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Es tut sich was! - invest in greece

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Zusammenschlüsse von öffentlichen mit privaten Unternehmen<br />

Bearbeitung von Vorschlägen und Auskunftserteilung bei eventuellen Problemen<br />

sowie<br />

� die Zusammensetzung e<strong>in</strong>es jährlichen Berichts und die Vorlage desselben an die<br />

zuständige Kommission des Parlaments.<br />

Aufgaben<br />

Die Aufgaben der „�.G.S.D.�.�.“ s<strong>in</strong>d recht umfassend. Sie ist für e<strong>in</strong>en potentiellen<br />

Interessenten bzw. Investor der Ansprechpartner, der bei e<strong>in</strong>er eventuellen Beteiligung<br />

bereits im Vorfeld angesprochen wird, aber auch der, der das Projekt begutachtet und<br />

begleitet und letztendlich fungiert sie als Entscheidungsträger, der dazu befugt ist, zum<br />

e<strong>in</strong>en die Liste zusammenzustellen und zu veröffentlichen, die sämtliche Projekte<br />

be<strong>in</strong>haltet, die e<strong>in</strong>er Zusammenschlussvere<strong>in</strong>barung zugänglich s<strong>in</strong>d, zum anderen die<br />

Anträge betreut und schlussendlich der M<strong>in</strong>isterkommission vorlegt mit den jeweiligen<br />

Vorschlägen ihrerseits.<br />

Die „�.G.S.D.�.�.“ gibt den jeweiligen Trägern der öffentlichen Hand die Aufnahme<br />

von Bau– bzw. Dienstleistungen, die <strong>in</strong> ihrem Aufgabenbereich liegen, bekannt.<br />

Katalog vorgeschlagener Zusammenschlüsse<br />

Auf Grund der ihr übertragenen Befugnisse entscheidet die „�.G.S.D.�.�.“, nachdem<br />

sie die erforderlichen Informationen e<strong>in</strong>geholt hat, welche Werke bzw.<br />

Dienstleistungen <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Zusammenschlusses zwischen öffentlich rechtlichen<br />

und privaten Trägern verwirklicht werden können, wertet die wirtschaftlichen und<br />

technischen Gegebenheiten sowie die eventuellen rechtlichen, technischen oder andere<br />

Probleme aus, die auftreten könnten und mit diesem Vorhaben zusammenhängen und<br />

stellt e<strong>in</strong>en nicht verb<strong>in</strong>dlichen Katalog von Werken und Dienstleistungen („Katalog<br />

vorgeschlagener Zusammenschlüsse“) zusammen, der unter das Gesetz 3389/05 fällt.<br />

Die „�.G.S.D.�.�.“ ergänzt und berichtigt den Katalog halbjährlich.<br />

Bericht<br />

Für jedes Werk bzw. für jede Dienstleistung, die <strong>in</strong> diesem Katalog enthalten ist, stellt<br />

die „�.G.S.D.�.�.“ e<strong>in</strong>en zusammengefassten begründeten Bericht zusammen <strong>in</strong> dem<br />

aufgelistet s<strong>in</strong>d:<br />

� die wirtschaftlichen, technischen, sozialwirtschaftlichen und rechtlichen Gründe,<br />

aus denen <strong>sich</strong> ergibt, dass die Ausführung des bestimmten Werkes oder der<br />

bestimmten Dienstleistung <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Zusammenschlusses erbracht werden<br />

kann,<br />

� die Kriterien, die sie zugrundegelegt hat, um die bestimmten Werke bzw.<br />

Dienstleistungen <strong>in</strong> diesem Katalog aufzunehmen,<br />

� die Aufgaben, die der jeweilige öffentliche Träger zu erfüllen hat, um den<br />

bestimmten Zusammenschluss vorzubereiten, wie z.B. die E<strong>in</strong>stellung von<br />

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