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Es tut sich was! - invest in greece

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184<br />

Immobilienrecht <strong>in</strong> Griechenland<br />

erhält se<strong>in</strong>e vere<strong>in</strong>barte Vergütung entweder mit der Ablieferung des gesamten Werkes<br />

oder über Abschlagszahlungen nach Ablieferung des Werkes <strong>in</strong> Teilen. <strong>Es</strong> empfiehlt <strong>sich</strong>,<br />

letzteres zu vere<strong>in</strong>baren sowie jede geleistete Zahlung schriftlich bestätigen zu lassen.<br />

Wenn das Bauwerk fertig gestellt und die Fertigstellungserklärung abgegeben worden ist,<br />

f<strong>in</strong>det die Übergabe des Bauwerks an den Bauherrn statt. Dieser muss das Werk durch<br />

Zustimmung und Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls genehmigen. Damit wird der<br />

Bauträger von se<strong>in</strong>er Haftung wegen Sachmängeln befreit, es sei denn die Mängel waren<br />

zum Zeitpunkt der Übergabe bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht feststellbar oder der<br />

Bauunternehmer hat sie arglistig verschwiegen. Deshalb müssen eventuell vorhandene<br />

Mängel unter Angabe ihrer Beseitigungsfrist im Abnahmeprotokoll genau notiert werden.<br />

Gegebenenfalls ist die Abnahme unter Bestimmung e<strong>in</strong>er neuen Abnahmeterm<strong>in</strong>s zu<br />

verweigern. Mit der Abnahme beg<strong>in</strong>nen nämlich die Fristen der Mängelgewährleistung zu<br />

laufen.<br />

Im Falle von unwesentlichen Baumängeln hat der Bauherr neben se<strong>in</strong>em Anspruch auf<br />

deren Beseitigung <strong>in</strong>nerhalb angemessener Frist, e<strong>in</strong>en Preism<strong>in</strong>derungsanspruch. Falls<br />

wesentliche Mängel festgestellt werden oder vertraglich zuge<strong>sich</strong>erte Eigenschaften des<br />

Bauwerks fehlen, kann der Bauherr e<strong>in</strong>en Wandelungs- sowie e<strong>in</strong>en<br />

Schadensersatzanspruch gegen den Bauunternehmer geltend machen. Die<br />

Gewährleistungsansprüche des Bauherrn verjähren nach 10 Jahren seit Abnahme des<br />

Werkes.<br />

18.4.2 Maklervertrag<br />

Bei der Suche nach e<strong>in</strong>er geeigneten Immobilie <strong>in</strong> Griechenland wird häufig e<strong>in</strong> örtlich<br />

kundiger Makler e<strong>in</strong>geschaltet. Makler bedürfen e<strong>in</strong>er staatlich anerkannten Zulassung und<br />

s<strong>in</strong>d im Maklerregister e<strong>in</strong>getragen. Der Maklervertrag wird <strong>in</strong> der Regel schriftlich<br />

abgeschlossen, um auch die Maklerprovision festzulegen. Die Höhe der Maklerkommission<br />

ist frei verhandelbar. In der Regel beträgt sie 2 – 4% des Kaufpreises.<br />

18.5 Besteuerung von Immobilien<br />

Die Besteuerung von Immobilien ist zum 1.1.2006 grundlegend reformiert worden.<br />

18.5.1 Steuern beim Erwerb<br />

Umsatzsteuer<br />

Der Erwerb von Neubauten, deren Baugenehmigung nach dem 1.1.2006 ausgestellt wird,<br />

ist umsatzsteuerpflichtig. Der Mehrwertsteuersatz beträgt 19%. Die Steuerpflicht wird dem<br />

Käufer auferlegt. Beim Erwerb des ersten Eigenheims gelten bestimmte Steuerbefreiungen<br />

je nach Familienstand.

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