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Es tut sich was! - invest in greece

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142<br />

Das Griechische Arbeitsrecht<br />

Derartige Arbeitsverhältnisse können nur bei Vorliegen e<strong>in</strong>es wichtigen Grundes seitens des<br />

Arbeitgebers oder -nehmers gekündigt werden. Als solcher gilt jeder Umstand, der dem<br />

anderen Vertragspartner die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht. Hierzu<br />

rechnen beispielsweise:<br />

� Verletzung von wesentlichen Vertragsbed<strong>in</strong>gungen,<br />

� mangelnde Sorgfalt bei der Ausführung der Arbeit,<br />

� mangelnde Arbeitsleistung,<br />

� verspätete Lohnzahlung,<br />

� vorsätzliche oder fahrlässige Herbeiführung von größeren Schäden usw.<br />

14.13 Sozialver<strong>sich</strong>erung<br />

Die gesamte griechische erwerbstätige Bevölkerung unterliegt heute der Sozialver<strong>sich</strong>erungspflicht.<br />

Die maßgeblichen Ver<strong>sich</strong>erungen, die etwa 90% der Erwerbstätigen <strong>in</strong><br />

Griechenland erfassen, s<strong>in</strong>d:<br />

� OGA, die Ver<strong>sich</strong>erung der Landwirtschaftsbevölkerung<br />

� IKA, die Sozialver<strong>sich</strong>erungskasse für alle unselbständigen Arbeitnehmer <strong>in</strong><br />

Industrie und sonstigen Teilen der Privatwirtschaft<br />

� OAEE (Alt-TEBE-TAE) Ver<strong>sich</strong>erungskasse (Alter und Krankheit) der<br />

selbständigen Gewerbetreibenden, der Handwerker, der Händler, aber auch für die<br />

Gesellschafter e<strong>in</strong>er OHG oder KG oder von Gesellschaften mit beschränkter<br />

Haftung, die <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>den mit über 1.000 E<strong>in</strong>wohnern e<strong>in</strong> entsprechendes Gewerbe<br />

ausüben.<br />

� E.T.A.A. für Freiberufler wie Anwälte, Ärzte, Architekten, etc.<br />

Die Höhe des Sozialver<strong>sich</strong>erungsbeitrages beträgt aktuell 44,06 %, davon 16% für den<br />

Arbeitnehmer und 28,06 % für den Arbeitgeber.<br />

14.14Arbeitslosenver<strong>sich</strong>erung<br />

Die Beiträge zur Arbeitslosenver<strong>sich</strong>erung, die von der IKA getrennt bei der OAED geführt<br />

werden, s<strong>in</strong>d zusammen mit den sonstigen Sozialver<strong>sich</strong>erungsbeiträgen abzuführen.<br />

OAED unterliegt der Auf<strong>sich</strong>t des Arbeitsm<strong>in</strong>isteriums. Arbeitslosenunterstützung erhält<br />

nur, wer <strong>in</strong>nerhalb der letzten 14 Monate vor Beg<strong>in</strong>n der Arbeitslosigkeit (wobei die letzten<br />

beiden Monate unberück<strong>sich</strong>tigt bleiben) Beiträge für m<strong>in</strong>destens 125 Arbeitstage geleistet<br />

hat. Die Unterstützung wird bei m<strong>in</strong>destens 125 Ver<strong>sich</strong>erungstagen auf die Dauer von 2<br />

Monaten, bei 150 Ver<strong>sich</strong>erungstagen auf die Dauer von 3 und bei m<strong>in</strong>destens 180<br />

Ver<strong>sich</strong>erungstagen auf die Dauer von max. 5 Monaten gezahlt. Sie beträgt 40% des<br />

Tageslohnes für Arbeiter und 50% der Monatsbezüge für Angestellte, soweit diese nicht<br />

bestimmte Höchstgrenzen überschreiten. Für jeden abhängigen Familienangehörigen wird

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