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1.) Vertragsparteien<br />
2.) Arbeitsplatz<br />
3.) Sitz des Arbeitgebers<br />
4.) Stellenbeschreibung / Art der Tätigkeit<br />
5.) Beg<strong>in</strong>n des Arbeitsverhältnisses<br />
6.) Urlaubstage<br />
7.) Allgeme<strong>in</strong>e Regelungen über die Abf<strong>in</strong>dung im Falle der Kündigung<br />
8.) Gehalt<br />
9.) Zeitliche Dauer der Tätigkeit<br />
10.) Tarifvertrag (sofern vorhanden)<br />
14.4 E<strong>in</strong>stellung von Arbeitnehmern<br />
130<br />
Das Griechische Arbeitsrecht<br />
Die Arbeitgeber s<strong>in</strong>d gehalten, bei E<strong>in</strong>stellung ihre Mitarbeiter bestimmte Formalitäten<br />
e<strong>in</strong>zuhalten. Örtlich zuständig ist das Arbeitsamt, <strong>in</strong> dessen Bezirk der Arbeitnehmer<br />
beschäftigt werden soll. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitsamt <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Frist von 8<br />
Tagen Mitteilung über das neue Beschäftigungsverhältnis zu machen sowie den zuständigen<br />
Sozialver<strong>sich</strong>erungsträger für Angestellte (IKA) zu benachrichtigen. Die Frist beträgt 30 Tage<br />
für neu gegründete Unternehmen <strong>in</strong> den ersten 3 Monaten seit Inbetriebnahme<br />
14.5 Abgrenzung Arbeiter/Angestellter<br />
Die Unterscheidung zwischen Arbeiter und Angestelltem hat <strong>in</strong>sbesondere Bedeutung für die<br />
ordentliche Kündigung und die dabei zu zahlende Entschädigung.<br />
Nach der Legaldef<strong>in</strong>ition ist:<br />
� Angestellter, wer, unabhängig von der Art se<strong>in</strong>er Bezahlung ausschließlich oder<br />
hauptsächlich <strong>in</strong>tellektuelle Tätigkeiten leistet. Bei gemischten Tätigkeiten ist<br />
diejenige maßgeblich, die <strong>in</strong> der Hauptsache geleistet wird;<br />
� Arbeiter, wer im Wesentlichen körperliche Arbeit leistet und wer unmittelbar <strong>in</strong> der<br />
Industrie, dem Handwerk, Bergbau oder <strong>in</strong> der Landwirtschaft e<strong>in</strong>gesetzt wird.<br />
Die Bezüge des Angestellten werden üblicherweise als Monatsgehälter, die des Arbeiters als<br />
Tagelöhne ausbezahlt. Die Zahlungsweise, ob Lohn oder Gehalt, ist allerd<strong>in</strong>gs ke<strong>in</strong> Merkmal<br />
zur Abgrenzung zwischen Arbeiter und Angestelltem. E<strong>in</strong>e Reihe von Tätigkeiten s<strong>in</strong>d kraft<br />
gesetzlicher Bestimmungen als Tätigkeiten von Angestellten e<strong>in</strong>gestuft (typisches Merkmal).<br />
E<strong>in</strong>e Sonderstellung <strong>in</strong>nerhalb des Unternehmens nimmt der sog. Leitende Angestellte e<strong>in</strong>.<br />
Se<strong>in</strong>e Tätigkeit kennzeichnet e<strong>in</strong>e eigenverantwortliche Vertrauens- und Aufgabenstellung,<br />
nicht nur vorübergehender Art, die für den Betrieb des gesamten Unternehmens oder<br />
wesentlicher Teile davon maßgeblich ist. Hierzu zählen beispielsweise Aufgaben, die vielfach