Es tut sich was! - invest in greece
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3.8.1 Antragstellung<br />
42<br />
Investitionsklima und -förderung<br />
Förderanträge, außer für Steuernachlässe, können während des ganzen Jahres e<strong>in</strong>gereicht<br />
werden und zwar:<br />
� Bei der Fachabteilung des Wirtschaftsm<strong>in</strong>isteriums werden alle Anträge für<br />
Investitionen über 2 Mio. € e<strong>in</strong>gereicht, bzw. über 4 Mio. € bei Investitionen <strong>in</strong> der<br />
Region Zentral Makedonien.<br />
� Bei den Fachabteilungen der Regionen werden Anträge für Investitionen bis zu 2<br />
Mio. €, bzw. bis zu 4 Mio. € für die Region Zentral Makedonien.<br />
� Bei Invest <strong>in</strong> Greece (ehemals ELKE) werden Anträge für Investitionen über 15<br />
Mio. € oder über 3 Mio. € wobei 50% der Eigenkapitalbeteiligung aus dem<br />
Ausland stammen muss.<br />
� Bei der Fachabteilung des Wirtschaftsm<strong>in</strong>isteriums<br />
3.8.2 Anlagen zum jeweiligen Antrag<br />
� Wirtschaftlichkeitsstudie<br />
� Nachweis über die Entrichtung der Gebühren<br />
� Kreditgenehmigung<br />
� Angebote<br />
� Ergänzungsunterlagen falls notwendig<br />
3.8.3 Genehmigungsverfahren<br />
Das Genehmigungsverfahren wird von der zuständigen Behörde <strong>in</strong>nerhalb von 2 Monaten<br />
nach Antragstellung abgeschlossen (gemäß Gesetz z.Z. liegt die Bearbeitung bei 5-6<br />
Monaten) und die Entscheidung muss <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monates im Regierungsanzeiger<br />
veröffentlicht werden.<br />
3.8.4 Auszahlung der Fördermittel<br />
Die Fördermittel werden <strong>in</strong> Raten wie folgt ausgezahlt:<br />
� 50% des Betrages wird nach der Realisierung von 50% des Investitionsvorhabens<br />
und bei Vorlage der Bestätigung durch die zuständigen Prüfstellen.<br />
� Der Restbetrag von 50% nach Bestätigung der Fertigstellung und der<br />
Inbetriebnahme durch die zuständigen Prüfstellen<br />
Die Auszahlung der Beträge f<strong>in</strong>det <strong>in</strong>nerhalb von 5 Monaten statt<br />
<strong>Es</strong> besteht die Möglichkeit e<strong>in</strong>er bis zu 30%-igen Vorauszahlung (als Teil der genehmigten<br />
Fördermittel) durch die H<strong>in</strong>terlegung e<strong>in</strong>er um 10% höheren Bankgarantie e<strong>in</strong>er Bank die<br />
<strong>in</strong> Griechenland ansässig ist.