Es tut sich was! - invest in greece
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Das Griechische Arbeitsrecht<br />
Derartige Arbeitsverhältnisse können nur bei Vorliegen e<strong>in</strong>es wichtigen Grundes seitens des<br />
Arbeitgebers oder -nehmers gekündigt werden. Als solcher gilt jeder Umstand, der dem<br />
anderen Vertragspartner die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht. Hierzu<br />
rechnen beispielsweise:<br />
� Verletzung von wesentlichen Vertragsbed<strong>in</strong>gungen,<br />
� mangelnde Sorgfalt bei der Ausführung der Arbeit,<br />
� mangelnde Arbeitsleistung,<br />
� verspätete Lohnzahlung,<br />
� vorsätzliche oder fahrlässige Herbeiführung von größeren Schäden usw.<br />
14.13 Sozialver<strong>sich</strong>erung<br />
Die gesamte griechische erwerbstätige Bevölkerung unterliegt heute der Sozialver<strong>sich</strong>erungspflicht.<br />
Die maßgeblichen Ver<strong>sich</strong>erungen, die etwa 90% der Erwerbstätigen <strong>in</strong><br />
Griechenland erfassen, s<strong>in</strong>d:<br />
� OGA, die Ver<strong>sich</strong>erung der Landwirtschaftsbevölkerung<br />
� IKA, die Sozialver<strong>sich</strong>erungskasse für alle unselbständigen Arbeitnehmer <strong>in</strong><br />
Industrie und sonstigen Teilen der Privatwirtschaft<br />
� OAEE (Alt-TEBE-TAE) Ver<strong>sich</strong>erungskasse (Alter und Krankheit) der<br />
selbständigen Gewerbetreibenden, der Handwerker, der Händler, aber auch für die<br />
Gesellschafter e<strong>in</strong>er OHG oder KG oder von Gesellschaften mit beschränkter<br />
Haftung, die <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>den mit über 1.000 E<strong>in</strong>wohnern e<strong>in</strong> entsprechendes Gewerbe<br />
ausüben.<br />
� E.T.A.A. für Freiberufler wie Anwälte, Ärzte, Architekten, etc.<br />
Die Höhe des Sozialver<strong>sich</strong>erungsbeitrages beträgt aktuell 44,06 %, davon 16% für den<br />
Arbeitnehmer und 28,06 % für den Arbeitgeber.<br />
14.14Arbeitslosenver<strong>sich</strong>erung<br />
Die Beiträge zur Arbeitslosenver<strong>sich</strong>erung, die von der IKA getrennt bei der OAED geführt<br />
werden, s<strong>in</strong>d zusammen mit den sonstigen Sozialver<strong>sich</strong>erungsbeiträgen abzuführen.<br />
OAED unterliegt der Auf<strong>sich</strong>t des Arbeitsm<strong>in</strong>isteriums. Arbeitslosenunterstützung erhält<br />
nur, wer <strong>in</strong>nerhalb der letzten 14 Monate vor Beg<strong>in</strong>n der Arbeitslosigkeit (wobei die letzten<br />
beiden Monate unberück<strong>sich</strong>tigt bleiben) Beiträge für m<strong>in</strong>destens 125 Arbeitstage geleistet<br />
hat. Die Unterstützung wird bei m<strong>in</strong>destens 125 Ver<strong>sich</strong>erungstagen auf die Dauer von 2<br />
Monaten, bei 150 Ver<strong>sich</strong>erungstagen auf die Dauer von 3 und bei m<strong>in</strong>destens 180<br />
Ver<strong>sich</strong>erungstagen auf die Dauer von max. 5 Monaten gezahlt. Sie beträgt 40% des<br />
Tageslohnes für Arbeiter und 50% der Monatsbezüge für Angestellte, soweit diese nicht<br />
bestimmte Höchstgrenzen überschreiten. Für jeden abhängigen Familienangehörigen wird