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Es tut sich was! - invest in greece

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Investitionsklima und -förderung<br />

Tabelle 8: Zuschusszahlung zu den Kosten für die durch das Investitionsvorhaben<br />

geschaffenen Arbeitsplätze<br />

Lohnzuschuss für die durch die Investition<br />

neu geschaffene Beschäftigung*<br />

Investitionskategorie Zone A Zone B Zone C<br />

Kategorie 1 20% 30% 40%<br />

Kategorie 2 15% 25% 35%<br />

E<strong>in</strong>e neu geschaffene Beschäftigung ist die, die <strong>in</strong>nerhalb von drei Jahre nach Fertigstellung<br />

und Inbetriebnahme der unternehmerischen Tätigkeit geschaffen wird.<br />

Die Förderung wird auf die Summe der Lohnkosten der neu geschaffenen Beschäftigung<br />

berechnet und zwar, für zwei Jahre nach Schaffung der neuen Arbeitsplätze. Die<br />

Lohnkosten be<strong>in</strong>halten die Kosten vor Steuern sowie die gesetzlichen Sozialabgaben.<br />

Die gewährte Investitionsförderung darf kumulativ <strong>in</strong>nerhalb von 5 Jahren den Betrag von:<br />

- <strong>in</strong>sgesamt 10 Mio. € für vere<strong>in</strong>zelte Unternehmen sowie<br />

- 20 Mio. € für verbundene Unternehmen <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Region und für die<br />

gleiche Investitionsart nicht übersteigen.<br />

Diese E<strong>in</strong>schränkung gilt jedoch nicht für Investitionen <strong>in</strong> erneuerbare Energien. PV<br />

Anlagen über 2 MW werden nicht gefördert (dies betrifft jedoch nur die neuen Anträge bei<br />

der RAE).<br />

Bezüglich der oben angeführten alternativen Förderungsarten wird auf Folgendes<br />

h<strong>in</strong>gewiesen:<br />

� Subventionen bzw. Leas<strong>in</strong>g-Zuschüsse s<strong>in</strong>d dann vorteilhaft, wenn der Träger der<br />

Investition nicht über das gesamte erforderliche Kapital für die Investition verfügt,<br />

deren Realisierung er beab<strong>sich</strong>tigt.<br />

� E<strong>in</strong>e Steuerbefreiung ist dann vorteilhaft, wenn der Träger der Investition:<br />

a) über das gesamte erforderliche Kapital für die Investition verfügt, deren<br />

Realisierung er beab<strong>sich</strong>tigt, und<br />

b) e<strong>in</strong> hoher Gew<strong>in</strong>nertrag gegeben ist.<br />

� Die Bezuschussung der Beschäftigungskosten ist dann vorteilhaft, wenn der<br />

Träger der Investition:<br />

a) über das gesamte erforderliche Kapital für die Investition verfügt, deren<br />

Realisierung er beab<strong>sich</strong>tigt, und<br />

b) das Unternehmen arbeits<strong>in</strong>tensiv ist.<br />

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