ernennung eines Fiskalvertreters ist<br />

obligatorisch für Nicht-EU Unternehmen. Er haftet gemeinsam mit seinem Kunden gegenüber den<br />

Steuerbehörden. Der Steuerbürge vertritt ausländische Unternehmen (EU- und Nicht-EU-Unternehmen),<br />

die in Frankreich Umsätze mit in Frankreich umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen realisieren und<br />

die trotz des seit dem 1. September 2006 in Kraft getretenen „Reverse-Charge“-Verfahrens ihre Kunden<br />

mit französischer MwSt. fakturieren möchten.<br />

.....................................................................................................................<br />

Wichtig für Ihr Unternehmen:<br />

Die Steuervertretung ist für ausländische Unternehmen bestimmt, die im Inland eines EU-Mitgliedstaates<br />

(also z.B. in Deutschland) keine Niederlassung haben und dort steuerpflichtige Geschäfte abwickeln (gesetzliche<br />

Pflicht zur Berechnung der <strong>deutsch</strong>en MwSt.) oder die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit der Abgabepflicht von<br />

Steuererklärungen im MwSt.-Bereich unterliegen (innergemeinschaftliche Lieferungen und/oder Erwerbe).<br />

Diese Unternehmen müssen sich in Deutschland umsatzsteuerlich registrieren. Die umsatzsteuerliche Registrierung<br />

setzt in manchen Fällen die Ernennung eines Steuervertreters voraus.


Service<br />

03 - 1<br />

Steuervertretung<br />

<strong>TEVEA</strong> International bietet ausländischen Unternehmen, die in Deutschland wirtschaftlich<br />

tätig werden wollen, über ihre Tochtergesellschaft <strong>TEVEA</strong> RF CONSULTING im Rahmen<br />

einer Steuervertretung folgende Dienstleistungen an:<br />

- Prüfung und Unterstützung vor der Registrierung zur inländischen MwSt.<br />

- Durchführung der Umsatzsteuer-Registrierung beim zuständigen Finanzamt<br />

- Abgabe der monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung sowie<br />

Weiterleitung der Zahlungen an die Steuerbehörde<br />

- Periodische Abgaben von MwSt.-Erklärungen<br />

- Vorbereitung der MwSt.-Erstattungsanträge<br />

- Information über die aktuelle Umsatzsteuer-Gesetzgebung<br />

- Durchführung der Meldungen bei den Zollämtern beim Verkauf von<br />

verbrauchsteuerpflichtigen Waren (wie Branntwein, Schaumwein,<br />

Tabak, Mineralöl)<br />

- Einziger Ansprechpartner gegenüber den <strong>deutsch</strong>en Steuerbehörden


Service<br />

03 - 2<br />

Steuervertretung<br />

Eine Steuervertretung durch <strong>TEVEA</strong> International ermöglicht es Ihnen, Ihre Produkte in Deutschland<br />

inklusive der <strong>deutsch</strong>en Mehrwertsteuer zu fakturieren, ohne hier eine eigene Niederlassung zu betreiben.<br />

Sie sparen dadurch Kosten, die mit der ständigen Präsenz im Ausland verbunden sind. Ihre Waren können<br />

Sie somit zu den gleichen Bedingungen verkaufen wie Ihre Konkurrenten vor Ort und <strong>TEVEA</strong> entlastet Ihr<br />

Unternehmen von administrativen Formalitäten, die ein grenzüberschreitendes Geschäft üblicherweise mit<br />

sich bringt. Ihre langjährige Kenntnis mit den Besonderheiten der <strong>deutsch</strong>en Steuergesetzgebung befähigt<br />

<strong>TEVEA</strong>, Sie kompetent gegenüber den Finanzbehörden zu vertreten. Dies hilft, Ihre Möglichkeiten gegenüber<br />

dem Fiskus voll auszuschöpfen.<br />

...........................................................................................................................<br />

Fiskalvertretung bei Immobilienveräußerungen in Frankreich<br />

Die französische Steuergesetzgebung sieht vor, dass nicht in Frankreich ansässige private oder juristische Personen<br />

verpflichtet sind, eine Steuer auf den Wertzuwachs zu entrichten, der bei Immobilienveräußerungen anfällt.<br />

Hierfür ist zwingend ein vom französischen Staat anerkannter Fiskalvertreter zu bestellen. <strong>TEVEA</strong> übernimmt<br />

die Steuervertretung bei Immobilienverkäufen von Gebietsfremden in Frankreich.


Service<br />

04<br />

Meldungen der<br />

Intrahandelsstatistik<br />

Die Intrahandelsstatistik (Intrastat) ist eine in allen 27 EU-Staaten vorgeschriebene<br />

Meldepflicht zur Erhebung von Statistiken über die innergemeinschaftlichen Warenbewegungen<br />

mit „Gemeinschaftswaren“.<br />

Mit den Intrastat-Meldungen wird der tatsächliche Warenverkehr von Gemeinschaftsware zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft<br />

(Versendungen und Eingänge) durch die nationale Statistikbehörde, in Deutschland durch das Statistische Bundesamt statistisch erfasst.<br />

Sie ist nicht zu verwechseln mit der Zusammenfassenden Meldung (ZM), mit der jeder Unternehmer seine innergemeinschaftlichen Lieferungen in<br />

Deutschland an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden hat. Von der Meldepflicht für die jeweilige Verkehrsrichtung (Versendung bzw. Eingang)<br />

sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Unternehmen befreit, deren Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten bzw. Eingänge aus anderen<br />

EU-Mitgliedstaaten einen bestimmten Wert im Vorjahr nicht überschritten haben.<br />

In den EU-Mitgliedstaaten gelten jedoch höchst unterschiedliche Freigrenzen (Versendungswert- und Bezugswertfreigrenzen). Schon dies macht<br />

es für ein ausländisches Unternehmen schwer zu durchschauen, ob und wo es meldepflichtig ist. Zudem stellt sich das Procedere der Meldungen<br />

als bürokratisch aufwendig und komplex dar. Denn die entsprechenden EU-Verordnungen, die die rechtliche Grundlage für die Intrastat-Meldungen<br />

bilden, werden durch nationale Gesetze und Durchführungsverordnungen ergänzt – für ein ausländisches Unternehmen oft ein undurchsichtiger<br />

Paragraphendschungel.<br />

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<strong>TEVEA</strong> International prüft für Sie, ob Sie in Deutschland gegenüber dem Statistischen Bundesamt auskunftspflichtig sind und nimmt Ihnen die<br />

Durchführung der Meldepflichten ab.<br />

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Service<br />

05<br />

Inkasso und Factoring<br />

Grenzübergreifende Handels- und Dienstleistungsgeschäfte können die Liquidität gerade von<br />

kleinen und mittleren Unternehmen schnell belasten, besonders wenn der im Ausland ansässige Kontrahent<br />

nicht oder nicht rechtzeitig die ausstehende Forderung begleicht. Forderungsinkasso und Factoring haben daher<br />

als Finanzierungsinstrumente mittelständischer Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewonnen, denn ihr professioneller Einsatz schützt ein<br />

KMU vor Verlusten im Außenwirtschaftsverkehr, verschafft ihm eine größere finanzielle Unabhängigkeit und erleichtert die Finanzdisposition.<br />

Mit Factoring werden Außenstände aus Exportgeschäften zu barem Geld. Wir können Ihnen einen Kooperationspartner aus der <strong>deutsch</strong>en Sparkassen-<br />

Finanzgruppe nennen, der für Sie den Einzug oder Verkauf Ihrer Forderungen aus grenzübergreifenden Lieferungen oder Leistungen vornimmt.<br />

Unser Partner übernimmt Inkassotätigkeiten gegen Schuldner in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Schweiz, Niederlande, Belgien und<br />

Luxemburg, ferner das Erstellen und Versenden von bis zu 3 Mahnungen sowie ein eventuell notwendiges „Telephone follow-up“ mit säumigen<br />

Debitoren nach der dritten Mahnung. Zusätzliche Rechtsverfolgungsmaßnahmen wie die Erstellung von Mahnbescheiden und darauffolgende<br />

Vollstreckungsmaßnahmen können helfen, Ihre Forderung noch wirksamer beizutreiben.<br />

Falls Sie sich jedoch für Factoring interessieren, versucht unser Partner für die Ausführung des Geschäfts über das Factors Chain International –<br />

der weltweit führenden Kette von Factoring-Instituten – einen in dem entsprechenden Land ansässigen Korrespondenten ausfindig zu machen.<br />

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Ihr Nutzen:<br />

Liquidität, Sicherheit, administrative Entlastung und Kostenreduzierung. Denn durch schnelle finanzielle Mittelzuflüsse können Sie Ihre eigenen<br />

Zahlungsverpflichtungen besser planen und weiteren Handlungsspielraum gewinnen. Ein Outsourcing des Inkasso bzw. Beauftragung eines Factors<br />

ermöglicht es Ihnen, vollen Schutz vor Forderungsausfällen bei reduzierten Administrationskosten zu genießen. Denn Sie brauchen sich um die<br />

Verwaltung der Außenstände nicht mehr selbst zu kümmern.


Service<br />

06<br />

Gehaltsabrechnung /<br />

Lohnbuchhaltung<br />

Firmen, die in ihrer ausländischen Zweigstelle oder Repräsentanz Mitarbeiter einstellen<br />

möchten, verfügen oft über wenig Erfahrung mit dem jeweiligen System der<br />

Gehaltsabrechnung, haften aber gegenüber den Behörden für die rechtzeitige Abführung<br />

von Steuern und Sozialversicherungen.<br />

Die geltende Gesetzgebung bereitet Unternehmen häufig Kopfzerbrechen. Komplexe Vorschriften und Diskussionen über Änderungen im Steuerund<br />

Sozialrecht erfordern vom ausländischen Arbeitgeber eine ständige Beobachtung und dadurch viel Zeit.<br />

Auch die Tatsache, dass sich die Finanz- und Buchhaltungsabteilung eines Tochterunternehmens meist nicht vor Ort im Ausland befindet, bereitet<br />

Schwierigkeiten bei der Kontrolle der Gehaltsabrechnungen. Eventuell auftretende Verständigungsschwierigkeiten mit den zuständigen Behörden<br />

können zu teuren Verzögerungen und Rechtsunsicherheit bei allen Beteiligten führen.<br />

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Wie Sie diese Probleme umgehen können?<br />

Wählen Sie einfach die elegante und kosteneffiziente Lösung, indem Sie das Management der Gehaltsabrechnung „outsourcen“! Wir können Ihnen<br />

einen mit uns kooperierenden Steuerberater nennen, der die Erstellung der monatlichen Gehaltsabrechnung bzw. Lohnbuchhaltung für die Angestellten<br />

Ihrer <strong>deutsch</strong>en Zweigstellen sowie die dazu nötigen Anmeldungen bei den <strong>deutsch</strong>en Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern übernimmt.<br />

Ihre eigene Verwaltungs- und Buchhaltungsabteilung kann sich rentableren Aufgaben widmen. Zudem vermeiden Sie kostspielige Weiterbildungsaufwendungen<br />

für Ihre Mitarbeiter und Investitionen im EDV-Bereich für den Erwerb von ständig aktualisierter Gehaltsabrechnungssoftware.


Service<br />

07<br />

Unterstützung bei<br />

Firmengründung in Deutschland<br />

Die Ansiedlung eines Unternehmens (-teils) in einem fremden Rechtssystem<br />

stellt zumeist eine große Herausforderung dar. Hierbei sind u.a. folgende Punkte<br />

zu beachten:<br />

...........................................................................................................................................<br />

- Rechtsformberatung<br />

- Standortwahl unter Berücksichtigung von Kunden, Infrastruktur und Steuern<br />

- Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrages<br />

- Beurkundung durch einen Notar<br />

- Erfüllung der Publikationspflichten<br />

- Eintragung ins Handelsregister<br />

- Erstellung der Eröffnungsbilanz<br />

...........................................................................................................................................<br />

Zur Klärung dieser Fragen stellen wir für Sie den Kontakt zum S-CountryDesk – dem weltweiten Netzwerk der S-Finanzgruppe –<br />

her, um Sie hierüber an eine örtliche Sparkasse weiterzuleiten, die Ihnen hilfreiche Informationen für eine Firmengründung in<br />

Deutschland zur Verfügung stellt. Über S-CountryDesk kann Ihnen die S-Finanzgruppe zudem entsprechende juristische<br />

Unterstützung (erbracht von einem kooperierenden Rechtsanwalt oder Notar) für Ihre Errichtung einer Tochtergesellschaft oder<br />

Repräsentanz in Deutschland bereitstellen.


Service<br />

08<br />

Firmendomizilierung<br />

in Deutschland<br />

Für eine rein kaufmännische Domizilierung erhalten Sie eine Geschäftsanschrift<br />

bei <strong>TEVEA</strong> International S.A. Niederlassung Deutschland in Düsseldorf.<br />

Dies bietet entscheidende Vorteile für Ihre Firma:<br />

Ihr Unternehmen zeigt auf diese Weise Präsenz auf dem <strong>deutsch</strong>en Markt und bietet<br />

Kunden, Partnern oder Lieferanten eine einfachere Möglichkeit der Kontaktaufnahme.<br />

Ihre bei der Domizilierungsadresse eingehende Post wird von uns direkt an Ihren<br />

Hauptsitz weitergeleitet.<br />

Besonders aus dem Blickwinkel der neuen Geschäftspartner und Kunden im Ausland<br />

wird die Aufnahme und Pflege der Geschäftsbeziehungen deutlich vereinfacht.<br />

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Die Domizilierung Ihres Unternehmens bei <strong>TEVEA</strong> International hilft Ihnen, ein stabiles<br />

Vertrauensverhältnis für einen reibungslosen Geschäftsverkehr aufzubauen.<br />

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Service<br />

09<br />

Übersetzung<br />

von Dokumenten<br />

Dokumente, deren Vorlage zur Erbringung der voranstehenden Dienstleistungen<br />

erforderlich ist, können uns auch in englischer oder französischer Sprache<br />

eingereicht werden. Wir kümmern uns bei Bedarf um eine professionelle Übersetzung<br />

ins Deutsche. Hierfür kooperieren wir mit einem Übersetzungsbüro.


Kontakt<br />

<strong>TEVEA</strong> International S.A. Niederlassung Deutschland:<br />

Kirchfeldstraße 60<br />

D-40217 Düsseldorf<br />

Fon: + 49 (0) 211 38 92 311<br />

Fax: + 49 (0) 211 38 92 464<br />

www.rsgv.de/Internationaler Service<br />

tevea.<strong>deutsch</strong>land@rsgv.de<br />

Hauptsitz in Frankreich:<br />

<strong>TEVEA</strong> International S.A.<br />

64, Rue du Ranelagh<br />

F-75016 Paris<br />

Fon: +33 (0) 1 42 24 96 96<br />

Fax: +33 (0) 1 42 24 89 23<br />

www.tevea-international.com<br />

mail@tevea.com<br />

..................................................................<br />

Impressum:<br />

Herausgeber <strong>TEVEA</strong> International S.A. Niederlassung Deutschland<br />

vertreten durch Cuno Güttler<br />

Kirchfeldstraße 60 D-40217 Düsseldorf<br />

Kontakt: Fon: + 49 (0) 211 38 92 311 Fax: + 49 (0) 211 38 92 464<br />

tevea.<strong>deutsch</strong>land@rsgv.de<br />

..................................................................<br />

Konzept + Gestaltung: www.gabyhellwig.de<br />

Illustration: F1 online

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