HEV-Magazin Juni 2021 | OST

Das HEV-Magazin geht adressiert per Post an die Mitglieder des HEV (Hauseigentümer) im Kanton Solothurn, an Immobilientreuhänder, Verwaltungen, Banken, Versicherungen, Architekten, Unternehmen des Baugewerbes, Amtsstellen. Das HEV-Magazin des Kantons Solothurn erscheint 4x im Jahr in drei Regionen. Das HEV-Magazin geht adressiert per Post an die Mitglieder des HEV (Hauseigentümer) im Kanton Solothurn, an Immobilientreuhänder, Verwaltungen, Banken, Versicherungen, Architekten, Unternehmen des Baugewerbes, Amtsstellen. Das HEV-Magazin des Kantons Solothurn erscheint 4x im Jahr in drei Regionen.

24.06.2021 Aufrufe

Geschichte der Landes- und Grundstückvermessung Von der vorchristlichen Zeit zum 3D-Kataster Hauptaufgabe der amtlichen Vermessung in der Schweiz ist das Erheben der Grundstücksgrenzen und das Nachführen dieser Daten. Damit leistet die amtliche Vermessung einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Grundeigentums. Aktuelle Informationen über alle Grundstücke bietet die Internetseite cadastre.ch. Die Geschichte und Entwicklung der Grundstückvermessung in der Schweiz ist spannend. Sie beginnt bereits in vorchristlicher Zeit, nahm aber aufgrund der technischen Entwicklung erst im 20. Jahrhundert richtig Fahrt auf. Erste Grundstückspläne • Bereits in vorchristlicher Zeit werden Kataster erstellt, um Steuern auf Bodenbesitz erheben zu können. Ab Mitte des 17. Jahrhunderts werden vereinzelt grossmassstäbliche Pläne erstellt. Auch sie dienen der Berechnung der Grundlasten – Zehnten und Bodenzinse –, die einer kirchlichen und/oder weltlichen Obrigkeit abzugeben sind. • In Frankreich wird 1790 erstmals mit einer allgemeinen Parzellenvermessung und Anlegung eines Katasters begonnen. Nach dem Einmarsch Napoleon Bonapartes und der Errichtung der «Helvetischen Republik» wird erwogen, nach französischem Vorbild gesamtschweizerisch einen Kataster einzuführen. Der Verlauf der Geschichte verhindert dieses zentralistische Werk, die «amtliche Vermessung» entwickelt sich kantonsweise und unterschiedlich weiter. • Der Grosse Rat des Kantons Waadt verordnet 1804 die Vermessung sämtlicher Gemeinden und die Anlage von Liegenschafts- und Schätzungsregistern. Genf folgt diesem Beispiel 1806 bis 1818, Basel ab 1818 bis zur Kantonstrennung 1833. In Basel wird 1806 zwar ein Kantonsgeometer ernannt, doch die ersten Parzellarvermessungen erfolgen erst ab 1818. • Landesvermessung: Johannes Eschmann (1808–1852) füllt im Auftrag von Guillaume-Henri Dufour die bestehenden Lücken in der Landesvermessung aus. Er publiziert diese Arbeiten 1840 als «Ergebnisse der trigonometrischen Vermessungen in der Schweiz». Kantonales Grundbuchgesetz • In den Kantonen erfolgen die Vermessungen, wenn überhaupt, unkoordiniert. Mit der um ca. 1850 einsetzenden städtebaulichen Entwicklung gewinnt der Rechtskataster gegenüber dem Steuerkataster an Bedeutung. In Basel wird am 16. April 1860 das «Gesetz über die Einrichtung des Grundbuches» angenommen, dessen Erfahrungen 50 Jahre später auf Bundesstufe wegweisend bei der Schaffung des Zivilgesetzbuches einfliessen. • Mehrere Kantone vereinigen sich auf Initiative des Kantons Aargau zum «Geometerkonkordat». Seit Jahrzehnten vermessen Spezialisten die Schweiz – immer genauer und detaillierter. Dieses bezweckt einerseits die Freizügigkeit und die gemeinschaftliche Prüfung von Geometern und stellt andererseits einheitliche Verfahrensvorschriften für Vermessungen auf. Die Aufnahme der Katasterpläne mit dem Messtisch wird nach und nach durch das Polygonverfahren abgelöst. Erste Landesvermessung • Von 1903 bis etwa 1925 entsteht das erste gesamtschweizerische Fixpunktnetz der schweizerischen Landesvermessung, basierend auf ungefähr 5000 Fixpunkten. Dieses bildet für rund 100 Jahre den Bezugsrahmen für die Vermessungsarbeiten in der Schweiz. • Mit dem Bundesbeschluss vom 13. April 1910 wird festgelegt, wie und in welchem Umfang sich der Bund an den Kosten der Grundbuchvermessung beteiligt. • Mit der Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (1911) wird auch beschlossen, ein eidgenössisches Grundbuch einzuführen. Damit werden Grundbuchvermessungen zur Bundesaufgabe, wobei deren Durchführung den Kantonen übertragen wird. Der Bund behält die Oberaufsicht und übernimmt den Hauptteil der Erstellungskosten. Seither wird Eigentum an Grund und Boden mit einem Eintrag im Grundbuch garantiert • Mit zwei Instruktionen von 1919, eine für die Triangulation IV. Ordnung und eine für die Vermarkung und Parzellarvermessung, werden schweizweite Bestimmungen zur Art und Weise der Vermessung erlassen. • Laut Bundesratsbeschluss betreffend den allgemeinen Plan über die Durchführung der Grundbuchvermessungen in der Schweiz vom 12. November 1923 sollen die Grundbuchvermessungen bis Ende 1976 abgeschlossen sein (Vermessungsprogramm 1923). Doch die 1918 vom Bundesrat beschlossene Förderung der Güterzusammenlegungen und die Kriegsjahre führen dazu, dass sich das Vermessungsprogramm massiv verzögert. • Fotogrammetrie: Zu Beginn der 1920er-Jahre kommen erstmals Geräte für die terrestrische Fotogrammetrie – Bildmessungen vom Boden aus – zum Einsatz. Diese Aufnahmen dienen dazu, genaue Geländekarten vom Berggebiet herzustellen. • Erste luftfotogrammetrische Aufnahmen werden 1925 testweise mit Militärfliegern durchgeführt und in München ausgewertet. Das erste Vermessungsflugzeug des Bundes ist ab 1929 im Einsatz. Als verzugsarme Planträger werden neu Alu-Tafeln eingesetzt. • 1940: Für die Koordinatenberechnung werden mechanische Tischrechner und natürliche Werte für die trigonometrischen Funktionen verwendet. 10

KATASTER Die EDV hält Einzug • 1965: Vermessungsdaten werden zunehmend elektronisch verarbeitet. Ab Beginn der 1970er- Jahre erfolgt die elektronische Distanzmessung und bald wird auch in der Parzellarvermessung die automatische Datenverarbeitung angewendet. • 1981: Die grosse Verspätung im Vermessungsprogramm von 1923 sowie der gesellschaftliche Übergang ins «digitale» Zeitalter erfordern neue Konzepte für die Grundbuchvermessung. Deshalb beschliesst der Bundesrat 1981 das Fertigstellungsprogramm der amtlichen Vermessung der Schweiz (Programm 2000). • Das 1983 gestartete Projekt «Reform der Amtlichen Vermessung (RAV)» hat zum Ziel, verbesserte Dienstleistungen für Verwaltung, Wirtschaft und Private zu erbringen. Es führt zum Erlass von Bundesverordnungen, in welchen der Inhalt der amtlichen Vermessung den neuen technischen Möglichkeiten angepasst wird. • Mit dem «Pilotprojekt Nidwalden» wird zwischen 1989 und 1999 nachgewiesen, dass die amtliche Vermessung über einen ganzen Kanton digital geführt werden kann. GPS hält Einzug • 1990: Das Global Positioning System (GPS) hält als neue, satellitengestützte Vermessungsmethode auch in der amtlichen Vermessung Einzug. • 1993: Mit Inkrafttreten der Verordnungen über die amtliche Vermessung (VAV, TVAV) werden die konventionellen Planträger nach und nach durch Datenbanken abgelöst. • 1995: Auf der Basis eines satellitengestützten Grundlagenetzes entsteht die Landesvermessung LV95. Sie stützt sich neu auf rund 210 schweizweit verteilte ausgewählte Fixpunkte. • 2004: Gemäss neuem Artikel 75a der Bundesverfassung ist die Landesvermessung Sache des Bundes, der auch Vorschriften über die amtliche Vermessung erlässt. • 2008: Das Bundesgesetz über die Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG) wird in Kraft gesetzt. Die Schweiz hat damit als eines der ersten Länder Europas eine zeitgemässe und zukunftsgerichtete Geoinformationsgesetzgebung. • Der bisherige Kataster ist ausschliesslich zivilrechtlich ausgelegt. 2009 wird das Projekt zur Einführung des Katasters der öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB- Kataster) gestartet. • Das erste Staatsexamen nach neuer Verordnung über die Ingenieur-Geometerinnen und Ingenieur-Geometer (Geometerverordnung, GeomV) wird durchgeführt. 100 Jahr-Feier amtliche Vermessung • 2012: 100-Jahr-Jubiläum «Amtliche Vermessung Schweiz» mit Festschrift und Sonderbriefmarke zur amtlichen Vermessung. Festakt auf dem Bundesplatz mit Alt-Bundesrat Samuel Schmid. • Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) geht 2014 online. • 2014: Der Think Tank «Dimension Cadastre» befasst sich mit Gedanken, Visionen und Vorschlägen für eine dynamische Zukunft des Katasters und veröffentlicht ein erstes Diskussionspapier. • 2016: Die amtliche Vermessung wird von der alten Landesvermessung LV03 vollständig auf LV95 überführt. • ab 2016: Die Daten der amtlichen Vermessung sollen mit der dritten Dimension erweitert werden (so genannter 3D-Kataster). Alle Informationen aus der Internetseite cadastre.ch in Absprache mit Bundesamt für Landestopografie swisstopo (Wabern) und dem Eidgenössischen Amt für Grundbuch- und Bodenrecht EGBA (Bern) Lesen Sie auf Seite 12: «Wie kommt es eigentlich zum Katasterwert? So präsentiert sich die Homepage von cadastre.ch. Fotos: zVg cadastre.ch Informationen über Grundstücke in der Schweiz Die Daten der amtlichen Vermessung werden heute in der Schweiz von rund 3150 Fachleuten – patentierte Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer und deren Mitarbeitende – erhoben und exakt nachgeführt. Alle Informationen über Grundstücke in der Schweiz können auf cadastre.ch bequem abgerufen werden. Heute ist es im Vergleich zu früher viel einfacher, schnell an die Daten für ein Grundstück zu kommen. Früher mussten Eigentümer bei diversen Amtsstellen von Kantonen und Gemeinden vorstellig werden. Nun steht mit der Website cadastre.ch eine zentrale Anlaufstelle zur Verfügung. Interessierte können sich für jedes Grundstück eine detaillierte Zusammenfassung erstellen lassen und als pdf-Datei herunterladen. Es wird auch jede zuständige Behörde angezeigt, an die man sich zu verschiedenen Themen wenden kann, und auch sämtliche gesetzlichen Grundlagen und Rechtsvorschriften sind verlinkt. 11

KATASTER<br />

Die EDV hält Einzug<br />

• 1965: Vermessungsdaten werden zunehmend<br />

elektronisch verarbeitet. Ab Beginn der 1970er-<br />

Jahre erfolgt die elektronische Distanzmessung<br />

und bald wird auch in der Parzellarvermessung<br />

die automatische Datenverarbeitung angewendet.<br />

• 1981: Die grosse Verspätung im Vermessungsprogramm<br />

von 1923 sowie der gesellschaftliche<br />

Übergang ins «digitale» Zeitalter erfordern neue<br />

Konzepte für die Grundbuchvermessung. Deshalb<br />

beschliesst der Bundesrat 1981 das Fertigstellungsprogramm<br />

der amtlichen Vermessung<br />

der Schweiz (Programm 2000).<br />

• Das 1983 gestartete Projekt «Reform der Amtlichen<br />

Vermessung (RAV)» hat zum Ziel, verbesserte<br />

Dienstleistungen für Verwaltung, Wirtschaft<br />

und Private zu erbringen. Es führt zum Erlass von<br />

Bundesverordnungen, in welchen der Inhalt der<br />

amtlichen Vermessung den neuen technischen<br />

Möglichkeiten angepasst wird.<br />

• Mit dem «Pilotprojekt Nidwalden» wird zwischen<br />

1989 und 1999 nachgewiesen, dass die<br />

amtliche Vermessung über einen ganzen Kanton<br />

digital geführt werden kann.<br />

GPS hält Einzug<br />

• 1990: Das Global Positioning System (GPS) hält<br />

als neue, satellitengestützte Vermessungsmethode<br />

auch in der amtlichen Vermessung Einzug.<br />

• 1993: Mit Inkrafttreten der Verordnungen über<br />

die amtliche Vermessung (VAV, TVAV) werden die<br />

konventionellen Planträger nach und nach durch<br />

Datenbanken abgelöst.<br />

• 1995: Auf der Basis eines satellitengestützten<br />

Grundlagenetzes entsteht die Landesvermessung<br />

LV95. Sie stützt sich neu auf rund 210<br />

schweizweit verteilte ausgewählte Fixpunkte.<br />

• 2004: Gemäss neuem Artikel 75a der Bundesverfassung<br />

ist die Landesvermessung Sache des<br />

Bundes, der auch Vorschriften über die amtliche<br />

Vermessung erlässt.<br />

• 2008: Das Bundesgesetz über die Geoinformation<br />

(Geoinformationsgesetz, GeoIG) wird in<br />

Kraft gesetzt. Die Schweiz hat damit als eines der<br />

ersten Länder Europas eine zeitgemässe und zukunftsgerichtete<br />

Geoinformationsgesetzgebung.<br />

• Der bisherige Kataster ist ausschliesslich<br />

zivilrechtlich ausgelegt. 2009 wird das Projekt<br />

zur Einführung des Katasters der öffentlichrechtlichen<br />

Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-<br />

Kataster) gestartet.<br />

• Das erste Staatsexamen nach neuer Verordnung<br />

über die Ingenieur-Geometerinnen und<br />

Ingenieur-Geometer (Geometerverordnung,<br />

GeomV) wird durchgeführt.<br />

100 Jahr-Feier amtliche Vermessung<br />

• 2012: 100-Jahr-Jubiläum «Amtliche Vermessung<br />

Schweiz» mit Festschrift und Sonderbriefmarke<br />

zur amtlichen Vermessung. Festakt auf<br />

dem Bundesplatz mit Alt-Bundesrat Samuel<br />

Schmid.<br />

• Der Kataster der öffentlich-rechtlichen<br />

Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) geht<br />

2014 online.<br />

• 2014: Der Think Tank «Dimension Cadastre»<br />

befasst sich mit Gedanken, Visionen und Vorschlägen<br />

für eine dynamische Zukunft des Katasters<br />

und veröffentlicht ein erstes Diskussionspapier.<br />

• 2016: Die amtliche Vermessung wird von der<br />

alten Landesvermessung LV03 vollständig auf<br />

LV95 überführt.<br />

• ab 2016: Die Daten der amtlichen Vermessung<br />

sollen mit der dritten Dimension erweitert werden<br />

(so genannter 3D-Kataster).<br />

Alle Informationen aus der Internetseite cadastre.ch<br />

in Absprache mit Bundesamt für Landestopografie swisstopo<br />

(Wabern) und dem Eidgenössischen<br />

Amt für Grundbuch- und Bodenrecht EGBA (Bern)<br />

Lesen Sie auf Seite 12: «Wie kommt<br />

es eigentlich zum Katasterwert?<br />

So präsentiert sich die Homepage von cadastre.ch. Fotos: zVg<br />

cadastre.ch<br />

Informationen<br />

über Grundstücke in der Schweiz<br />

Die Daten der amtlichen Vermessung werden<br />

heute in der Schweiz von rund 3150 Fachleuten<br />

– patentierte Ingenieur-Geometerinnen<br />

und -Geometer und deren Mitarbeitende –<br />

erhoben und exakt nachgeführt.<br />

Alle Informationen über Grundstücke in der<br />

Schweiz können auf cadastre.ch bequem<br />

abgerufen werden.<br />

Heute ist es im Vergleich zu früher viel einfacher,<br />

schnell an die Daten für ein Grundstück<br />

zu kommen. Früher mussten Eigentümer<br />

bei diversen Amtsstellen von Kantonen und<br />

Gemeinden vorstellig werden.<br />

Nun steht mit der Website cadastre.ch eine<br />

zentrale Anlaufstelle zur Verfügung. Interessierte<br />

können sich für jedes Grundstück<br />

eine detaillierte Zusammenfassung erstellen<br />

lassen und als pdf-Datei herunterladen. Es<br />

wird auch jede zuständige Behörde angezeigt,<br />

an die man sich zu verschiedenen Themen<br />

wenden kann, und auch sämtliche gesetzlichen<br />

Grundlagen und Rechtsvorschriften<br />

sind verlinkt.<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!