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Es tut sich was! - invest in greece

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Das griechische Datenschutzgesetz<br />

Praxis der polizeilichen Überwachung der Versammlungen, d.h. der elektronischen<br />

Aktenregistrierung der Teilnahme an Versammlungen und Märschen mit Hilfe dieser<br />

Regelung sperrangelweit öffnen wird. Somit wird <strong>in</strong> dieser H<strong>in</strong><strong>sich</strong>t das<br />

verfassungsrechtliche „Versammlungsrecht“ verletzt.<br />

Die Reaktion der Datenschutzbehörde<br />

Die Polizei nach der Stellungnahme des Staatsanwaltes beim Kassationshof (Areopag) –<br />

Schreiben Nr. 4450 vom 30.10.2007- der die An<strong>sich</strong>t vertreten hat, dass die Verwendung<br />

von Kameras während Demonstrationen und Märsche „zur Feststellung der begangenen<br />

Straftaten, die auf frischer Tat ertappt werden und zum Ausf<strong>in</strong>digmachen der Täter“<br />

zulässig sei (Stellungnahme Nr. 14/ 2007) die Versammlungen und den Marsch für den<br />

Gedenktag des Aufstandes <strong>in</strong> der Technischen Universität mit Kameras überwacht hat.<br />

Nach zwei Tagen haben der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und fünf<br />

Mitglieder der Behörde im S<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>es Protestes deren Amt niederlegt. Der Justizm<strong>in</strong>ister<br />

hat deren Kündigungen angenommen. Die Konferenz der Vorsitzenden der<br />

Datenschutzbehörden der Europäischen Union hat am 5.12.2007 die Frage des<br />

Ausscheidens der Mitglieder der griechischen Datenschutzbehörde <strong>in</strong> Brüssel verhandelt,<br />

ihre „tiefste Unruhe wegen der Entwicklungen“ aufgrund des Artikels 29 der Richtl<strong>in</strong>ie 95/<br />

46/ EG ausgedrückt und verlangt, „die Unabhängige Griechische Datenschutzbehörde<br />

sofort wiederherzustellen“.<br />

Am 6.12.2007 wurde der Vorschlag zu den obigen Änderungen dem Parlament<br />

e<strong>in</strong>gebracht.<br />

.<br />

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