Broschüre TEVEA deutsch - RSGV
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Wir zeigen<br />
Ihnen den Weg
Unternehmen<br />
Willkommen<br />
bei <strong>TEVEA</strong> International S.A.<br />
Niederlassung Deutschland<br />
- Führen Sie ein mittelständisches Unternehmen?<br />
- Beabsichtigen Sie ins Ausland zu expandieren?<br />
- Fühlen Sie sich unsicher bei diesem Schritt?<br />
- Schreckt Sie der bürokratische Aufwand, fremde Vorschriften, andere (Steuer-) Gesetze?<br />
- Suchen Sie jemanden, der Sie professionell unterstützt und begleitet?<br />
Dann sind Sie bei uns genau richtig: Mit <strong>TEVEA</strong> International S.A. wird Ihr Auswärtsspiel zum Heimspiel – und ein voller Erfolg!<br />
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<strong>TEVEA</strong> International S.A. – die Europäische Außenhandelsförderungs- und Dienstleistungsgesellschaft – unterstützt seit 1984 kleine und<br />
mittlere Unternehmen bei ihrer Expansion auf dem europäischen Markt. <strong>TEVEA</strong> arbeitet in der Rechtsform einer Société Anonyme (S.A.),<br />
einer Aktiengesellschaft französischen Rechts. Ihr Hauptsitz ist in Paris (Frankreich). Sie ist ein Tochterunternehmen europäischer Sparkassen<br />
und integraler Bestandteil des internationalen Netzwerkes der <strong>deutsch</strong>en S-Finanzgruppe.<br />
<strong>TEVEA</strong> International hat sich auf die Mehrwertsteuer in Europa spezialisiert. Für die Optimierung der steuerlichen Belastungen und Minimierung<br />
fiskalischer Risiken von Unternehmen bei ihren grenzübergreifenden Tätigkeiten bietet <strong>TEVEA</strong> ihren Kunden operative Beratungsleistungen<br />
im MwSt.-Bereich, die Erstattung ausländischer MwSt. und Fiskalvertretungen in Europa. Um den Markteintritt zu erleichtern, bietet <strong>TEVEA</strong><br />
zudem Dienstleistungen zur Unternehmensentwicklung im Ausland.
Services<br />
Wir haben für Sie<br />
ein großes Paket geschnürt<br />
<strong>TEVEA</strong> International S.A. Niederlassung Deutschland möchte ausländischen kleinen und<br />
mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz in Europa den Markteintritt nach Deutschland erleichtern.<br />
Zur Gründung einer Zweigniederlassung oder Repräsentanz oder bei grenzübergreifenden<br />
Aktivitäten bieten wir folgende Dienstleistungen an, die durch unsere Muttergesellschaft <strong>TEVEA</strong><br />
International in Paris oder durch Partner aus der Sparkassenorganisation ausgeführt werden.<br />
Dadurch sollen administrative Hemmnisse wie steuerrechtliche und juristische Marktbarrieren<br />
und Informationsdefizite abgebaut werden.<br />
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Unsere Dienstleistungen:<br />
01. Operative Beratung im Mehrwertsteuer-Bereich<br />
02. Mehrwertsteuerrückerstattung<br />
03. Steuervertretung<br />
04. Meldungen der Intrahandelsstatistik für das Statistische Bundesamt (Intrastat)<br />
05. Inkasso und Factoring von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, einschließlich Mahnwesen<br />
und Rechtsverfolgung<br />
06. Gehaltsabrechnungen/ Lohnbuchhaltung für <strong>deutsch</strong>e Zweigstellen von ausländischen KMU<br />
07. Informationen zur Firmengründung in Deutschland und Vermittlung von juristischer Unterstützung<br />
08. Firmendomizilierung<br />
09. Übersetzungsservice von Dokumenten im Zusammenhang aller genannten Dienstleistungen
Service<br />
01<br />
Operative Beratung<br />
im Mehrwertsteuer-Bereich<br />
Eine Vollharmonisierung des Umsatzsteuerrechts ist im EU-Binnenmarkt heute noch<br />
nicht gegeben. Durch nationalstaatlich unterschiedliche Umsetzungen von EU-Regeln<br />
sehen sich Unternehmen bei ihren grenzübergreifenden Aktivitäten daher mangels Kenntnis<br />
der lokalen Steuerrechtsnormen oft Fiskalrisiken ausgesetzt.<br />
<strong>TEVEA</strong> steht ausländischen Unternehmen für die spontane Beantwortung spezifischer Einzelfragen<br />
zum <strong>deutsch</strong>en Mehrwertsteuerrecht bereit.<br />
Im Rahmen der operativen Beratung können die umsatzsteuerlichen Konsequenzen und Risiken<br />
bestimmter Geschäftsarten im <strong>deutsch</strong>en Markt oder die Auswirkungen von Veränderungen in der<br />
<strong>deutsch</strong>en Umsatzsteuer-Gesetzgebung auf die Geschäftstätigkeit eines grenzübergreifend tätigen<br />
Betriebes geklärt werden.<br />
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Für eine Sofort-Hilfe können Kunden eine Support-Hotline abonnieren.<br />
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Service<br />
02<br />
Mehrwertsteuer-Rückerstattung<br />
Für Unternehmen, die im Rahmen ihrer grenzübergreifenden Aktivitäten im Ausland Mehrwertsteuer gezahlt haben, besteht die Möglichkeit,<br />
sich diese von den zuständigen Behörden zurückerstatten zu lassen. Voraussetzung ist, dass ein entsprechendes Abkommen zwischen den<br />
jeweiligen Staaten existiert.<br />
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Eine Vergütung ist grundsätzlich möglich, wenn folgende Tatbestände zugrunde liegen:<br />
- Kosten im Zusammenhang mit Messen oder Ausstellungen<br />
- Einfuhren<br />
- Geschäftsreisen<br />
- technische Aufwendungen<br />
- Radio-, Fernseh- oder Filmaufnahmen<br />
- Kosten von internationalen Speditionsunternehmen<br />
- Aufwendungen für die Unterhaltung eines Vertretungsbüros.<br />
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Dabei handelt es sich insbesondere bei Messeauftritten nicht selten um erhebliche Beträge, die Sie nicht „verschenken“ sollten, nur weil Sie<br />
vielleicht die oft mühsame Korrespondenz mit den Behörden scheuen.<br />
Wir lösen nicht nur Ihre Probleme mit der Sprache, sondern auch mit diversen Formularen der Finanzverwaltung und zusätzlichen Aufstellungen<br />
und Erklärungen. <strong>TEVEA</strong> International S.A. bietet die Mehrwertsteuer-Rückerstattung in allen 27 EU-Mitgliedsländern, in Norwegen, der Schweiz<br />
und in Monaco an.
Service<br />
03<br />
Steuervertretung<br />
Steuervertretung, ein Begriff mit verschiedenen Facetten: Fiskalvertretung, Steuerbevollmächtigung<br />
oder die Tätigkeit eines Steuerbürgen. Doch welche Lösung ist die richtige für Ihr Unternehmen?<br />
Der Steuerbevollmächtigte ist für Unternehmen aus der Europäischen Union bestimmt. Er ist der Garant<br />
für eine korrekte Abwicklung der umsatzsteuerlichen Pflichten. Die Ernennung eines Fiskalvertreters ist<br />
obligatorisch für Nicht-EU Unternehmen. Er haftet gemeinsam mit seinem Kunden gegenüber den<br />
Steuerbehörden. Der Steuerbürge vertritt ausländische Unternehmen (EU- und Nicht-EU-Unternehmen),<br />
die in Frankreich Umsätze mit in Frankreich umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen realisieren und<br />
die trotz des seit dem 1. September 2006 in Kraft getretenen „Reverse-Charge“-Verfahrens ihre Kunden<br />
mit französischer MwSt. fakturieren möchten.<br />
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Wichtig für Ihr Unternehmen:<br />
Die Steuervertretung ist für ausländische Unternehmen bestimmt, die im Inland eines EU-Mitgliedstaates<br />
(also z.B. in Deutschland) keine Niederlassung haben und dort steuerpflichtige Geschäfte abwickeln (gesetzliche<br />
Pflicht zur Berechnung der <strong>deutsch</strong>en MwSt.) oder die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit der Abgabepflicht von<br />
Steuererklärungen im MwSt.-Bereich unterliegen (innergemeinschaftliche Lieferungen und/oder Erwerbe).<br />
Diese Unternehmen müssen sich in Deutschland umsatzsteuerlich registrieren. Die umsatzsteuerliche Registrierung<br />
setzt in manchen Fällen die Ernennung eines Steuervertreters voraus.
Service<br />
03 - 1<br />
Steuervertretung<br />
<strong>TEVEA</strong> International bietet ausländischen Unternehmen, die in Deutschland wirtschaftlich<br />
tätig werden wollen, über ihre Tochtergesellschaft <strong>TEVEA</strong> RF CONSULTING im Rahmen<br />
einer Steuervertretung folgende Dienstleistungen an:<br />
- Prüfung und Unterstützung vor der Registrierung zur inländischen MwSt.<br />
- Durchführung der Umsatzsteuer-Registrierung beim zuständigen Finanzamt<br />
- Abgabe der monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung sowie<br />
Weiterleitung der Zahlungen an die Steuerbehörde<br />
- Periodische Abgaben von MwSt.-Erklärungen<br />
- Vorbereitung der MwSt.-Erstattungsanträge<br />
- Information über die aktuelle Umsatzsteuer-Gesetzgebung<br />
- Durchführung der Meldungen bei den Zollämtern beim Verkauf von<br />
verbrauchsteuerpflichtigen Waren (wie Branntwein, Schaumwein,<br />
Tabak, Mineralöl)<br />
- Einziger Ansprechpartner gegenüber den <strong>deutsch</strong>en Steuerbehörden
Service<br />
03 - 2<br />
Steuervertretung<br />
Eine Steuervertretung durch <strong>TEVEA</strong> International ermöglicht es Ihnen, Ihre Produkte in Deutschland<br />
inklusive der <strong>deutsch</strong>en Mehrwertsteuer zu fakturieren, ohne hier eine eigene Niederlassung zu betreiben.<br />
Sie sparen dadurch Kosten, die mit der ständigen Präsenz im Ausland verbunden sind. Ihre Waren können<br />
Sie somit zu den gleichen Bedingungen verkaufen wie Ihre Konkurrenten vor Ort und <strong>TEVEA</strong> entlastet Ihr<br />
Unternehmen von administrativen Formalitäten, die ein grenzüberschreitendes Geschäft üblicherweise mit<br />
sich bringt. Ihre langjährige Kenntnis mit den Besonderheiten der <strong>deutsch</strong>en Steuergesetzgebung befähigt<br />
<strong>TEVEA</strong>, Sie kompetent gegenüber den Finanzbehörden zu vertreten. Dies hilft, Ihre Möglichkeiten gegenüber<br />
dem Fiskus voll auszuschöpfen.<br />
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Fiskalvertretung bei Immobilienveräußerungen in Frankreich<br />
Die französische Steuergesetzgebung sieht vor, dass nicht in Frankreich ansässige private oder juristische Personen<br />
verpflichtet sind, eine Steuer auf den Wertzuwachs zu entrichten, der bei Immobilienveräußerungen anfällt.<br />
Hierfür ist zwingend ein vom französischen Staat anerkannter Fiskalvertreter zu bestellen. <strong>TEVEA</strong> übernimmt<br />
die Steuervertretung bei Immobilienverkäufen von Gebietsfremden in Frankreich.
Service<br />
04<br />
Meldungen der<br />
Intrahandelsstatistik<br />
Die Intrahandelsstatistik (Intrastat) ist eine in allen 27 EU-Staaten vorgeschriebene<br />
Meldepflicht zur Erhebung von Statistiken über die innergemeinschaftlichen Warenbewegungen<br />
mit „Gemeinschaftswaren“.<br />
Mit den Intrastat-Meldungen wird der tatsächliche Warenverkehr von Gemeinschaftsware zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft<br />
(Versendungen und Eingänge) durch die nationale Statistikbehörde, in Deutschland durch das Statistische Bundesamt statistisch erfasst.<br />
Sie ist nicht zu verwechseln mit der Zusammenfassenden Meldung (ZM), mit der jeder Unternehmer seine innergemeinschaftlichen Lieferungen in<br />
Deutschland an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden hat. Von der Meldepflicht für die jeweilige Verkehrsrichtung (Versendung bzw. Eingang)<br />
sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Unternehmen befreit, deren Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten bzw. Eingänge aus anderen<br />
EU-Mitgliedstaaten einen bestimmten Wert im Vorjahr nicht überschritten haben.<br />
In den EU-Mitgliedstaaten gelten jedoch höchst unterschiedliche Freigrenzen (Versendungswert- und Bezugswertfreigrenzen). Schon dies macht<br />
es für ein ausländisches Unternehmen schwer zu durchschauen, ob und wo es meldepflichtig ist. Zudem stellt sich das Procedere der Meldungen<br />
als bürokratisch aufwendig und komplex dar. Denn die entsprechenden EU-Verordnungen, die die rechtliche Grundlage für die Intrastat-Meldungen<br />
bilden, werden durch nationale Gesetze und Durchführungsverordnungen ergänzt – für ein ausländisches Unternehmen oft ein undurchsichtiger<br />
Paragraphendschungel.<br />
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<strong>TEVEA</strong> International prüft für Sie, ob Sie in Deutschland gegenüber dem Statistischen Bundesamt auskunftspflichtig sind und nimmt Ihnen die<br />
Durchführung der Meldepflichten ab.<br />
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Service<br />
05<br />
Inkasso und Factoring<br />
Grenzübergreifende Handels- und Dienstleistungsgeschäfte können die Liquidität gerade von<br />
kleinen und mittleren Unternehmen schnell belasten, besonders wenn der im Ausland ansässige Kontrahent<br />
nicht oder nicht rechtzeitig die ausstehende Forderung begleicht. Forderungsinkasso und Factoring haben daher<br />
als Finanzierungsinstrumente mittelständischer Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewonnen, denn ihr professioneller Einsatz schützt ein<br />
KMU vor Verlusten im Außenwirtschaftsverkehr, verschafft ihm eine größere finanzielle Unabhängigkeit und erleichtert die Finanzdisposition.<br />
Mit Factoring werden Außenstände aus Exportgeschäften zu barem Geld. Wir können Ihnen einen Kooperationspartner aus der <strong>deutsch</strong>en Sparkassen-<br />
Finanzgruppe nennen, der für Sie den Einzug oder Verkauf Ihrer Forderungen aus grenzübergreifenden Lieferungen oder Leistungen vornimmt.<br />
Unser Partner übernimmt Inkassotätigkeiten gegen Schuldner in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Schweiz, Niederlande, Belgien und<br />
Luxemburg, ferner das Erstellen und Versenden von bis zu 3 Mahnungen sowie ein eventuell notwendiges „Telephone follow-up“ mit säumigen<br />
Debitoren nach der dritten Mahnung. Zusätzliche Rechtsverfolgungsmaßnahmen wie die Erstellung von Mahnbescheiden und darauffolgende<br />
Vollstreckungsmaßnahmen können helfen, Ihre Forderung noch wirksamer beizutreiben.<br />
Falls Sie sich jedoch für Factoring interessieren, versucht unser Partner für die Ausführung des Geschäfts über das Factors Chain International –<br />
der weltweit führenden Kette von Factoring-Instituten – einen in dem entsprechenden Land ansässigen Korrespondenten ausfindig zu machen.<br />
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Ihr Nutzen:<br />
Liquidität, Sicherheit, administrative Entlastung und Kostenreduzierung. Denn durch schnelle finanzielle Mittelzuflüsse können Sie Ihre eigenen<br />
Zahlungsverpflichtungen besser planen und weiteren Handlungsspielraum gewinnen. Ein Outsourcing des Inkasso bzw. Beauftragung eines Factors<br />
ermöglicht es Ihnen, vollen Schutz vor Forderungsausfällen bei reduzierten Administrationskosten zu genießen. Denn Sie brauchen sich um die<br />
Verwaltung der Außenstände nicht mehr selbst zu kümmern.
Service<br />
06<br />
Gehaltsabrechnung /<br />
Lohnbuchhaltung<br />
Firmen, die in ihrer ausländischen Zweigstelle oder Repräsentanz Mitarbeiter einstellen<br />
möchten, verfügen oft über wenig Erfahrung mit dem jeweiligen System der<br />
Gehaltsabrechnung, haften aber gegenüber den Behörden für die rechtzeitige Abführung<br />
von Steuern und Sozialversicherungen.<br />
Die geltende Gesetzgebung bereitet Unternehmen häufig Kopfzerbrechen. Komplexe Vorschriften und Diskussionen über Änderungen im Steuerund<br />
Sozialrecht erfordern vom ausländischen Arbeitgeber eine ständige Beobachtung und dadurch viel Zeit.<br />
Auch die Tatsache, dass sich die Finanz- und Buchhaltungsabteilung eines Tochterunternehmens meist nicht vor Ort im Ausland befindet, bereitet<br />
Schwierigkeiten bei der Kontrolle der Gehaltsabrechnungen. Eventuell auftretende Verständigungsschwierigkeiten mit den zuständigen Behörden<br />
können zu teuren Verzögerungen und Rechtsunsicherheit bei allen Beteiligten führen.<br />
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Wie Sie diese Probleme umgehen können?<br />
Wählen Sie einfach die elegante und kosteneffiziente Lösung, indem Sie das Management der Gehaltsabrechnung „outsourcen“! Wir können Ihnen<br />
einen mit uns kooperierenden Steuerberater nennen, der die Erstellung der monatlichen Gehaltsabrechnung bzw. Lohnbuchhaltung für die Angestellten<br />
Ihrer <strong>deutsch</strong>en Zweigstellen sowie die dazu nötigen Anmeldungen bei den <strong>deutsch</strong>en Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern übernimmt.<br />
Ihre eigene Verwaltungs- und Buchhaltungsabteilung kann sich rentableren Aufgaben widmen. Zudem vermeiden Sie kostspielige Weiterbildungsaufwendungen<br />
für Ihre Mitarbeiter und Investitionen im EDV-Bereich für den Erwerb von ständig aktualisierter Gehaltsabrechnungssoftware.
Service<br />
07<br />
Unterstützung bei<br />
Firmengründung in Deutschland<br />
Die Ansiedlung eines Unternehmens (-teils) in einem fremden Rechtssystem<br />
stellt zumeist eine große Herausforderung dar. Hierbei sind u.a. folgende Punkte<br />
zu beachten:<br />
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- Rechtsformberatung<br />
- Standortwahl unter Berücksichtigung von Kunden, Infrastruktur und Steuern<br />
- Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrages<br />
- Beurkundung durch einen Notar<br />
- Erfüllung der Publikationspflichten<br />
- Eintragung ins Handelsregister<br />
- Erstellung der Eröffnungsbilanz<br />
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Zur Klärung dieser Fragen stellen wir für Sie den Kontakt zum S-CountryDesk – dem weltweiten Netzwerk der S-Finanzgruppe –<br />
her, um Sie hierüber an eine örtliche Sparkasse weiterzuleiten, die Ihnen hilfreiche Informationen für eine Firmengründung in<br />
Deutschland zur Verfügung stellt. Über S-CountryDesk kann Ihnen die S-Finanzgruppe zudem entsprechende juristische<br />
Unterstützung (erbracht von einem kooperierenden Rechtsanwalt oder Notar) für Ihre Errichtung einer Tochtergesellschaft oder<br />
Repräsentanz in Deutschland bereitstellen.
Service<br />
08<br />
Firmendomizilierung<br />
in Deutschland<br />
Für eine rein kaufmännische Domizilierung erhalten Sie eine Geschäftsanschrift<br />
bei <strong>TEVEA</strong> International S.A. Niederlassung Deutschland in Düsseldorf.<br />
Dies bietet entscheidende Vorteile für Ihre Firma:<br />
Ihr Unternehmen zeigt auf diese Weise Präsenz auf dem <strong>deutsch</strong>en Markt und bietet<br />
Kunden, Partnern oder Lieferanten eine einfachere Möglichkeit der Kontaktaufnahme.<br />
Ihre bei der Domizilierungsadresse eingehende Post wird von uns direkt an Ihren<br />
Hauptsitz weitergeleitet.<br />
Besonders aus dem Blickwinkel der neuen Geschäftspartner und Kunden im Ausland<br />
wird die Aufnahme und Pflege der Geschäftsbeziehungen deutlich vereinfacht.<br />
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Die Domizilierung Ihres Unternehmens bei <strong>TEVEA</strong> International hilft Ihnen, ein stabiles<br />
Vertrauensverhältnis für einen reibungslosen Geschäftsverkehr aufzubauen.<br />
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Service<br />
09<br />
Übersetzung<br />
von Dokumenten<br />
Dokumente, deren Vorlage zur Erbringung der voranstehenden Dienstleistungen<br />
erforderlich ist, können uns auch in englischer oder französischer Sprache<br />
eingereicht werden. Wir kümmern uns bei Bedarf um eine professionelle Übersetzung<br />
ins Deutsche. Hierfür kooperieren wir mit einem Übersetzungsbüro.
Kontakt<br />
<strong>TEVEA</strong> International S.A. Niederlassung Deutschland:<br />
Kirchfeldstraße 60<br />
D-40217 Düsseldorf<br />
Fon: + 49 (0) 211 38 92 311<br />
Fax: + 49 (0) 211 38 92 464<br />
www.rsgv.de/Internationaler Service<br />
tevea.<strong>deutsch</strong>land@rsgv.de<br />
Hauptsitz in Frankreich:<br />
<strong>TEVEA</strong> International S.A.<br />
64, Rue du Ranelagh<br />
F-75016 Paris<br />
Fon: +33 (0) 1 42 24 96 96<br />
Fax: +33 (0) 1 42 24 89 23<br />
www.tevea-international.com<br />
mail@tevea.com<br />
..................................................................<br />
Impressum:<br />
Herausgeber <strong>TEVEA</strong> International S.A. Niederlassung Deutschland<br />
vertreten durch Cuno Güttler<br />
Kirchfeldstraße 60 D-40217 Düsseldorf<br />
Kontakt: Fon: + 49 (0) 211 38 92 311 Fax: + 49 (0) 211 38 92 464<br />
tevea.<strong>deutsch</strong>land@rsgv.de<br />
..................................................................<br />
Konzept + Gestaltung: www.gabyhellwig.de<br />
Illustration: F1 online