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Es tut sich was! - invest in greece

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3.8.1 Antragstellung<br />

42<br />

Investitionsklima und -förderung<br />

Förderanträge, außer für Steuernachlässe, können während des ganzen Jahres e<strong>in</strong>gereicht<br />

werden und zwar:<br />

� Bei der Fachabteilung des Wirtschaftsm<strong>in</strong>isteriums werden alle Anträge für<br />

Investitionen über 2 Mio. € e<strong>in</strong>gereicht, bzw. über 4 Mio. € bei Investitionen <strong>in</strong> der<br />

Region Zentral Makedonien.<br />

� Bei den Fachabteilungen der Regionen werden Anträge für Investitionen bis zu 2<br />

Mio. €, bzw. bis zu 4 Mio. € für die Region Zentral Makedonien.<br />

� Bei Invest <strong>in</strong> Greece (ehemals ELKE) werden Anträge für Investitionen über 15<br />

Mio. € oder über 3 Mio. € wobei 50% der Eigenkapitalbeteiligung aus dem<br />

Ausland stammen muss.<br />

� Bei der Fachabteilung des Wirtschaftsm<strong>in</strong>isteriums<br />

3.8.2 Anlagen zum jeweiligen Antrag<br />

� Wirtschaftlichkeitsstudie<br />

� Nachweis über die Entrichtung der Gebühren<br />

� Kreditgenehmigung<br />

� Angebote<br />

� Ergänzungsunterlagen falls notwendig<br />

3.8.3 Genehmigungsverfahren<br />

Das Genehmigungsverfahren wird von der zuständigen Behörde <strong>in</strong>nerhalb von 2 Monaten<br />

nach Antragstellung abgeschlossen (gemäß Gesetz z.Z. liegt die Bearbeitung bei 5-6<br />

Monaten) und die Entscheidung muss <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monates im Regierungsanzeiger<br />

veröffentlicht werden.<br />

3.8.4 Auszahlung der Fördermittel<br />

Die Fördermittel werden <strong>in</strong> Raten wie folgt ausgezahlt:<br />

� 50% des Betrages wird nach der Realisierung von 50% des Investitionsvorhabens<br />

und bei Vorlage der Bestätigung durch die zuständigen Prüfstellen.<br />

� Der Restbetrag von 50% nach Bestätigung der Fertigstellung und der<br />

Inbetriebnahme durch die zuständigen Prüfstellen<br />

Die Auszahlung der Beträge f<strong>in</strong>det <strong>in</strong>nerhalb von 5 Monaten statt<br />

<strong>Es</strong> besteht die Möglichkeit e<strong>in</strong>er bis zu 30%-igen Vorauszahlung (als Teil der genehmigten<br />

Fördermittel) durch die H<strong>in</strong>terlegung e<strong>in</strong>er um 10% höheren Bankgarantie e<strong>in</strong>er Bank die<br />

<strong>in</strong> Griechenland ansässig ist.

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