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2. Ausgangslage - IAF Interessengemeinschaft Ausbildung im ...

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Seite 1 von 34<br />

Abschlussprüfung zum / zur<br />

Finanzplaner/in mit eidg. Fachausweis<br />

4. Session<br />

Finanzplanung für private<br />

Haushalte<br />

Fall 1<br />

Mündliche Prüfung vom 17./18. November 2010<br />

Hauptprüfungsexperten:<br />

Urs Büchler & Marcel Quidort<br />

Expertendossier mit Lösungen<br />

Prüfungsmodus mündliche Prüfung<br />

Prüfungsdauer Vorbereitungszeit 30 Minuten<br />

Mündliche Prüfung 30 Minuten aufgeteilt in<br />

10 Minuten Präsentation Aufgaben<br />

20 Minuten Expertengespräch /<br />

Fragen und Antworten<br />

Punktemax<strong>im</strong>um: 100<br />

Erlaubte Hilfsmittel: ZGB und OR<br />

Kandidat: ………………………………………………………………<br />

Erstkorrektur: ....................................................<br />

Zweitkorrektur: ....................................................<br />

Erreichte Punkte:


HINWEISE ZUR MÜNDLICHEN PRÜFUNG<br />

Die mündliche Prüfung setzt inhaltlich be<strong>im</strong> Fall der schriftlichen Klausur an. Sie erhalten während der Vorbereitungszeit<br />

(vgl. unten) nochmals die <strong>Ausgangslage</strong> des schriftlichen Falls, ergänzt um eine Fragestellung<br />

mit Präsentationsauftrag sowie Zusatzfragen.<br />

Die Prüfung besteht aus Ihrer Präsentation Ihrer Lösungsansätze zur Fragestellung von ca. 10 – 12 Minuten<br />

gemäss Vorbereitungsauftrag, gefolgt von einem Gespräch mit den Experten zu Ihrer Präsentation sowie zu<br />

den Zusatzfragen. Das Gespräch erstreckt sich jedoch grundsätzlich über den gesamten Prüfungsstoff, und<br />

die Experten können auch andere als die vorformulierten Fragen stellen.<br />

Ihre Leistungen an der mündlichen Prüfung werden nach diesen drei gewichteten Kriterien bewertet:<br />

Kriterium Gewichtung<br />

Fachkompetenz 60%<br />

Sozialkompetenz 20%<br />

Methodenkompetenz 20%<br />

Hilfsmittel<br />

Die während der Vorbereitungszeit (vgl. unten) erstellte Kurzpräsentation. Im Übrigen: keine.<br />

Im Vorbereitungsraum liegen Gesetzestexte zur Einsicht auf. Sie dürfen den eigenen Taschenrechner benutzen.<br />

Eine Formelsammlung wird durch die Prüfungsleitung abgegeben. Andere Formelsammlungen sind<br />

nicht zugelassen.<br />

Des Weiteren werden leere Folien, Stifte usw. für die Erstellung der Präsentation zur Verfügung gestellt. Der<br />

Einsatz elektronischer Hilfsmittel (z.B. Laptops) für die Präsentation ist nicht zulässig.<br />

Vor der Prüfung<br />

Sie haben Gelegenheit, sich direkt vor der Prüfung während 30 Minuten in einem geschlossenen Vorbereitungsraum<br />

auf das Prüfungsgespräch vorzubereiten. Sie erhalten dort eine schriftliche Vorbereitungsunterlage<br />

mit der <strong>Ausgangslage</strong> des schriftlichen Falles, einer Fragestellung zur Präsentation sowie Zusatzfragen.<br />

Bereiten Sie somit Ihre Präsentation auf. Es ist Ihnen überlassen, welche der zulässigen Präsentationsmittel<br />

Sie dabei einsetzen wollen.<br />

• Bitte finden Sie sich spätestens 35 Minuten vor Prüfungsbeginn bzw. 5 Minuten vor der angegebenen<br />

Vorbereitungszeit am Prüfungsort ein.<br />

• Nehmen Sie einen Identifikationsausweis (ID oder Pass oder Führerausweis) mit; die Prüfungsaufsicht<br />

kann Identifikationskontrollen vornehmen.<br />

• Bitte schalten Sie Ihr Mobiltelefon aus.<br />

• Nach Ablauf der Vorbereitungszeit werden Sie Ihrem Expertenteam zugeteilt.<br />

Am Ende der Prüfung<br />

• Alle Unterlagen sind am Schluss des Prüfungsgesprächs den Experten abzugeben. Es dürfen keine<br />

Unterlagen und/oder Notizen mitgenommen werden.<br />

Seite 2 von 34


1. <strong>Ausgangslage</strong><br />

Kundensituation<br />

Andreas Berger, geb. 15.05.1965 und Susanne Berger-Schmidt, geb. 2<strong>2.</strong>03.1967 sind seit 13 Jah-<br />

ren verheiratet. Sie haben eine Tochter Lea Berger, geb. 05.08.1998. Die Familie wohnt in einer<br />

Mietwohnung in Biel (BE). Die Miete beträgt monatlich CHF 2'500.00 plus Nebenkosten CHF<br />

200.00 plus Garage CHF 150.00. Andreas Berger ist seit dem 1. März 2000 Abteilungsleiter bei<br />

der Uhrenmanufaktur Watch World SA in Biel. Sein Jahresgehalt (13 Monatslöhne) beträgt CHF<br />

121'550.00 brutto. Die Kinderzulagen betragen CHF 230.00 pro Monat. Susanne Berger arbeitet<br />

als Teilzeitsekretärin (20 % Pensum) <strong>im</strong> <strong>Ausbildung</strong>szentrum des Schweizerischen Uhrenhersteller<br />

Verbands. Sie erhält ein Jahresgehalt (12 Monatslöhne) von CHF 15’000 brutto. Der Lohn ist nicht<br />

BVG versichert. Das Ehepaar Berger hat bis heute weder einen Ehevertrag noch einen Erbvertrag<br />

unterzeichnet und auch keine Testamente erstellt. Vor zwei Jahren verstarb der Vater von Andreas<br />

Berger und vermachte ihm einen Geldbetrag von CHF 35'000.00. Die Mutter lebt noch. Die Eltern<br />

von Susanne Berger leben beide noch in St. Gallen. Beide Ehegatten sind reformiert.<br />

Vermögen<br />

Gemäss beiliegender Vermögensübersicht.<br />

Vorsorge<br />

Gemäss beiliegendem Auszug aus dem Arbeitsvertrag von Andreas Berger<br />

Vorsorgeausweis der PAX<br />

Vorsorgereglement der PAX<br />

Police der Swisscanto<br />

Immobilien<br />

keine<br />

Steuersätze<br />

Steuersatz Kanton Faktor 3.060<br />

Steuersatz Gemeinde Faktor 1.530<br />

Konfession reformiert Faktor 0.230<br />

Steuerbares Einkommen Kanton / Gemeinde CHF 80’100<br />

Steuerbares Einkommen Bund CHF 88’500<br />

Steuerbares Vermögen CHF 205’000<br />

Seite 3 von 34


Beilagen zur 1. <strong>Ausgangslage</strong><br />

1. Vermögensausweis per 1. November 2010 1 Seite<br />

<strong>2.</strong> Bankdepot per 1. November 2010 1 Seite<br />

3. Factsheet Swisscanto Portfolio Fund Balanced 1 Seite<br />

4. Rententabelle AHV/IV 1 Seite<br />

Seite 4 von 34


<strong>2.</strong> <strong>Ausgangslage</strong> – 10 Jahre später<br />

Kundensituation<br />

Das Ehepaar Berger lebt nun seit 10 Jahren in der Eigentumswohnung. Tochter Lea lebt mit Ihrem<br />

Freund in Bern und ist bei einer Privatbank als Kundenberaterin angestellt. Die Eltern von Susanne<br />

Berger sind vor 5 Jahren verstorben. Sie erbte von ihnen einen Sparkonto von CHF 200'560.00.<br />

Das Geld wurde ins gemeinsame Depot überführt. Andreas und Susanne Berger verstehen sich<br />

seit über einem Jahr nicht mehr. Die letzten Gespräche ergaben, dass sie sich scheiden lassen. In<br />

diesem Zusammenhang stellt Ihnen Herr Andreas Berger einige Fragen, welche Sie ihm beantwor-<br />

ten möchten.<br />

Vermögen<br />

Gemäss beiliegendem Vermögensausweis per 1. November 2020 (10 Jahre später)<br />

Vorsorge<br />

Vorsorgeausweis der PAX<br />

Vorsorgereglement der PAX<br />

Police der Swisscanto<br />

Immobilien<br />

Eigentumswohnung Biel<br />

Verkehrswert CHF 950'000.00<br />

Eigenmietwert CHF 32'500.00<br />

Steuerwert CHF 680'000.00<br />

Hypothek; variabel; 4.0% CHF 650'000.00<br />

Grundbucheintrag zu je 50% auf Andreas und Susanne Berger<br />

Beilagen zur <strong>2.</strong> <strong>Ausgangslage</strong><br />

5. Budget Andreas Berger 1 Seite<br />

6. Vermögensausweis per 1. November 2020 (10 Jahre später) 1 Seite<br />

7. Bankdepot per 1. November 2020 (10 Jahre später) 1 Seite<br />

8. Vorsorgeausweis der PK von Andreas Berger per 1.1.2020 2 Seiten<br />

Seite 5 von 34


Teil 1a: Aufgaben zur Präsentation<br />

Aufgabe / Präsentation 1 (1. <strong>Ausgangslage</strong>) 8 Pkt.<br />

Familie Berger kauft eine Eigentumswohnung und wünschen folgende Finanzierung:<br />

Kaufpreis 850’000<br />

Eigene Mittel 170’000<br />

Fremdkapital 680’000<br />

� A) Welche Arten von Hypotheken stehen zur Finanzierung zur Verfügung? Erläutern Sie<br />

mindestens drei Arten von Hypotheken.<br />

� B) Welche Aufteilung auf evtl. diverse Hypotheken empfehlen Sie den Kunden? Begründen<br />

Sie Ihre Empfehlung.<br />

Musterlösung:<br />

A)<br />

Es gibt eine Vielzahl von möglichen Kombinationen und Produktinnovationen, die<br />

ebenfalls möglich sind.<br />

B) Aufgrund der derzeit tiefen Zinsen wird eine Libor-Hypothek auf jeweils 3 Monate für<br />

die gesamte Hypothek empfohlen. Die Zinsentwicklung ist <strong>im</strong> Auge zu behalten um allenfalls<br />

zur gegebenen Zeit in andere Hypothekarformen zu wechseln und um die Zinsen<br />

auf längere Frist zu fixieren.<br />

Weitere Antworten mit entsprechender Begründung und Hinweis auf die Chancen und<br />

Seite 6 von 34<br />

Max<br />

Punkte<br />

5<br />

A) Je 1 Pt.<br />

für Hyp.-<br />

Form und<br />

Beschrieb)<br />

3<br />

B) 1 Pt. für<br />

Hyp.-Form<br />

und Begründung


Risiken sind möglich!<br />

Antworten Kandidaten<br />

Seite 7 von 34<br />

Erz.<br />

Punkte


Seite 8 von 34


Aufgabe / Präsentation 2 (1. <strong>Ausgangslage</strong>) 6 Pkt.<br />

Die Eheleute Berger beabsichtigen, die Hypothek indirekt zu amortisieren. Zeigen Sie die Unterschiede<br />

der direkten und indirekten Amortisation auf und stellen Sie diese grafisch dar.<br />

Musterlösung:<br />

Keine Steuern auf Zins und Saldo des Säule 3a-Kontos.<br />

Andere Darstellungen möglich.<br />

Antworten Kandidaten<br />

Seite 9 von 34<br />

Max<br />

Punkte<br />

3<br />

(für grafischeDarstellung)<br />

3<br />

(für Erklärungen)<br />

Erz.<br />

Punkte


Seite 10 von 34


Aufgabe / Präsentation 3 (<strong>2.</strong> <strong>Ausgangslage</strong>) 6 Pkt.<br />

Andreas Berger beabsichtigt, nach der Scheidung <strong>im</strong> Jahre 2020 die Eigentumswohnung zu behalten.<br />

Der Bruttojahreslohn von Andreas Berger beträgt CHF 176'000.--. Sein Vermögen nach der<br />

Scheidung zeigt folgendes Bild:<br />

Bankkonto 24’226<br />

Liegenschaft 950’000<br />

Hypothek -650’000<br />

Nettovermögen somit 324’226<br />

Berechnen Sie die kalkulatorische Tragbarkeit bei der Übernahme der Liegenschaft durch Andreas<br />

Berger aus Sicht der Bank. Bedenken Sie, dass Berger an seine Ex-Frau bis zur Pensionierung <strong>im</strong><br />

Jahre 2030 monatlich CHF 1'000 Al<strong>im</strong>ente bezahlen muss. Gemäss bereits vorgenommener Aufstellung<br />

beläuft sich das Renteneinkommen nach der Pensionierung auf total CHF 72'72<strong>2.</strong><br />

Musterlösung:<br />

Hypothek CHF 650'000 5% 32500<br />

Amortisation 1 % des Gesamtkredites 6500<br />

Nebenkosten 1 % vom Liegenschaftenwert 9500<br />

Total 48500<br />

Einkommen nach der Scheidung CHF 176'000 abz. Al<strong>im</strong>ente von CHF 12'000 pro Jahr = CHF 164'000.<br />

Tragbarkeit = 48'500 / 164'000 x 100 = rund 30 %. Derzeit OK.<br />

Da keine <strong>2.</strong> Hypothek könnte heute auf eine Amortisation verzichtet werden.<br />

Tragbarkeit bei Pensionierung:<br />

Hypothek CHF 585'000 5% 29250<br />

Nebenkosten 1 % vom Liegenschaftenwert 9500<br />

Total 38750<br />

Nach der Pensionierung beträgt die Belastung zum Renteneinkommen über 50 %. Damit die Hypothek<br />

auch kalkulatorisch tragbar wäre müsste die Hypothek auf CHF 300'000 zurückgeführt werden.<br />

Weitere begründete Antworten möglich!<br />

Antworten Kandidaten<br />

Seite 11 von 34<br />

Max<br />

Punkte<br />

4<br />

(für Tragbarkeit<br />

heute;<br />

Tragbarkeit<br />

nach Pension)<br />

2<br />

(Begründ-<br />

ung)<br />

Erz.<br />

Punkte


Seite 12 von 34


Teil 1b: Aufgaben zur Vertiefung / Verständigung<br />

Fragen zu Aufgabe/Präsentation 1<br />

Frage 1 3 Pkt.<br />

Die Eheleute Berger möchten von Ihnen Erläuterungen zu folgenden Fachbegriffen des Stockwerkeigentums.<br />

a) Erklären Sie die Begriffe: Reglement, Erneuerungsfonds, Eigentümerversammlung und Protokoll.<br />

b) Dürfen die Eheleute Berger den Gartensitzplatz vor ihrer Wohnung mit einer 1.00 Meter hohen<br />

Hecke aus Kirschlorbeersträuchern eingrenzen? Welche Voraussetzung muss erfüllt<br />

sein?<br />

Musterlösung:<br />

Reglement:<br />

Von den Stockwerkeigentümern vereinbarte, bzw. genehmigte Nutzung- und Verwaltungsordnung, welche<br />

in Ergänzung zum Gesetz alle für sie geltenden Regeln festlegt und <strong>im</strong> Grundbuch angemerkt wird.<br />

Erneuerungsfonds:<br />

Von der Eigentümerversammlung zu beschliessendes Sondervermögen für die Bestreitung von periodisch<br />

anfallenden, grösseren Reparaturen- und Unterhaltskosten (Rückstellungen)<br />

Eigentümerversammlung:<br />

Oberstes Organ der Stockwerkeigentümergemeinschaft (zwingend)<br />

Protokoll:<br />

Dokument zur Festhaltung von Beschlüssen (Beschlussprotokoll)<br />

b) Ja, Voraussetzung ist die Einwilligung der Stockwerkeigentümergemeinschaft<br />

Antworten Kandidaten<br />

Seite 13 von 34<br />

Max<br />

Punkte<br />

2<br />

(Pro Erklärung<br />

1/2<br />

Punkt)<br />

1<br />

Erz.<br />

Punkte


Fragen zu Aufgabe/Präsentation 2<br />

Frage 2 2 Pkt.<br />

Die Eheleute Berger werden mittels Säule 3a indirekt amortisieren. In welchen Fällen kann die gebundene<br />

Vorsorge vorzeitig bezogen werden?<br />

Musterlösung:<br />

1. Definitives Verlassen der Schweiz<br />

<strong>2.</strong> Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum<br />

3. Vollständige Invalidität<br />

4. 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Alters<br />

5. Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder Aufnahme einer andersartigen selbstständigen<br />

Erwerbstätigkeit<br />

Antworten Kandidaten<br />

Seite 14 von 34<br />

Max<br />

Punkte<br />

2<br />

(Pro Nennung<br />

1/2<br />

Punkt)<br />

Erz.<br />

Punkte


Seite 15 von 34


Fragen zu Aufgabe/Präsentation 3<br />

Frage 3 4 Pkt.<br />

Um das Renteneinkommen aufzubessern, hat sich Andreas Berger auch damit befasst, allenfalls<br />

eine Leibrente zu erwerben.<br />

a) Erklären Sie Andreas Berger, was eine Leibrente ist und wie diese ausgestaltet werden kann.<br />

b) Wie werden Leibrenten besteuert? Einkommen, Vermögen während bzw. nach einem allfälligen<br />

Rentenaufschub.<br />

c) Was halten Sie von der Leibrenten-Idee für Herrn Berger?<br />

Musterlösung:<br />

a) Leibrente<br />

Die Leibrente ist eine periodisch wiederkehrende, in der Regel gleich bleibende und auf das<br />

Leben einer oder mehrerer Personen gestellte Leistung. Vertraglich kann vereinbart werden,<br />

dass die Rente sofort (sofort beginnende Leibrente), zu einem späteren Zeitpunkt (aufgeschobene<br />

Leibrente) oder während eines best<strong>im</strong>mten Zeitraumes (temporäre Leibrente) fliesst. Die<br />

Leibrente kann mit oder ohne Rückgewähr <strong>im</strong> Todesfall abgeschlossen werden.<br />

b) Besteuerung<br />

Einkommenssteuern<br />

40% der Rente wird zum steuerbaren Einkommen gerechnet.<br />

Vermögenssteuern<br />

Während der Aufschubszeit: In allen Kantonen zum Rückkaufswert<br />

Während der Rentenzeit: in einigen Kantonen zum Rückkaufswert, in den anderen keine Besteuerung<br />

<strong>im</strong> Vermögen.<br />

c) Leibrenten-Idee<br />

Eine Leibrente mit Alter 65 abzuschliessen ist wenig sinnvoll, da mit einem relativ tiefen Umwandlungssatz<br />

gerechnet wird. Leibrenten dienen eher der Absicherung des Langleberisikos. D.h. allenfalls<br />

Abschluss mit Alter 75. Kapitalentnahmeplan (allenfalls mit Fonds) kann eventuell vorteilhafter<br />

sein.<br />

Korrekturhinweis: Der Kandidat soll sich eine Meinung bilden und sinnvolle Begründungen liefern.<br />

Antworten Kandidaten<br />

Seite 16 von 34<br />

Max<br />

Punkte<br />

2<br />

(Pro Nennung<br />

½<br />

Punkt)<br />

1<br />

1<br />

Erz.<br />

Punkte


Seite 17 von 34


Zusatzfragen zum Fall<br />

Frage 4 2 Pkt.<br />

Nehmen wir an, Andreas Berger wohnt nach seiner Scheidung wieder mit einer Lebenspartnerin<br />

zusammen. Er möchte diese in seiner Säule 3a begünstigen. Kann er das? Wie lauten die gesetzlichen<br />

Voraussetzungen? Beschreiben Sie den genauen Ablauf und begründen Sie Ihre Antworten!<br />

Musterlösung:<br />

1. Der überlebende Ehepartner oder die überlebende eingetragene Partern/in.<br />

<strong>2.</strong> Die direkten Nachkommen sowie die natürlichen Personen, die von der verstorbenen Person in erheblichem<br />

Masse unterstützt worden sind, oder die Person, die mit dieser in den letzten fünf Jahren bis zu<br />

ihrem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder die für den Unterhalt eines oder<br />

mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss.<br />

3. Die Eltern<br />

4. Die Geschwister<br />

5. Die übrigen Erben<br />

Der Vorsorgenehmer kann eine oder mehrere begünstigte Personen unter den in Punkt 2 genannten Begünstigten<br />

best<strong>im</strong>men und deren Ansprüche näher bezeichnen.<br />

Der Vorsorgenehmer hat das Recht, die Reihenfolge der Begünstigten ab Ziffer 3 - 5 zu ändern und deren<br />

Ansprüche näher zu bezeichnen.<br />

Falls noch nicht 5 Jahre in Lebensgemeinschaft kann die Lebenspartnerin nicht begünstigt werden, da die<br />

Kinder unter Punkt 2 gesetzlich anspruchberechtigt sind.<br />

Antworten Kandidaten<br />

Seite 18 von 34<br />

Max<br />

Punkte<br />

2 Punkte<br />

Erz.<br />

Punkte


Frage 5 4 Pkt.<br />

Andreas Berger ist bestrebt, sein Kapital möglichst zinsbringend anzulegen. Er hat in der Zeitung<br />

ein Inserat gesehen, in welchem eine Anlage in CHF mit einem garantierten Zinscoupon von 11.75<br />

% angeboten wird. Das Inserat ist von der Bank Vontobel, welche ihm als vertrauenswürdig bekannt<br />

ist.<br />

Sie haben natürlich sofort erkannt, dass es sich dabei um ein strukturiertes Produkt, nämlich um<br />

einen Reverse Convertible, handelt.<br />

a) Es heisst, das Produkt sei transparent und überwiegend einmalverzinslich (IUP). Was bedeutet<br />

das Produkt sei „transparent“ und was heisst überwiegend einmalverzinslich?<br />

b) Ferner ist die Rede, dass die modifizierte Differenzbesteuerung angewendet wird. Was heisst<br />

das?<br />

c) Im Inserat wird weiter darauf hingewiesen, dass sich das Produkt durch einen bedingten Kapitalschutz<br />

auszeichnet. Was heisst das?<br />

Musterlösung:<br />

a) Transparent<br />

Der Emittent stellt die verschiedenen Komponenten in der Produktebeschreibung wertmässig mithilfe finanzmathematischen<br />

Berechnungen separat dar; Obligationskomponente / Optionskomponente<br />

Vermögenserträge aus der Obligationskomponente unterliegen der Einkommenssteuer, nicht aber Kapitalgewinne<br />

aus der Optionskomponente<br />

IUP (Intérêt unique prédominant)<br />

Ein Begriff aus der Steuergesetzgebung, der verzinsliche Finanzinstrumente bezeichnet, bei denen der<br />

überwiegende Teil der Rendite die Form einer Einmalentschädigung hat (auch überwiegend Einmalverzinsung).<br />

Bei der umgekehrten Form handelt es sich um Nicht-IUP (keine überwiegende Einmalverzinsung).<br />

b) Modifizierte Differenzbesteuerung<br />

Gemäss Eidgenössischen Steuerverwaltung wird die modifizierte Differenzbesteuerung auf überwiegend<br />

einmalverzinsliche Produkte (IUP) angewendet. Besteuert wird dabei der Wertzuwachs in der Bondkomponente<br />

zwischen Kauf und Verkauf des Produkts.<br />

c) Bedingter Kapitalschutz<br />

Der Kapitalschutz ist hierbei an eine best<strong>im</strong>mte Bedingung geknüpft. Zum Beispiel greift der Schutz, solange<br />

der Basiswert nicht unter eine <strong>im</strong> Voraus definierte Barriere (z. B. 75 Prozent des Anfangswertes des<br />

zugrunde liegenden Basiswertes) fällt. Generell ermöglichen Anlagelösungen mit bedingtem Kapitalschutz<br />

eine höhere Partizipation an der Basiswert-Performance als Strukturierte Derivate mit vollem Kapitalschutz.<br />

Jedoch ist auch hier das angelegte Kapital durch den Emittenten geschützt.<br />

In beiden Fällen stellt der Kapitalschutz keine Absicherung der Anleger gegen das Risiko der Insolvenz des<br />

Emittenten des Anlagproduktes dar.<br />

Seite 19 von 34<br />

Max<br />

Punkte<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1


Antworten Kandidaten<br />

Seite 20 von 34<br />

Erz.<br />

Punkte<br />

Frage 6 3 Pkt.<br />

Der Fonds <strong>im</strong> Depot der Eheleute Berger hat seinen Sitz in Luxemburg.<br />

a) Was ist der Vorteil eines Fonds nach luxemburgischem Recht aus steuerlicher Sicht für einen<br />

Anleger aus der Schweiz?<br />

b) Was ist der Sinn und Zweck der EU-Zinsbesteuerung und wie hoch ist diese derzeit?<br />

Musterlösung:<br />

a) Für Schweizer Anleger fällt keine Quellensteuer an.<br />

b) Besteuerung von Zinserträgen <strong>im</strong> Ausland von in der EU wohnhaften Personen<br />

Kunden aus dem EU-Raum 2 Möglichkeiten:<br />

Steuerrückbehalt derzeit 20% / 35% ab 1.7.2011<br />

oder freiwillige Offenlegung - vom Kunden unterzeichnete Ermächtigung<br />

Antworten Kandidaten<br />

Max<br />

Punkte<br />

1<br />

2<br />

Erz.<br />

Punkte


Seite 21 von 34


Teil 2: Allgemeine Zusatzfragen<br />

Frage 7 3 Pkt.<br />

Als Finanzplaner beschäftigen Sie sich auch mit den gesetzlichen Hintergründen des Anlagefondsgeschäftes.<br />

Dazu einige Fragen.<br />

a) Worin unterscheidet sich der Einlegerschutz be<strong>im</strong> Kontosparen vom gesetzlichen Anlegerschutz<br />

bei Fondsanlagen?<br />

b) Wovor schützt das Kollektivanlagegesetz nicht?<br />

Musterlösung:<br />

a) Das KAG bezweckt <strong>im</strong> Wesentlichen den Schutz der Fondsanleger. Der konkrete und für Fondsanleger<br />

unmittelbar und materiell greifbare Schutz bei Fonds wird namentlich auf drei D<strong>im</strong>ensionen<br />

gewährleistet: Diversifikationsbest<strong>im</strong>mungen, Absonderung der Vermögenswerte, Rücknahmeverpflichtung<br />

Seite 22 von 34<br />

Der Einlegerschutz betrifft das Kontosparen bei Banken. Er greift dann, wenn die Bank, bei der<br />

ein solches Kontoguthaben besteht, in Konkurs gerät. Kontoinhaber sind in einem solchen Fall<br />

zumindest bis zu einer Höhe des Guthabens von CHF 100'000 geschützt.<br />

b) Totalen Schutz gibt es auch für Fondsanleger nicht. Wer Fonds kauft, ist Anlagerisiken ausgesetzt.<br />

Fonds sind uneingeschränkt den Entwicklungen an den Börsen und Devisenmärkten ausgesetzt.<br />

Antworten Kandidaten<br />

Max<br />

Punkte<br />

2<br />

1<br />

Erz.<br />

Punkte


Seite 23 von 34


Frage 8 3 Pkt.<br />

a) Welches Ziel verfolgen die SFA-Richtlinien <strong>im</strong> Fondsgeschäft?<br />

SFA = Swiss Fund Association<br />

b) Wieso gelten in Bezug auf die kollektiven Kapitalanlagen strenge rechtliche Rahmenbedingungen?<br />

c) Immer mehr Fonds wenden das Swinging Single Pricing (SSP) an. Was ist der Sinn und<br />

Zweck dieser Methode.<br />

Musterlösung:<br />

a) Ziel SFA-Richtlinien<br />

- Das Ansehen der schweizerischen Fondswirtschaft und der von den Fondsleitungen<br />

verwalteten Anlagefonds <strong>im</strong> In- und Ausland zu wahren und zu fördern<br />

- Einen hohen Qualitätsstandard des Produkt- und Dienstleistungsangebots am<br />

schweizerischen Fondsmarkt sicherzustellen<br />

- Eine grösstmögliche Transparenz der am schweizerischen Markt angebotenen<br />

Fonds zu gewährleisten<br />

b) Zum Schutz der Anleger<br />

c) SSP verhindert eine durch Transaktionskosten bedingte Performanceverwässerung der<br />

Fonds und stellt somit einen bedeutenden Schutz für die bestehenden Anleger dar.<br />

Antworten Kandidaten<br />

Seite 24 von 34<br />

Max<br />

Punkte<br />

1<br />

1<br />

1<br />

Erz.<br />

Punkte


Seite 25 von 34


Frage 9 3 Pkt.<br />

<strong>Ausgangslage</strong>:<br />

Immer wieder kommt es vor, dass Sie gegen eine Steuerveranlagung bei der Direkten Bundessteuer<br />

eine Einsprache machen und den Fall anschliessend weiterziehen müssen.<br />

a) Nennen Sie den Ablauf und Fristen einer Einsprache.<br />

b) Nennen Sie in zwei Worten den Inhalt einer Einsprache.<br />

Musterlösung:<br />

a) Ablauf<br />

1. Veranlagungsverfügung<br />

<strong>2.</strong> Einsprache innert 30 Tagen<br />

3. Beschwerde an Rekurskommission innert 30 Tagen<br />

4. Bundesgericht<br />

b) Inhalt<br />

Antrag / Begründung<br />

Antworten Kandidaten<br />

Seite 26 von 34<br />

Max<br />

Punkte<br />

2<br />

(Je Nennung<br />

½<br />

Punkt)<br />

1<br />

(Je Nennung<br />

½<br />

Punkt)<br />

Erz.<br />

Punkte


Frage 10 6 Pkt.<br />

<strong>Ausgangslage</strong><br />

Ihre Schwester wird demnächst heiraten. Ihre Familie ist sehr vermögend, Ihr zukünftiger<br />

Schwager jedoch kommt aus ärmlichen Verhältnissen; er hat kein Erspartes, wenig<br />

Einkommen, dafür hohe Schulden. Ihre Schwester möchte vor der Heirat wissen, was<br />

diese unterschiedliche finanzielle Basis für sie bedeutet. Beraten und informieren Sie<br />

Ihre Schwester über die verschiedenen ehelichen Güterstände.<br />

Aufgaben:<br />

a) Nennen Sie sämtliche Güterstände.<br />

b) Zählen Sie auf, was gemäss Gesetz be<strong>im</strong> ordentlichen Güterstand zum Eigengut<br />

gehört.<br />

c) Empfehlen Sie Ihrer Schwester aufgrund der <strong>Ausgangslage</strong> einen konkreten Güterstand<br />

und begründen Sie Ihre Empfehlung in zwei kurzen Sätzen.<br />

Musterlösung:<br />

a) Güterstände<br />

i. Errungenschaftsbeteiligung<br />

ii. Gütergemeinschaft<br />

iii. Gütertrennung<br />

b) Eigengüter<br />

i. Alle Güterstände, welche jedem Ehegatten ausschliesslich zum persönlichen<br />

Gebrauch dienen<br />

ii. Die in die Ehe eingebrachten Vermögenswerte (Wertschriften, Kontoguthaben,<br />

Fahrzeuge, Sammlungen)<br />

iii. Unentgeltlich erworbene Vermögenswerte während der Ehe (Schenkungen,<br />

Erbschaften, Lottogewinne etc.)<br />

iv. Ersatzanschaffungen für Eigengut<br />

v. Genugtuungszahlungen<br />

c) Empfehlung<br />

i. Vorzugsweise Gütertrennung (1 Punkt), da Eigentum, Nutzung und Verwaltung<br />

getrennt sind. Es besteht kein güterrechtlicher Anspruch auf das Vermögen des<br />

Ehegatten<br />

Antworten Kandidaten<br />

Seite 27 von 34<br />

Max<br />

Punkte<br />

1 ½<br />

(Je Nennung<br />

½<br />

Punkt)<br />

2 ½<br />

(Je Nennung<br />

½<br />

Punkt)<br />

2<br />

Erz.<br />

Punkte


Frage 11 2 Pkt.<br />

In der beruflichen Vorsorge hört man oft von zwei Pr<strong>im</strong>aten. Wie heissen diese und was ist deren<br />

Unterschied?<br />

Musterlösung:<br />

Beitragspr<strong>im</strong>at<br />

Leistungen werden aufgrund der Prämien berechnet<br />

Leistungspr<strong>im</strong>at<br />

Leistungen werden definiert und davon die Prämie ermittelt<br />

Antworten Kandidaten<br />

Seite 28 von 34<br />

Max<br />

Punkte<br />

2<br />

Erz.<br />

Punkte<br />

Frage 12 3 Pkt.<br />

Können die Gelder für einen Vorbezug für Wohneigentum jederzeit aus der<br />

Pensionskasse entnommen werden? Erläutern und begründen Sie!<br />

Können nach einem Vorbezug die Gelder wieder in die Pensionskasse einbezahlt<br />

werden? Was ist aus steuerlicher Sicht zu beachten? Begründen Sie!<br />

Musterlösung:<br />

a. JA, jederzeit, wobei zwischen zwei Bezügen 5 Jahre gewartet werden muss; der Mindestbetrag<br />

pro Bezug ist CHF 20'000.-.<br />

b. JA, Einkäufe sind möglich Einzahlungen in die PK nach einem Vorbezug werden aber als Rückkäufe<br />

des Vorbezugs behandelt und können steuerlich nicht geltend gemacht werden. Die be<strong>im</strong><br />

Vorbezug bezahlten Steuern können zurückgefordert werden. Erst nach der Rückzahlung des<br />

Vorbezugs können die Einzahlungen steuerlich abgezogen werden.<br />

Antworten Kandidaten<br />

Max<br />

Punkte<br />

1<br />

2<br />

Erz.<br />

Punkte


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Frage 13 2 Pkt.<br />

Was sind Überschüsse in einer Lebensversicherungspolice? Von was ist die Höhe der<br />

Überschüsse abhängig? Erläutern und begründen Sie.<br />

Musterlösung:<br />

Leistungen und Prämien eines Lebensversicherungs-Vertrages sind während der ganzen<br />

Versicherungsdauer garantiert. Daher müssen die Prämien bezüglich Sterblichkeit,<br />

Erwerbsunfähigkeitsrisiko, Zinsverlauf und Kosten (=Abhängigkeit) vorsichtig berechnet<br />

werden. In der Regel verläuft aber die tatsächliche Entwicklung des Risikos und des<br />

Zinsertrages besser als angenommen. Die Lebensversicherungs-Gesellschaften gewähren<br />

daher zum Ausgleich eine Überschussbeteiligung, indem die gewissermassen zuviel<br />

verlangte Prämie dem Kunden wieder zurückerstattet wird. Der Anspruch auf eine<br />

Überschussbeteiligung beginnt nach einem bis drei Versicherungsjahren. Die Beteiligung<br />

des Versicherungsnehmers an den Überschüssen der Gesellschaft kann aufgrund<br />

verschiedener Systeme erfolgen.<br />

- Verzinsliche Ansammlung<br />

- Erhöhung der Versicherungsleistung<br />

- Prämienermässigung<br />

Antworten Kandidaten<br />

Seite 30 von 34<br />

Max<br />

Punkte<br />

2<br />

Erz.<br />

Punkte


Seite 31 von 34


Bewertung der Sozialkompetenz (max. 20 Punkte<br />

Themen Beurteilungskriterien Positiv max. Punkte Negativ Bemerkungen der Experten *<br />

Gesprächseröffnung Eröffnet das Gespräch Begrüsst Experte persönlich und 2 Beginnt einfach das Gespräch<br />

/-führung korrekt stellt sich vor<br />

Seite 32 von 34<br />

Gestik und M<strong>im</strong>ik Blickkontakt 2 Kein Blickkontakt<br />

Gestik und M<strong>im</strong>ik sind angemessen 1 Zu starke / zu schwache Gestik und M<strong>im</strong>ik<br />

Sprachlicher Drückt sich klar und Angemessene Lautstärke 1 Spricht leise<br />

Ausdruck verständlich aus Einfache, prägnante Sätze 1 Lange, komplizierte Sätze<br />

Deutliche Aussprache 1 undeutliche Aussprache<br />

Spricht mit korrekter, 2 Verwendet Abkürzungen und<br />

adressatengerechter, Sprache Fachsprache<br />

Aktives Zuhören Hört aktiv und konzentriert Zeigt Aufmerksamkeitsreaktionen 1 Blättert in Unterlagen, unaufmerksam<br />

zu Lässt Gesprächspartner ausreden 1 Fällt Gesprächspartner ins Wort<br />

Greift Ausführungen, Argumente, 2 Führt einen Monolog ohne Pausen,<br />

Einwände des Kunden auf ohne Zwischenfragen<br />

Geht gut auf Fragen ein 1 Ignoriert Fragen<br />

Umgangsformen Geht mit Gesprächspartner Höflich und zuvorkommend 1 Unhöflich, kühl<br />

zuvorkommend um Selbstbewusstsein st<strong>im</strong>mt mit der 2 Wirkt überheblich-arrogant<br />

beruflichen Kompetenz überein<br />

Sicher, überzeugend 2 Wirkt unsicher<br />

Total 20 Zu übertragen auf Deckblatt!<br />

© <strong>IAF</strong> <strong>Interessengemeinschaft</strong> <strong>Ausbildung</strong> <strong>im</strong> Finanzbereich / Stand 23.08.2010<br />

Basierend auf dem Bewertungsraster des © VBV, Bern<br />

Falls nicht die max<strong>im</strong>ale Punktzahl vergeben wird, Begründung in Stichworten angeben!


Bewertung der Methodenkompetenz (max. 20 Punkte)<br />

Themen Beurteilungskriterien Positiv max. Punkte Negativ Bemerkungen der Experten *<br />

Analytisches und Gliedert das Gespräch Klare, zielführende Linie erkennbar 2 Keine Linie erkennbar<br />

strukturiertes zielführend<br />

Vorgehen Strukturierter, logischer Aufbau 2 Lässt sich aus dem Konzept bringen<br />

Seite 33 von 34<br />

Traktanden vorbereitet<br />

Springt nicht zwischen Themen 2 Wechselt rasch Themen, sprunghaft<br />

hin und her<br />

Analysiert die Kunden- Sammelt weitere Informationen zur 2 Ignoriert Bedürfnisse des Kunden<br />

situation Kundensituation<br />

Stellt geeignete Fragen, um 2 Versucht dem Kunden "irgend etwas"<br />

Anliegen des Kunden abzuholen zu verkaufen<br />

Verkaufstechnik Unterbreitet kundengerech- Macht passendes Angebot 2 Bietet Standard-Lösung an<br />

tes Angebot Zeigt dem Kunden den Nutzen auf 2 Belehrt den Kunden oder zeigt keinen<br />

Nutzen auf<br />

Argumentiert nachvollziehbar 2 Nachvollziehbarkeit mangelhaft<br />

Präsentations- Setzt Hilfsmittel gesprächs- Hilfsmittel, Skizzen, Graphiken etc. 2 Keine Visualisierung des Besprochenen<br />

technik fördernd ein unterstützen den Beratungsprozess<br />

Der Kunde kann dem Berater in 2 Kunde kann Erklärungen nicht folgen<br />

seinen Ausführungen folgen<br />

Total 20 Zu übertragen auf Deckblatt!<br />

© <strong>IAF</strong> <strong>Interessengemeinschaft</strong> <strong>Ausbildung</strong> <strong>im</strong> Finanzbereich / Stand 23.08.2010<br />

Basierend auf dem Bewertungsraster des © VBV, Bern<br />

Falls nicht die max<strong>im</strong>ale Punktzahl vergeben wird, Begründung in Stichworten angeben!


Gesamtbewertung<br />

Kompetenzen<br />

Fachkompetenz<br />

Seite 34 von 34<br />

Max<strong>im</strong>ale<br />

Punkte<br />

Teil 1a Präsentation 20<br />

Teil 1b Vertiefungsfragen 18<br />

Teil 2 Allgemeine Zusatzfragen 22<br />

Sozial- und Methodenkompetenz<br />

Sozialkompetenz 20<br />

Methodenkompetenz 20<br />

Erreichte<br />

Punkte<br />

Total 100 *<br />

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