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23 Das Griechische<br />
216<br />
Patentrecht<br />
-E<strong>in</strong>e kurze Über<strong>sich</strong>t im Rahmen<br />
der europäischen<br />
Rechtsumgebung-<br />
23.1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />
Das Griechische Patentrecht<br />
RA Christ<strong>in</strong>a Panagoulea,<br />
LLM der WWU Münster,<br />
Partner <strong>in</strong> der Athener Sozietät<br />
KlC Law Firms<br />
Ypsilantou 2, 10675 Athen<br />
Tel: +30 210 72 64 500<br />
Fax: +30 210 72 64 510<br />
Email: klcathens@klclawfirm.com<br />
Internet: www.klc-lawfirm.gr<br />
Unterscheidung von anderen immateriellen Schutzrechten<br />
Systematisch betrachtet, gehört das Patentrecht zum weiteren Rechtsgebiet des<br />
„Industriellen Eigentums“ zusammen mit Marken (trade marks), Gebrauchsmustern und<br />
(ästhetische) Modellen. Obwohl alle diese Rechte ihren Ursprung <strong>in</strong> der geistigen Tätigkeit<br />
e<strong>in</strong>es Menschen (Erf<strong>in</strong>ders oder Schöpfers) f<strong>in</strong>den, gehören diese nach griechischer, wie<br />
auch nach deutscher Rechtsgliederung nicht zum geistigen, sondern zum <strong>in</strong>dustriellen<br />
Eigentum.<br />
Der Hauptunterschied besteht dar<strong>in</strong>, dass die Rechte des <strong>in</strong>dustriellen Eigentums dadurch<br />
entstehen, dass sie von e<strong>in</strong>er eigens dafür geschaffenen Behörde erteilt werden, wogegen<br />
die Rechte des geistigen Eigentums (Urheberrechte nach dem deutschen Rechtssystem)<br />
automatisch entstehen und ihren Inhabern bzw. Werkschöpfern naturrechtlich zugeordnet<br />
s<strong>in</strong>d. Der Inhaber e<strong>in</strong>es Schutzrechtes des <strong>in</strong>dustriellen Eigentums erwirbt dieses Recht nur<br />
dann, wenn e<strong>in</strong>e dafür als kompetent anerkannte Behörde ihm dieses Recht verleiht und ihn<br />
als Inhaber anerkennt. Die Rechte des geistigen Eigentums brauchen nirgendwo e<strong>in</strong>gereicht<br />
zu werden, sie werden e<strong>in</strong>fach geboren, wenn e<strong>in</strong> Werk durch se<strong>in</strong>en Schöpfer Gestalt<br />
annimmt. E<strong>in</strong> anderer Unterschied ist, dass es <strong>sich</strong> bei den Rechten des geistigen Eigentums<br />
um die kulturellen Gebiete der Literatur, Wissenschaft und Kunst handelt. Im Gegensatz<br />
dazu ist das entscheidende Merkmal der Rechte des <strong>in</strong>dustriellen Eigentums ihre<br />
gewerbliche Verwertung und dass sie technisch orientiert s<strong>in</strong>d.<br />
Beide Rechte des geistigen und <strong>in</strong>dustriellen Eigentums s<strong>in</strong>d als Schutzrechte zu verstehen<br />
und methodologisch betrachtet beide immaterielle Güterrechte des privaten Rechts.<br />
23.2 Begriff und Inhalt des Patentrechts<br />
Das Patentrecht regelt das Schicksal der Patente. Die Patente schützen Erf<strong>in</strong>dungen und<br />
werden für e<strong>in</strong>zelne Länder und für e<strong>in</strong>e befristete Zeit erteilt. Das Patent ist e<strong>in</strong><br />
ausschließliches Recht, das dem Patent<strong>in</strong>haber die Möglichkeit gibt, Dritten während dieser