eBook Aktuelles Steuerstrafrecht - Brender & Hülsmeier
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Anhang 2:<br />
Beispiel einer strafbefreienden<br />
Selbstanzeige<br />
(Anschrift Steuerpflichtiger)<br />
An das Finanzamt Frankfurt V<br />
(Steuerpflichtiger / Steuernummer)<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
nach Überprüfung meiner Papiere möchte ich Ihnen mitteilen, dass in den<br />
Steuererklärungen der Vorjahre ausländische Kapitaleinkünfte wie folgt nicht<br />
enthalten sind: Ich habe 2006 bis einschließlich 2008 jeweils 50.000 € Zinsein-<br />
künfte aus Kapitalvermögen, welches ich in einem Depot bei der Valora Bank in<br />
Zürich gehalten habe, noch zusätzlich der Steuer zu unterwerfen und möchte<br />
diese Erträge hiermit nachträglich deklarieren.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Die Bezeichnung als Selbstanzeige ist nicht erforderlich. Notwendig ist allerdings die<br />
Angabe von Zahlen in der Weise, dass diese jeweils bestimmten Jahren zugeordnet<br />
werden können, so dass das Finanzamt auf Basis der Selbstanzeige zum Erlass von<br />
Steuerbescheiden in der Lage ist. Sofern keine exakten Zahlen vorliegen, kann dem<br />
Finanzamt eine begründete vorläufige Eigenschätzung der Besteuerungsgrundlagen<br />
mitgeteilt und dieses zugleich gebeten werden eine Frist für die endgültige Lieferung<br />
der Zahlen zu gewähren. Das Beispiel kann nicht alle denkbaren Fallkonstellationen<br />
abdecken. Vorsorglich sollte die Selbstanzeige daher mit einem Berater abgestimmt<br />
werden.<br />
Autor: RA/Fachanwalt für Steuerrecht sowie FA für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. iur. <strong>Brender</strong>,<br />
<strong>Brender</strong> & <strong>Hülsmeier</strong>, Leerbachstrasse 14, 60322 Frankfurt am Main<br />
www.brender-huelsmeier.de<br />
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