Loesungen 45-49 - taxation.ch
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Vorlesung Bernis<strong>ch</strong>es Steuerre<strong>ch</strong>t Dr. Toni Amonn<br />
2011<br />
Lösung zu Bsp. Nr. <strong>49</strong> (Tourismusförderungsabgabe)<br />
StG 264: Tourismusförderungsabgabe<br />
1 Gemeinden können eine Tourismusförderungsabgabe erheben. Der Steuerertrag ist<br />
zur Finanzierung von Ausgaben zum Nutzen der steuerpfli<strong>ch</strong>tigen Personen wie der<br />
Marktbearbeitung, dem Verkauf touristis<strong>ch</strong>er Leistungen oder von werbewirksamen Veranstaltungen<br />
in den Berei<strong>ch</strong>en Tourismus, Sport und Kultur zu verwenden.<br />
2 Steuerpfli<strong>ch</strong>tig werden<br />
a) juristis<strong>ch</strong>e Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Gemeinde.<br />
b) selbständig erwerbstätige natürli<strong>ch</strong>e Personen mit Ges<strong>ch</strong>äftsbe-<br />
trieb oder Betriebsstätte in der Gemeinde.<br />
Reglement über die TFA der Gemeinde Adelboden:<br />
Art. 1 Abs. 1: Die Gemeinde Adelboden erhebt eine Tourismusförderungsabgabe (TFA).<br />
Art. 4<br />
1 Die TFA wird erhoben von<br />
a) juristis<strong>ch</strong>en Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Gemeinde und<br />
b) selbständig erwerbstätigen natürli<strong>ch</strong>en Personen mit Ges<strong>ch</strong>äftsbetrieb oder Betriebsstätte<br />
in der Gemeinde.<br />
2 Sie wird für jeden unabhängig geführten Betrieb einzeln ermittelt.<br />
3 Sie wird zudem erhoben von Inhaberinnen und Inhabern von Wohnungen, Zimmern und<br />
Chalets, die gegen Entgelt an kurtaxenpfli<strong>ch</strong>tige Personen vermietet werden.<br />
TFA ist eine Kostenanlastungssteuer. Eine sol<strong>ch</strong>e Sonderabgabe verstösst ni<strong>ch</strong>t gegen<br />
das Re<strong>ch</strong>tsglei<strong>ch</strong>heitsgebot, wenn der Kreis der Steuerpfli<strong>ch</strong>tigen dem Kreis der Nutzniesser<br />
bzw. Kostenverursa<strong>ch</strong>er entspri<strong>ch</strong>t (bezogen auf die Mittelverwendung dieser<br />
Einnahmen).<br />
BGE 2P.322/2004:<br />
Kostenanlastungsprinzip bei TFA gegeben: Tourismusabhängige Unternehmen bezahlen<br />
Sonderabgabe (TFA) zur Finanzierung der Tourismuswerbung.<br />
Adelboden erhob TFA aber au<strong>ch</strong> bei der Vermietung von Zweitwohnungen.<br />
Bundesgeri<strong>ch</strong>t hat diese Bestimmung aufgehoben, ni<strong>ch</strong>t wegen Verstoss gegen Kostenanlastungsprinzip,<br />
sondern wegen Verstoss gegen kantonales Re<strong>ch</strong>t.