Es tut sich was! - invest in greece
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Rechnungsführungssystem <strong>in</strong> Griechenland<br />
ihres Umsatzes gilt für alle GmbH`s und AG`s doppelte Buchführung. Handelsunternehmen<br />
mit e<strong>in</strong>em Jahresumsatz von > 5 Millionen im Großhandel und > 4 Mio. €<br />
im E<strong>in</strong>zelhandel müssen zusätzlich e<strong>in</strong> Lagerbuch mit allen Zu- und Abgängen führen. Bei<br />
Industrien mit e<strong>in</strong>em Umsatz über der o. g. Grenze besteht die Pflicht zur Führung von<br />
zwei weiteren Büchern: In den Büchern der technischen Vorschriften und der Produktionsund<br />
Kostenrechnung werden Rohstoffmenge und produzierte Menge verglichen und<br />
kontrolliert. Um die Umsatzgrenze nicht zu überschreiten, verlagern viele Unternehmen<br />
e<strong>in</strong>ige ihrer Tätigkeiten auf andere Unternehmen.<br />
Hotels, Schulen etc. s<strong>in</strong>d laut griechischem Gesetz verpflichtet, Sonderbücher zu führen.<br />
Juristische Personen bei denen die Gew<strong>in</strong>nerziehlung nicht im Vordergrund steht, müssen<br />
Geschäftsvorfälle nur dann aufweisen, wenn sie der MwSt unterliegen.<br />
Das F<strong>in</strong>anzamt muss die Bücher vor Gebrauch anerkennen und stempeln. Bei Missachtung<br />
dieser Bestimmung werden die Gew<strong>in</strong>ne vom F<strong>in</strong>anzamt außerbuchhalterisch geschätzt.<br />
Für ausländische Unternehmen gilt:<br />
� ausländische Unternehmen mit e<strong>in</strong>er Betriebsstätte <strong>in</strong> Griechenland müssen <strong>sich</strong><br />
den griechischen Gesetzen der Buchführung anpassen. Der zu besteuernde Gew<strong>in</strong>n<br />
wird <strong>in</strong> Griechenland berechnet.<br />
� seit 01.01.2006 müssen EU-Unternehmen, die lediglich e<strong>in</strong>e Tätigkeit ausführen,<br />
die der griechischen Mehrwertsteuer unterliegt, ke<strong>in</strong>e Bücher mehr führen,<br />
sondern nur die angefallene MwSt aufweisen.<br />
� Nicht-EU-Unternehmen bestimmen e<strong>in</strong>en steuerlichen Vertreter, der zur Führung<br />
der Bücher des ausländischen Unternehmens <strong>in</strong> Griechenland verpflichtet ist.<br />
� seit dem 01.01.2003 s<strong>in</strong>d ausländische Unternehmen, die Immobilien <strong>in</strong><br />
Griechenland besitzen, zur Buchführung für Immobilien verpflichtet.<br />
Kontenplan:<br />
Gem. Artikel 7 des Kodex für Bücher und Belege muss die doppelte Buchhaltung<br />
pflichtgemäß nach dem griechischen Kontenplan erfolgen. Dabei werden die Konten <strong>in</strong> drei<br />
verschiedene Arten klassifiziert, wobei die Buchhaltung der ersten beiden Konten Pflicht<br />
ist. Der griechische Kontenrahmen wird nach Geschäftsarten geordnet (z.B. Gehälter,<br />
Fahrzeugausgaben, usw.) und nicht nach Ziel (z.B. Produktion, Verwaltung, usw.).<br />
Unternehmen haben die Möglichkeit, die Kostenkonten für ihre Erträge und Aufwendungen<br />
für e<strong>in</strong> bestimmtes Ziel zu benutzen. Diese Kostenkonten s<strong>in</strong>d getrennt von den<br />
Generalbuchhaltungskonten zu behandeln. Computersysteme ermöglichen die gleichzeitige<br />
Erfassung der Aufwendungen und Erträge <strong>in</strong> beiden Systemen (Generalbuchhaltung und<br />
Kostenrechnung).<br />
Unternehmen mit e<strong>in</strong>em Jahresumsatz von über 9 Mio. € müssen ihre Ergebnisse entweder<br />
jeden Monat oder alle drei Monate berechnen. Darüber h<strong>in</strong>aus müssen die Kosten nach dem