Es tut sich was! - invest in greece
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� Partnerschaftsfranchise<br />
Der Franchisevertrag <strong>in</strong> Griechenland<br />
Der Franchisegeber ist an den Unternehmen se<strong>in</strong>er Franchisenehmer als<br />
Gesellschafter prozentual beteiligt<br />
� Komb<strong>in</strong>ationsfranchise<br />
Zwei oder mehrere Franchisegeber arbeiten zusammen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Geschäftsraum,<br />
von welchem aus jeder se<strong>in</strong>e eigenen Produkte oder Dienstleistungen vertreibt<br />
� Änderungsfranchise<br />
Der Franchisenehmer br<strong>in</strong>gt e<strong>in</strong> Unternehmen e<strong>in</strong>, welches bereits vor der<br />
E<strong>in</strong>gliederung <strong>in</strong> das Vertriebsnetz des Franchisegebers e<strong>in</strong>en ähnlichen oder<br />
gleichen Geschäftsgegenstand gehabt hat<br />
� Mehrfachfranchise<br />
Der Franchisegeber räumt dem Franchisenehmer das Recht e<strong>in</strong>, auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
anderen Standort Geschäftsbetriebe zu eröffnen und zu führen<br />
� Mehrzahlfranchise<br />
E<strong>in</strong> Franchisenehmer schließt Franchiseverträge mit mehreren Franchisegebern<br />
� Unterordnungsfranchise<br />
Der Franchisenehmer unterliegt <strong>in</strong> der Unternehmenspolitik der Kontrolle und den<br />
Weisungen des Franchisegebers<br />
� Gleichordnungsfranchise<br />
Kennzeichnet <strong>sich</strong> durch e<strong>in</strong>e gleichgeordnete Zusammenarbeit des<br />
Franchisegebers mit dem Franchisenehmers aus<br />
25.4 Rechtsnatur des Franchisevertrages:<br />
Der Franchisevertrag ist e<strong>in</strong> als Dauerschuldverhältnis ausgestalteter gemischter Vertrag.<br />
Vertragscharakteristische Leistung ist die Erbr<strong>in</strong>gung von Dienstleistungen und die<br />
Überlassung immaterieller Güter, selbst wenn der Kauf oder der Verkauf zum Zwecke des<br />
Weiterverkaufs vere<strong>in</strong>bart wurde.<br />
Die Dauer des Schuldverhältnisses, mit welchem die handelsrechtliche Zusammenarbeit der<br />
Vertragspartner geregelt wird, kann sowohl auf unbestimmte als auch auf bestimmte Zeit<br />
abgeschlossen werden.<br />
Der Franchisevertrag ist auch als e<strong>in</strong>e Rahmenvere<strong>in</strong>barung zu verstehen, weil <strong>in</strong> dieser<br />
Vere<strong>in</strong>barung die Übernahme bestimmter gegenseitiger Pflichten zur Erreichung e<strong>in</strong>es<br />
übergeordneten wirtschaftlichen Zwecks festgelegt wird. Den Pflichten des Franchisegebers<br />
zur Überlassung der Nutzung des technischen Know How und der Unterstützung des<br />
Franchisenehmers steht die Pflicht des Franchisenehmers zur Annahme und Umsetzung der<br />
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