Es tut sich was! - invest in greece
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4 Tourismus-<br />
Investitionen <strong>in</strong><br />
Griechenland<br />
-Staatliche Förderung und<br />
Perspektiven-<br />
4.1 Der allgeme<strong>in</strong>e Regelungsrahmen<br />
Tourismus-Investitionen <strong>in</strong> Griechenland<br />
RA Prof. Kleanthis Roussos<br />
Roussos & Partners<br />
Anwälte für Wirtschaftsrecht<br />
Alex. Soutsou Str. 18<br />
10671 Athen GR<br />
Tel: +49 210 3643876<br />
Fax: +49 210 3642942<br />
Email: rusoslex@otenet.gr<br />
Die aus den Parlamentswahlen vom März 2004 hervorgegangene neue konservative<br />
Regierung hat bald nach ihrer Bildung das M<strong>in</strong>isterium für Tourismus-Entwicklung <strong>in</strong>s<br />
Leben gerufen 10 . Damit ist e<strong>in</strong> deutlicher Wirtschaftsschwerpunkt für die kommenden Jahre<br />
gesetzt. Im Dezember 2004 folgte e<strong>in</strong> recht großzügiges Subventionsgesetz<br />
(SubventionsG), das Gesetz 3299/2004, das den notwendigen Antrieb für<br />
Privat<strong><strong>in</strong>vest</strong>itionen geben soll.<br />
Investitionen <strong>in</strong> touristische Tätigkeiten und dabei im wesentlichen <strong>in</strong> der Hotellerie, <strong>in</strong><br />
Tourismus-Anlagen <strong>in</strong>frastruktureller Natur wie Mar<strong>in</strong>en, <strong>in</strong> Spezialbereichen mit<br />
wachsender Nachfrage wie der sog. Unterhaltungstourismus (Parks, Kas<strong>in</strong>os etc.),<br />
Golfplätze, Spa-Anlagen (sog. Sport- oder Gesundheitstourismus) bilden e<strong>in</strong>en wichtigen<br />
Schwerpunkt des Subventionsgesetzes.<br />
Sonderprojekte zur E<strong>in</strong>führung von modernen Technologien <strong>in</strong> bestehenden Betrieben<br />
werden vom Förderungsprogramm ebenfalls erfasst, wie z.B. die Umschichtung e<strong>in</strong>es<br />
Hotelunternehmens auf umweltfreundliche Technologien oder auf die Verwertung von<br />
alternativen Energiequellen (Art. 3 § 1� SubventionsG).<br />
Die Förderung des touristischen Sektors erhebt <strong>sich</strong> zu e<strong>in</strong>em zentralen Anliegen des<br />
Gesetzgebers 11 und <strong>in</strong>soweit unterscheidet <strong>sich</strong> dieses SubventionsG von se<strong>in</strong>en<br />
Vorgängern. Auch h<strong>in</strong><strong>sich</strong>tlich der Förderungsbed<strong>in</strong>gungen hat das neue SubventionsG alle<br />
se<strong>in</strong>e Vorgänger (Subventionsgesetze 2601/1998, 1892/1990, 1262/1982) an Großzügigkeit<br />
übertroffen. <strong>Es</strong> werden hohe Förderungssätze vorgesehen, die bis zu 55% der<br />
förderungsfähigen Investitions-Ausgaben erreichen können. Der jeweils anwendbare<br />
Förderungssatz darf bei Investitionsvorhaben bis zu e<strong>in</strong>em Gesamtwert von 50 Millionen €<br />
10 Gesetz 3270/2004.<br />
11 Weitere Schwerpunkte des SubventionsG liegen <strong>in</strong> der Förderung des Abbaus und der Verarbeitung von<br />
Industrie-M<strong>in</strong>eralien und <strong>in</strong> der Förderung der Energieerzeugung <strong>in</strong>sbes. unter Verwertung von<br />
alternativen Energiequellen.<br />
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