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Es tut sich was! - invest in greece

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Das Griechische Arbeitsrecht<br />

dem Arbeitgeber zufallen, wie Arbeitsplanung, Auf<strong>sich</strong>t über e<strong>in</strong>e größere Anzahl von<br />

Mitarbeitern, Vertretung des Unternehmens gegenüber Dritten, e<strong>in</strong> hoher Grad von Freiheit<br />

beim Fällen von Entscheidungen, die für das Unternehmen oder die Mitarbeiter von<br />

maßgeblicher Bedeutung s<strong>in</strong>d. Das entsprechend höhere Gehalt des leitenden Angestellten ist<br />

demgegenüber nur zweitrangiges Merkmal.<br />

Die Charakterisierung als leitender Angestellter wurde <strong>in</strong> der Rechtssprechung beispielsweise<br />

abgelehnt beim:<br />

� Leiter der Buchhaltung,<br />

� Vorarbeiter,<br />

� Leiter der Zweigniederlassung,<br />

� leitenden Mechaniker,<br />

� Abteilungsleiter, Filialleiter, Leiter e<strong>in</strong>er Verkaufsstelle etc.<br />

Auf den leitenden Angestellten f<strong>in</strong>den die Bestimmungen über die gesetzliche Arbeitszeit,<br />

Überstundenzuschläge, Verbot der Feiertags- und Sonntagsarbeit und Urlaub ke<strong>in</strong>e<br />

Anwendung. Andererseits können die leitenden Angestellten strafrechtlich verantwortlich<br />

gemacht werden für die Nichtüberwachung der E<strong>in</strong>haltung der Bestimmungen zugunsten der<br />

Arbeitnehmer. Zusammenschlüsse von leitenden Angestellten s<strong>in</strong>d nach herrschender<br />

Me<strong>in</strong>ung nicht tarifvertragsfähig.<br />

14.6 Arten von Arbeitsverträgen<br />

Man unterscheidet nach der Dauer den unbefristeten, befristeten, den Vertrag auf Probe und<br />

den Teilzeitvertrag, sowie nach dem Inhalt im Wesentlichen den Dienst-, Werk- und den<br />

Ausbildungs-/Lehrl<strong>in</strong>gsvertrag.<br />

Das Präsidialdekret 81/2003 (veröffentlicht <strong>in</strong> FEK 77/A/2003) be<strong>in</strong>haltet neue Regelungen<br />

für befristete Arbeitsverhältnisse, womit die EU Richtl<strong>in</strong>ie 99/70 <strong>in</strong>s griechische Recht<br />

umgesetzt wurde. Ausführungen hierzu würden jedoch den Rahmen dieses Leitfadens<br />

sprengen, so dass davon abgesehen wurde.<br />

E<strong>in</strong>gegangen werden soll kurz auf den Ausbildungs- oder Lehrl<strong>in</strong>gsvertrag (gesetzlich ist<br />

dieser Begriff <strong>in</strong> Griechenland nicht festgelegt), der im Vergleich zum gewöhnlichen<br />

Arbeitsverhältnis gewisse Unterschiede aufweist. Man unterscheidet zwischen dem<br />

Auszubildenden, der lediglich e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>weisung <strong>in</strong> den täglichen Arbeitsablauf erhält, und dem<br />

"Lehrl<strong>in</strong>g höheren Grades". Hierbei handelt es <strong>sich</strong> um Mitarbeiter, die parallel zu der von<br />

ihnen erbrachten Arbeit auch gelegentlich e<strong>in</strong>e systematische Ausbildung <strong>in</strong> dem<br />

Unternehmen erhalten. E<strong>in</strong> Berufsbildungssystem deutscher Prägung, etwa entsprechend dem<br />

dualen System, ist <strong>in</strong> Griechenland unbekannt. Üblicherweise erfolgt die Ausbildung <strong>in</strong> dem<br />

jeweiligen Fachgebiet. Als Auszubildende versteht man regelmäßig Jugendliche bis zum<br />

Alter von 18 Jahren. Nach Erreichen der Altersgrenze und m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>jähriger Lehrzeit<br />

gelten sie üblicherweise als ungelernte Arbeiter.<br />

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