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Es tut sich was! - invest in greece

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Rechnungsführungssystem <strong>in</strong> Griechenland<br />

ihres Umsatzes gilt für alle GmbH`s und AG`s doppelte Buchführung. Handelsunternehmen<br />

mit e<strong>in</strong>em Jahresumsatz von > 5 Millionen im Großhandel und > 4 Mio. €<br />

im E<strong>in</strong>zelhandel müssen zusätzlich e<strong>in</strong> Lagerbuch mit allen Zu- und Abgängen führen. Bei<br />

Industrien mit e<strong>in</strong>em Umsatz über der o. g. Grenze besteht die Pflicht zur Führung von<br />

zwei weiteren Büchern: In den Büchern der technischen Vorschriften und der Produktionsund<br />

Kostenrechnung werden Rohstoffmenge und produzierte Menge verglichen und<br />

kontrolliert. Um die Umsatzgrenze nicht zu überschreiten, verlagern viele Unternehmen<br />

e<strong>in</strong>ige ihrer Tätigkeiten auf andere Unternehmen.<br />

Hotels, Schulen etc. s<strong>in</strong>d laut griechischem Gesetz verpflichtet, Sonderbücher zu führen.<br />

Juristische Personen bei denen die Gew<strong>in</strong>nerziehlung nicht im Vordergrund steht, müssen<br />

Geschäftsvorfälle nur dann aufweisen, wenn sie der MwSt unterliegen.<br />

Das F<strong>in</strong>anzamt muss die Bücher vor Gebrauch anerkennen und stempeln. Bei Missachtung<br />

dieser Bestimmung werden die Gew<strong>in</strong>ne vom F<strong>in</strong>anzamt außerbuchhalterisch geschätzt.<br />

Für ausländische Unternehmen gilt:<br />

� ausländische Unternehmen mit e<strong>in</strong>er Betriebsstätte <strong>in</strong> Griechenland müssen <strong>sich</strong><br />

den griechischen Gesetzen der Buchführung anpassen. Der zu besteuernde Gew<strong>in</strong>n<br />

wird <strong>in</strong> Griechenland berechnet.<br />

� seit 01.01.2006 müssen EU-Unternehmen, die lediglich e<strong>in</strong>e Tätigkeit ausführen,<br />

die der griechischen Mehrwertsteuer unterliegt, ke<strong>in</strong>e Bücher mehr führen,<br />

sondern nur die angefallene MwSt aufweisen.<br />

� Nicht-EU-Unternehmen bestimmen e<strong>in</strong>en steuerlichen Vertreter, der zur Führung<br />

der Bücher des ausländischen Unternehmens <strong>in</strong> Griechenland verpflichtet ist.<br />

� seit dem 01.01.2003 s<strong>in</strong>d ausländische Unternehmen, die Immobilien <strong>in</strong><br />

Griechenland besitzen, zur Buchführung für Immobilien verpflichtet.<br />

Kontenplan:<br />

Gem. Artikel 7 des Kodex für Bücher und Belege muss die doppelte Buchhaltung<br />

pflichtgemäß nach dem griechischen Kontenplan erfolgen. Dabei werden die Konten <strong>in</strong> drei<br />

verschiedene Arten klassifiziert, wobei die Buchhaltung der ersten beiden Konten Pflicht<br />

ist. Der griechische Kontenrahmen wird nach Geschäftsarten geordnet (z.B. Gehälter,<br />

Fahrzeugausgaben, usw.) und nicht nach Ziel (z.B. Produktion, Verwaltung, usw.).<br />

Unternehmen haben die Möglichkeit, die Kostenkonten für ihre Erträge und Aufwendungen<br />

für e<strong>in</strong> bestimmtes Ziel zu benutzen. Diese Kostenkonten s<strong>in</strong>d getrennt von den<br />

Generalbuchhaltungskonten zu behandeln. Computersysteme ermöglichen die gleichzeitige<br />

Erfassung der Aufwendungen und Erträge <strong>in</strong> beiden Systemen (Generalbuchhaltung und<br />

Kostenrechnung).<br />

Unternehmen mit e<strong>in</strong>em Jahresumsatz von über 9 Mio. € müssen ihre Ergebnisse entweder<br />

jeden Monat oder alle drei Monate berechnen. Darüber h<strong>in</strong>aus müssen die Kosten nach dem

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