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Es tut sich was! - invest in greece

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E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> das griechische Leas<strong>in</strong>grecht<br />

Laut dem griechischen Leas<strong>in</strong>ggesetz ist der Leas<strong>in</strong>gvertrag immer auf bestimmte Zeit zu<br />

schließen. Die Vertragsdauer beträgt üblicherweise 3 Jahre für bewegliche Sachen (<strong>in</strong> der<br />

Praxis von 3 bis 5 Jahren), 5 Jahre für Flugzeuge und 10 Jahre für Immobilien (<strong>in</strong> der<br />

Praxis von 10 bis 15 Jahren). E<strong>in</strong>e kürzere Laufzeit kann auf nicht vere<strong>in</strong>bart werden. Ist<br />

dies der Fall, gilt dann zw<strong>in</strong>gend die gesetzliche Vertragsdauer je nach dem Leas<strong>in</strong>gobjekt.<br />

26.3 Die am Leas<strong>in</strong>gvertrag beteiligten Personen<br />

An e<strong>in</strong>em Leas<strong>in</strong>ggeschäft s<strong>in</strong>d regelmäßig drei Parteien beteiligt. Dies s<strong>in</strong>d der<br />

Leas<strong>in</strong>ggeber (Leas<strong>in</strong>ggesellschaft), der Leas<strong>in</strong>gnehmer (Unternehmer) und der Lieferant<br />

(Hersteller oder Händler) des Produktes. Der Leas<strong>in</strong>gvertrag wird zwischen dem<br />

Leas<strong>in</strong>ggeber und dem Leas<strong>in</strong>gnehmer abgeschlossen. Der Leas<strong>in</strong>gnehmer entscheidet <strong>sich</strong><br />

für e<strong>in</strong> Objekt; es besteht aber ke<strong>in</strong>e eigene vertragliche Beziehung zum Lieferanten. Die<br />

F<strong>in</strong>anzierung des Objektes wird vom Leas<strong>in</strong>ggeber übernommen, der mit dem Lieferanten<br />

e<strong>in</strong>en separaten Kaufvertrag abschließt. Den Kaufvertrag kann auch der Leas<strong>in</strong>gnehmer als<br />

Bevollmächtigter des Leas<strong>in</strong>ggebers im S<strong>in</strong>ne des Art. 211 des griechischen ZBG<br />

unterzeichnen. Ferner wird das Leas<strong>in</strong>gobjekt meist nach Anweisung des Leas<strong>in</strong>ggebers<br />

direkt an den Leas<strong>in</strong>gnehmer ausgeliefert. E<strong>in</strong>e Abtretung von Rechten des<br />

Leas<strong>in</strong>ggeschäfts dem Lieferanten gegenüber an den Leas<strong>in</strong>gnehmer bezüglich der<br />

Abwicklung des Kaufvertrages (z.B. Anspruch auf Entschädigung) kann erfolgen. In<br />

diesem Fall ist Anspruchs<strong>in</strong>haber der Leas<strong>in</strong>gnehmer.<br />

Im Gegensatz zum deutschen Leas<strong>in</strong>grecht darf der Hersteller des Produktes nicht<br />

gleichzeitig als Leas<strong>in</strong>ggeber eigenständig das Produkt verleasen (direktes Leas<strong>in</strong>g). E<strong>in</strong>e<br />

externe Leas<strong>in</strong>ggesellschaft, und zwar <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Aktiengesellschaft, muss dazwischen<br />

e<strong>in</strong>geschaltet werden. Gemäß Artikel 1 des Leas<strong>in</strong>ggesetzes dürfen nur die folgenden<br />

Personen Leas<strong>in</strong>gverträge als Leas<strong>in</strong>ggeber abschließen:<br />

Leas<strong>in</strong>g-Aktiengesellschaften, <strong>in</strong>ländische Kredit<strong>in</strong>sti<strong>tut</strong>e und Kredit- und Geld<strong>in</strong>sti<strong>tut</strong>e mit<br />

Sitz <strong>in</strong>nerhalb der EU. E<strong>in</strong>e besondere Genehmigung der Bank von Griechenland ist<br />

erforderlich, die im Regierungsanzeiger veröffentlicht wird. Bei Leas<strong>in</strong>g-<br />

Aktiengesellschaften muss Leas<strong>in</strong>g zw<strong>in</strong>gend der e<strong>in</strong>zige Gesellschaftszweck se<strong>in</strong>. Weitere<br />

Gesellschaftszwecke bzw. Tätigkeiten s<strong>in</strong>d ausgeschlossen. Das M<strong>in</strong>destkapital für die<br />

Gründung e<strong>in</strong>er Leas<strong>in</strong>g-Aktiengesellschaften entspricht der Hälfte des M<strong>in</strong>destkapitals für<br />

die Gründung e<strong>in</strong>er Bank-Aktiengesellschaft, also 9.000.000 EUR. Aktionäre dürfen nur<br />

Namenaktien besitzen, anonyme Aktien s<strong>in</strong>d unzulässig. Die Leas<strong>in</strong>ggeschäft unterliegt<br />

schließlich der ständigen Kontrolle der Bank von Griechenland.<br />

Außerdem dürfen Privatpersonen nach dem griechischen Leas<strong>in</strong>ggesetz ke<strong>in</strong>e echte<br />

Leas<strong>in</strong>ggeschäfte (F<strong>in</strong>ancial Leas<strong>in</strong>g) abschließen. Leasen dürfen nur natürliche oder<br />

juristische Personen des Privat- oder öffentlichen Rechts, die gewerblich oder betrieblich<br />

aktiv s<strong>in</strong>d, also selbständige Geschäftsleute und Unternehmen.<br />

In Zusammenhang damit muss das Leas<strong>in</strong>gobjekt zw<strong>in</strong>gend ausschließlich gewerblichen<br />

oder betrieblichen Zwecken dienen. Daraus ergibt <strong>sich</strong>, dass Privatleas<strong>in</strong>g, wie z.B. die

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