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Das Griechische Arbeitsrecht<br />
� das Gehalt für den Zeitraum, für den er Urlaub hätte <strong>in</strong> Anspruch nehmen können,<br />
� das Urlaubsgeld <strong>in</strong> Höhe e<strong>in</strong>es halben Monatsgehaltes,<br />
� e<strong>in</strong>en (Straf-) Aufschlag <strong>in</strong> Höhe von 100% auf das Urlaubsgehalt, sofern er den<br />
Urlaub aus Verschulden des Arbeitgebers nicht antreten konnte.<br />
Zusätzlich zu se<strong>in</strong>em Gehalt erhält der Arbeitnehmer e<strong>in</strong> so genanntes Urlaubsgeld <strong>in</strong> Höhe<br />
e<strong>in</strong>es halben Monatsgehalts. Gehalt (für die Dauer des Urlaubs) und Urlaubsgeld s<strong>in</strong>d vor<br />
Antritt des Urlaubs <strong>in</strong> voller Höhe auszuzahlen.<br />
Jeder Arbeitgeber hat e<strong>in</strong> sog. Urlaubsbuch zu führen, <strong>in</strong> dem persönliche Daten des<br />
Arbeitnehmers, die Urlaubsperiode sowie die Urlaubsvergütung festgehalten werden. Das<br />
Urlaubsbuch wird von der Arbeitsauf<strong>sich</strong>tsbehörde nach Vorlage mit e<strong>in</strong>em Sichtvermerkt<br />
versehen.<br />
Während der Dauer des Urlaubs besteht für den Arbeitnehmer Kündigungsschutz.<br />
Besondere Urlaubsarten<br />
Hochzeitsurlaub<br />
Seit dem Jahr 2000 steht den Arbeitnehmern Hochzeitsurlaub von 5 bzw. 6 Tagen bei e<strong>in</strong>er 5-<br />
respektive 6-Tage-Woche zu. Je nach Berufszweig können Sondergesetze darüber h<strong>in</strong>aus<br />
zusätzlichen Hochzeitsurlaub gewähren.<br />
Urlaub bei der Geburt des K<strong>in</strong>des<br />
Werdende Väter haben nach der Geburt des K<strong>in</strong>des e<strong>in</strong>en Anspruch auf 2 zusätzliche<br />
Urlaubstage.<br />
Urlaub für werdende Mütter<br />
Mutterschaftsurlaub<br />
Berufstätige Mütter, die e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d erwarten, haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub von<br />
<strong>in</strong>sgesamt 17 Wochen (56 Kalendertage vor und 63 nach dem voraus<strong>sich</strong>tlichen<br />
Geburtsterm<strong>in</strong>) gem. Art. 11 des Gesetzes 2874/ 2000. Das Gehalt zahlt im ersten Monat der<br />
Arbeitgeber, für den restlichen Zeitraum der Sozialver<strong>sich</strong>erungsträger für Angestellte, IKA.<br />
Ger<strong>in</strong>gfügige Beschäftigung (Still- & Betreuungsurlaub)<br />
Gemäß Art. 7 des Gesetzes 3144/2003 hat die berufstätige Mutter nach Beendigung des<br />
Mutterschaftsurlaubs (9 Wochen nach der Geburt) e<strong>in</strong> Recht auf ger<strong>in</strong>gfügige Beschäftigung.<br />
Dies Recht kann sie ausüben , <strong>in</strong>dem sie für e<strong>in</strong>en Zeitraum von 30 Monaten, beg<strong>in</strong>nend ab<br />
Beendigung des Mutterschaftsurlaubs (9 Wochen nach der Geburt), die vere<strong>in</strong>barte<br />
Arbeitszeit um e<strong>in</strong>e Stunde pro Tag m<strong>in</strong>dert. Dies wiederum kann erfolgen <strong>in</strong>dem sie ihre<br />
Arbeit e<strong>in</strong>e Stunde später aufnimmt oder <strong>in</strong>dem sie ihre Arbeit e<strong>in</strong>e Stunde früher niederlegt.<br />
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