Es tut sich was! - invest in greece
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E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> das griechische Leas<strong>in</strong>grecht<br />
Abtretungselemente wurden bereits erwähnt. <strong>Es</strong> geht um Übertragung von abgesonderten<br />
Ansprüchen (direkte Lieferung an Leas<strong>in</strong>gnehmer, Ansprüche wegen Nicht- oder<br />
Schlechtleistung) also nicht der Gesamtheit des Schuldverhältnisses. Ähnlich wie beim<br />
Optionsvertrag besteht auch hierbei die Option des Leas<strong>in</strong>gnehmers während der<br />
Vertragslaufzeit oder nach dem deren Ablauf, das Leas<strong>in</strong>gobjekt zu kaufen oder den<br />
Laufzeit des Leas<strong>in</strong>gvertrages zu verlängern.<br />
26.5 Vertragsverletzung seitens des Leas<strong>in</strong>gnehmers und<br />
Vertragsende.<br />
Dem Leas<strong>in</strong>ggeber wird das Kündigungsrecht e<strong>in</strong>geräumt, falls der Leas<strong>in</strong>gnehmer se<strong>in</strong>e<br />
vertraglichen Pflichten nicht e<strong>in</strong>hält oder <strong>in</strong> Zahlungsverzug gerät. Durch die Kündigung<br />
wird der Vertrag beendet. Dann ist der Leas<strong>in</strong>ggeber berechtigt, die Rückgabe des<br />
Leas<strong>in</strong>gobjektes zu verlangen. Im Vertragtext wird üblicherweise vere<strong>in</strong>bart, dass beim<br />
Zahlungsverzug seitens des Leas<strong>in</strong>gnehmers unabhängig von dem Anspruch auf Rückgabe<br />
der Sache, die gesamten künftigen Leas<strong>in</strong>graten fällig werden.<br />
Nach der Rechtsprechung wird so e<strong>in</strong>e Absprache als Strafklausel angesehen. Gemäß den<br />
Vorschriften des ZGB unterliegt die Strafklausel e<strong>in</strong>er angemessenen M<strong>in</strong>derung im<br />
E<strong>in</strong>zelfall durch das Gericht, vorausgesetzt, dass der Leas<strong>in</strong>gnehmer die M<strong>in</strong>derung geltend<br />
macht. Das Gericht prüft nicht von Amts wegen. Der Leas<strong>in</strong>gnehmer kann auf dieses Recht<br />
zudem nicht im Voraus verzichten. Die Vorschriften des ZGB bezüglich der<br />
missbräuchlichen Ausübung e<strong>in</strong>es Anspruchs können anwendbar se<strong>in</strong>. Ferner kann der<br />
Leas<strong>in</strong>ggeber se<strong>in</strong>e offene Ansprüche auf die künftige Leas<strong>in</strong>graten über das Mahnverfahren<br />
geltend machen.<br />
Zum Schluss endet der Leas<strong>in</strong>gvertrag ausser der frühzeitigen Kündigung seitens des<br />
Leas<strong>in</strong>ggebers durch:<br />
a. den Ablauf der vere<strong>in</strong>barten Vertragsdauer, vorausgesetzt dass der Leas<strong>in</strong>gnehmer die<br />
Option auf Verlängerung der Vertragsdauer ausübt,<br />
b. den Ankauf des Leas<strong>in</strong>gobjektes vor oder bei dem Ablauf der Vertragsdauer,<br />
c. die E<strong>in</strong>leitung des Konkursverfahren gegen den Leas<strong>in</strong>gnehmer.<br />
26.6 Leas<strong>in</strong>garten <strong>in</strong> Griechenland<br />
Nach dem Leas<strong>in</strong>ggeber: Direktes und <strong>in</strong>direktes Leas<strong>in</strong>g.<br />
Direktes Leas<strong>in</strong>g oder Herstellerleas<strong>in</strong>g, wo der Hersteller des Leas<strong>in</strong>ggutes selbst der<br />
Leas<strong>in</strong>ggeber ist, ist nach dem griechischen Leas<strong>in</strong>grecht nicht denkbar, weil der Hersteller<br />
des Leas<strong>in</strong>ggegenstandes nicht zugleich als Leas<strong>in</strong>ggeber tätig se<strong>in</strong> darf. Der Begriff wird<br />
oft <strong>in</strong> Griechenland „missbräuchlich“ als Synonym zum F<strong>in</strong>anzierungsleas<strong>in</strong>g im<br />
Gegensatz zum Operateleas<strong>in</strong>g gebraucht. Aber auch <strong>in</strong> Deutschland f<strong>in</strong>det direktes<br />
Leas<strong>in</strong>g <strong>in</strong> der Praxis ke<strong>in</strong>e Anwendung. In der Regel gründen Hersteller (vorwiegend