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23 Das Griechische<br />

216<br />

Patentrecht<br />

-E<strong>in</strong>e kurze Über<strong>sich</strong>t im Rahmen<br />

der europäischen<br />

Rechtsumgebung-<br />

23.1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Das Griechische Patentrecht<br />

RA Christ<strong>in</strong>a Panagoulea,<br />

LLM der WWU Münster,<br />

Partner <strong>in</strong> der Athener Sozietät<br />

KlC Law Firms<br />

Ypsilantou 2, 10675 Athen<br />

Tel: +30 210 72 64 500<br />

Fax: +30 210 72 64 510<br />

Email: klcathens@klclawfirm.com<br />

Internet: www.klc-lawfirm.gr<br />

Unterscheidung von anderen immateriellen Schutzrechten<br />

Systematisch betrachtet, gehört das Patentrecht zum weiteren Rechtsgebiet des<br />

„Industriellen Eigentums“ zusammen mit Marken (trade marks), Gebrauchsmustern und<br />

(ästhetische) Modellen. Obwohl alle diese Rechte ihren Ursprung <strong>in</strong> der geistigen Tätigkeit<br />

e<strong>in</strong>es Menschen (Erf<strong>in</strong>ders oder Schöpfers) f<strong>in</strong>den, gehören diese nach griechischer, wie<br />

auch nach deutscher Rechtsgliederung nicht zum geistigen, sondern zum <strong>in</strong>dustriellen<br />

Eigentum.<br />

Der Hauptunterschied besteht dar<strong>in</strong>, dass die Rechte des <strong>in</strong>dustriellen Eigentums dadurch<br />

entstehen, dass sie von e<strong>in</strong>er eigens dafür geschaffenen Behörde erteilt werden, wogegen<br />

die Rechte des geistigen Eigentums (Urheberrechte nach dem deutschen Rechtssystem)<br />

automatisch entstehen und ihren Inhabern bzw. Werkschöpfern naturrechtlich zugeordnet<br />

s<strong>in</strong>d. Der Inhaber e<strong>in</strong>es Schutzrechtes des <strong>in</strong>dustriellen Eigentums erwirbt dieses Recht nur<br />

dann, wenn e<strong>in</strong>e dafür als kompetent anerkannte Behörde ihm dieses Recht verleiht und ihn<br />

als Inhaber anerkennt. Die Rechte des geistigen Eigentums brauchen nirgendwo e<strong>in</strong>gereicht<br />

zu werden, sie werden e<strong>in</strong>fach geboren, wenn e<strong>in</strong> Werk durch se<strong>in</strong>en Schöpfer Gestalt<br />

annimmt. E<strong>in</strong> anderer Unterschied ist, dass es <strong>sich</strong> bei den Rechten des geistigen Eigentums<br />

um die kulturellen Gebiete der Literatur, Wissenschaft und Kunst handelt. Im Gegensatz<br />

dazu ist das entscheidende Merkmal der Rechte des <strong>in</strong>dustriellen Eigentums ihre<br />

gewerbliche Verwertung und dass sie technisch orientiert s<strong>in</strong>d.<br />

Beide Rechte des geistigen und <strong>in</strong>dustriellen Eigentums s<strong>in</strong>d als Schutzrechte zu verstehen<br />

und methodologisch betrachtet beide immaterielle Güterrechte des privaten Rechts.<br />

23.2 Begriff und Inhalt des Patentrechts<br />

Das Patentrecht regelt das Schicksal der Patente. Die Patente schützen Erf<strong>in</strong>dungen und<br />

werden für e<strong>in</strong>zelne Länder und für e<strong>in</strong>e befristete Zeit erteilt. Das Patent ist e<strong>in</strong><br />

ausschließliches Recht, das dem Patent<strong>in</strong>haber die Möglichkeit gibt, Dritten während dieser

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