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Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes im Übergang zur ...

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einmal als Liefer- und einmal als Arbeitsvertrag. Je nachdem hat der Begriff der<br />

„externen Flexibilität“ dann eine unterschiedliche Reichweite. Bei der innerbetrieblichen<br />

Arbeitskräfteallokation bezieht sich der Begriff „externe Flexibilität“<br />

auf die Frage, wann der qua Arbeitsvertrag abhängig Beschäftigte die Grenzen <strong>des</strong><br />

Betriebes verlässt, sei es in real-räumlicher, sei es in virtuell-rechtlicher Sicht.<br />

Externe Flexibilität bedeutet nun, inwieweit ein Beschäftigter die Möglichkeit hat<br />

bzw. dazu veranlasst werden kann, zu kündigen oder aber bspw. einen He<strong>im</strong>arbeitsplatz<br />

zu akzeptieren. Bei einem Liefervertrag (sprich: der Auslagerung der<br />

Produktion) würde der Betrieb bezüglich <strong>des</strong> Arbeitskräfteeinsatzes die dritte<br />

Allokationsentscheidung hingegen in weiten Teilen an den „fremden“ Betrieb<br />

delegieren. Mit anderen Worten: <strong>Die</strong> Beantwortung der make-or-buy-Frage best<strong>im</strong>mt<br />

zu einem großen Teil, ob und – wenn ja – welcher Arbeitsvertrag zwischen<br />

Betrieb und Arbeitsanbieter geschlossen wird. <strong>Die</strong> Flexibilisierungsmöglichkeiten<br />

bzw. die reale Flexibilität von Betrieben lässt sich jedoch nur getrennt<br />

für jede einzelne Art von Arbeitsvertrag ermitteln. Denn entweder es geht um die<br />

Flexibilität der Allokation von Arbeitskräften, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis<br />

zum Betrieb stehen oder aber es geht um die Flexibilität der<br />

Arbeitsallokation auf Basis von Verträgen zwischen zwei Betrieben.<br />

Abbildung 6 verdeutlicht beispielhaft nochmals den Zusammenhang zwischen den<br />

vier Entscheidungsebenen der betrieblichen Produktion, der damit zusammenhängenden<br />

Arbeitskräfteallokation und den dazugehörigen jeweiligen Entscheidun-<br />

gen: Zunächst muss der Betrieb entscheiden, ob Produkt A oder B produziert<br />

werden soll (Produktionsentscheidung). Soll bspw. Produkt A hergestellt werden,<br />

schließt sich daran eine Entscheidung über die dazu zu verwendenden bzw. not-<br />

wendigen Ressourcen (Kapital/Boden, Technik, Arbeit) an (1. Allokationsentscheidung).<br />

Ist dies erfolgt, ist eine make-or-buy-Entscheidung und damit einhergehend<br />

eine grundsätzliche organisatorische Entscheidung über die vertragliche<br />

Komponente der Arbeitskräfteallokation zu treffen (2. Allokationsentscheidung).<br />

Nach dieser allgemeinen Entscheidung richten sich dann die speziellen Flexibilisierungsmöglichkeiten,<br />

die dem Betrieb unter der jeweils gewählten Vertragskonstruktion<br />

(3. Allokationsentscheidung) bleiben. <strong>Die</strong> als Einheit zu verstehende<br />

gesamtbetriebliche Allokationsstrategie lässt sich demnach in eine vorgelagerte<br />

Entscheidung über Produkt, Ressourcen und über die Vertragsform (Produktions-

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