Es tut sich was! - invest in greece
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Immobilienrecht <strong>in</strong> Griechenland<br />
erhält se<strong>in</strong>e vere<strong>in</strong>barte Vergütung entweder mit der Ablieferung des gesamten Werkes<br />
oder über Abschlagszahlungen nach Ablieferung des Werkes <strong>in</strong> Teilen. <strong>Es</strong> empfiehlt <strong>sich</strong>,<br />
letzteres zu vere<strong>in</strong>baren sowie jede geleistete Zahlung schriftlich bestätigen zu lassen.<br />
Wenn das Bauwerk fertig gestellt und die Fertigstellungserklärung abgegeben worden ist,<br />
f<strong>in</strong>det die Übergabe des Bauwerks an den Bauherrn statt. Dieser muss das Werk durch<br />
Zustimmung und Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls genehmigen. Damit wird der<br />
Bauträger von se<strong>in</strong>er Haftung wegen Sachmängeln befreit, es sei denn die Mängel waren<br />
zum Zeitpunkt der Übergabe bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht feststellbar oder der<br />
Bauunternehmer hat sie arglistig verschwiegen. Deshalb müssen eventuell vorhandene<br />
Mängel unter Angabe ihrer Beseitigungsfrist im Abnahmeprotokoll genau notiert werden.<br />
Gegebenenfalls ist die Abnahme unter Bestimmung e<strong>in</strong>er neuen Abnahmeterm<strong>in</strong>s zu<br />
verweigern. Mit der Abnahme beg<strong>in</strong>nen nämlich die Fristen der Mängelgewährleistung zu<br />
laufen.<br />
Im Falle von unwesentlichen Baumängeln hat der Bauherr neben se<strong>in</strong>em Anspruch auf<br />
deren Beseitigung <strong>in</strong>nerhalb angemessener Frist, e<strong>in</strong>en Preism<strong>in</strong>derungsanspruch. Falls<br />
wesentliche Mängel festgestellt werden oder vertraglich zuge<strong>sich</strong>erte Eigenschaften des<br />
Bauwerks fehlen, kann der Bauherr e<strong>in</strong>en Wandelungs- sowie e<strong>in</strong>en<br />
Schadensersatzanspruch gegen den Bauunternehmer geltend machen. Die<br />
Gewährleistungsansprüche des Bauherrn verjähren nach 10 Jahren seit Abnahme des<br />
Werkes.<br />
18.4.2 Maklervertrag<br />
Bei der Suche nach e<strong>in</strong>er geeigneten Immobilie <strong>in</strong> Griechenland wird häufig e<strong>in</strong> örtlich<br />
kundiger Makler e<strong>in</strong>geschaltet. Makler bedürfen e<strong>in</strong>er staatlich anerkannten Zulassung und<br />
s<strong>in</strong>d im Maklerregister e<strong>in</strong>getragen. Der Maklervertrag wird <strong>in</strong> der Regel schriftlich<br />
abgeschlossen, um auch die Maklerprovision festzulegen. Die Höhe der Maklerkommission<br />
ist frei verhandelbar. In der Regel beträgt sie 2 – 4% des Kaufpreises.<br />
18.5 Besteuerung von Immobilien<br />
Die Besteuerung von Immobilien ist zum 1.1.2006 grundlegend reformiert worden.<br />
18.5.1 Steuern beim Erwerb<br />
Umsatzsteuer<br />
Der Erwerb von Neubauten, deren Baugenehmigung nach dem 1.1.2006 ausgestellt wird,<br />
ist umsatzsteuerpflichtig. Der Mehrwertsteuersatz beträgt 19%. Die Steuerpflicht wird dem<br />
Käufer auferlegt. Beim Erwerb des ersten Eigenheims gelten bestimmte Steuerbefreiungen<br />
je nach Familienstand.