Es tut sich was! - invest in greece
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Das Griechische Arbeitsrecht<br />
dem Arbeitgeber zufallen, wie Arbeitsplanung, Auf<strong>sich</strong>t über e<strong>in</strong>e größere Anzahl von<br />
Mitarbeitern, Vertretung des Unternehmens gegenüber Dritten, e<strong>in</strong> hoher Grad von Freiheit<br />
beim Fällen von Entscheidungen, die für das Unternehmen oder die Mitarbeiter von<br />
maßgeblicher Bedeutung s<strong>in</strong>d. Das entsprechend höhere Gehalt des leitenden Angestellten ist<br />
demgegenüber nur zweitrangiges Merkmal.<br />
Die Charakterisierung als leitender Angestellter wurde <strong>in</strong> der Rechtssprechung beispielsweise<br />
abgelehnt beim:<br />
� Leiter der Buchhaltung,<br />
� Vorarbeiter,<br />
� Leiter der Zweigniederlassung,<br />
� leitenden Mechaniker,<br />
� Abteilungsleiter, Filialleiter, Leiter e<strong>in</strong>er Verkaufsstelle etc.<br />
Auf den leitenden Angestellten f<strong>in</strong>den die Bestimmungen über die gesetzliche Arbeitszeit,<br />
Überstundenzuschläge, Verbot der Feiertags- und Sonntagsarbeit und Urlaub ke<strong>in</strong>e<br />
Anwendung. Andererseits können die leitenden Angestellten strafrechtlich verantwortlich<br />
gemacht werden für die Nichtüberwachung der E<strong>in</strong>haltung der Bestimmungen zugunsten der<br />
Arbeitnehmer. Zusammenschlüsse von leitenden Angestellten s<strong>in</strong>d nach herrschender<br />
Me<strong>in</strong>ung nicht tarifvertragsfähig.<br />
14.6 Arten von Arbeitsverträgen<br />
Man unterscheidet nach der Dauer den unbefristeten, befristeten, den Vertrag auf Probe und<br />
den Teilzeitvertrag, sowie nach dem Inhalt im Wesentlichen den Dienst-, Werk- und den<br />
Ausbildungs-/Lehrl<strong>in</strong>gsvertrag.<br />
Das Präsidialdekret 81/2003 (veröffentlicht <strong>in</strong> FEK 77/A/2003) be<strong>in</strong>haltet neue Regelungen<br />
für befristete Arbeitsverhältnisse, womit die EU Richtl<strong>in</strong>ie 99/70 <strong>in</strong>s griechische Recht<br />
umgesetzt wurde. Ausführungen hierzu würden jedoch den Rahmen dieses Leitfadens<br />
sprengen, so dass davon abgesehen wurde.<br />
E<strong>in</strong>gegangen werden soll kurz auf den Ausbildungs- oder Lehrl<strong>in</strong>gsvertrag (gesetzlich ist<br />
dieser Begriff <strong>in</strong> Griechenland nicht festgelegt), der im Vergleich zum gewöhnlichen<br />
Arbeitsverhältnis gewisse Unterschiede aufweist. Man unterscheidet zwischen dem<br />
Auszubildenden, der lediglich e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>weisung <strong>in</strong> den täglichen Arbeitsablauf erhält, und dem<br />
"Lehrl<strong>in</strong>g höheren Grades". Hierbei handelt es <strong>sich</strong> um Mitarbeiter, die parallel zu der von<br />
ihnen erbrachten Arbeit auch gelegentlich e<strong>in</strong>e systematische Ausbildung <strong>in</strong> dem<br />
Unternehmen erhalten. E<strong>in</strong> Berufsbildungssystem deutscher Prägung, etwa entsprechend dem<br />
dualen System, ist <strong>in</strong> Griechenland unbekannt. Üblicherweise erfolgt die Ausbildung <strong>in</strong> dem<br />
jeweiligen Fachgebiet. Als Auszubildende versteht man regelmäßig Jugendliche bis zum<br />
Alter von 18 Jahren. Nach Erreichen der Altersgrenze und m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>jähriger Lehrzeit<br />
gelten sie üblicherweise als ungelernte Arbeiter.<br />
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