Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes im Übergang zur ...
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- 92 - Bedeutung einzelner Lohnelemente zu verändern, ohne dass dadurch zwangsläufig die absoluten Lohnkosten sinken bzw. steigen müssen. 27 Tabelle 4: Idealtypische Dimensionen der Flexibilität der Arbeitsnachfrage Quantitative Qualitative Flexibilität Flexibilität Externe numerische räumliche Flexibilität Flexibilität Flexibilität Interne zeitliche funktionale Flexibilität Flexibilität Flexibilität Lohn- preisliche Kompositionsflexibilität Flexibilität flexibilität Quelle: eigene Darstellung Jedoch würde auch ein solches konkretisiertes idealtypisches Flexibilitätsschema allein die Flexibilität der Arbeitsnachfrage weiterhin als eindimensionales Problem verstehen. Selbst wenn man sich auf die Allokation von Arbeitskraft im enge- ren Sinn konzentriert, sind die bislang in der Literatur verwendeten Begriffe i. d. R. organisationszentriert, d.h. sie versuchen, die Handlungsspielräume be- trieblicher Arbeitskräfteallokation insgesamt für jeden Betrieb – also auf Organisationsebene – umfassend zu beschreiben (vgl. bspw. DEYO 1997: 105). Da es aber nicht eine einzige Allokationsstrategie innerhalb eines Betriebes gibt, sondern sich aufgrund der heterogenen Belegschaft die Allokationsmöglichkeiten unterschiedlicher Beschäftigtengruppen – wenn nicht sogar jedes einzelnen Arbeitnehmers – innerhalb des Betriebes unterscheiden, kommt es zu Problemen und Widersprüchen bei der unkritischen Übertragung der organisationszentrierten (allgemeinen) Begriffe auf spezielle (Gruppen von) Arbeitsverhältnisse (SMITH 1997), so dass bei einem solchen Vorgehen zwangsläufig Äpfel mit Birnen verglichen werden. Notwendig ist daher, bei der Debatte um die „Flexibilität von Betrieben“ zusätzlich zwischen verschiedenen Ebenen der Flexibilisierung zu unterscheiden. Bei näherer Betrachtung ergeben sich so (mindestens) vier verschiedene 27 Bspw. kann eine Verringerung der monetären Lohnzahlung und eine Erhöhung der fringe benefits die gleichen Kosten wie zuvor verursachen; dadurch, dass jedoch fringe benefits nicht unbedingt der Besteuerung unterliegen, geht mit dieser Kompositionsverschiebung der Arbeitsentlohnung eine reale Lohnerhöhung und dadurch u. U. eine Anreizverbesserungen einher; vgl. zum Unterschied zwischen absoluten Vergütungskosten einerseits und einzelnen Vergütungsbestandteilen andererseits auch HAMMERMESH (1983) und SMEEDING (1983).
- 93 - Flexibilisierungsebenen, die (un-)mittelbar mit der Flexibilität der Arbeitsnachfrage in Verbindung und untereinander in hierarchischer Beziehung stehen28 : 1.) Produktflexibilität: Betriebe müssen entscheiden, welche Güter/Dienste sie produzieren möchten. 2.) Ressourcenflexibilität: Wenn eine Produktentscheidung getroffen worden ist, müssen Betriebe entscheiden, welche ihrer knappen Ressourcen sie zur Produktion einsetzten. 3.) Vertragsflexibilität: Unter der Voraussetzung einer Produkt- und Ressourcenentscheidung müssen Betriebe entscheiden, mittels welcher Vertragsbeziehungen sie die Verfügungsrechte über die notwendigen knappen Ressourcen erlangen. 4.) Einsatzflexibilität: Unter der Voraussetzung einer Produkt-, Ressourcen-, und Vertragsentscheidung ist abschließend zu klären, wann, wo und zu welchen Kosten die jeweils angeeigneten Ressourcen eingesetzt werden. Bevor über die Flexibilität der Arbeitskräfteallokation gesprochen wird, muss zunächst einmal deutlich werden, auf welche Flexibilisierungsebene sich die Aussagen beziehen sollen, kurz: Geht es bspw. um die Vertrags- oder aber um die Einsatzflexibilität der Arbeitsnachfrage? Um die Relevanz einer solchen differen- zierten Betrachtung zu verdeutlichen, sei nochmals auf GOUDSWAARD/NANTEUIL (2000: 8) verwiesen, die als Beispiel für die Funktionale Flexibilität von Betrieben die „innerbetriebliche Jobrotation“ nennen. Gleichzeitig wird von den beiden Autoren die „Auslagerung von Aufgaben“ als Form der Produktionsflexibilität angeführt. Innerhalb eines Arbeitsverhältnisses geht es jedoch nicht darum, ob der Betrieb Aufgaben auslagert und/oder Jobrotation einführt. Hier ist vielmehr der entscheidende Punkt, ob der Betrieb Jobrotation einführt und/oder ein Arbeitsverhältnis bestehen bleibt; entscheidet sich der Betrieb für die „Auslagerung“, ist die Option „Jobrotation“ hinfällig. Die Handlungsalternativen „Jobrotation“ und „Entlassung“ auf der einen und „Auslagerung“ auf der anderen Seite befinden sich auf unterschiedlichen Ebenen – einmal auf der individuellen speziellen Ebene eines abhängigen Arbeitsvertrages („Einsatzflexibilität“) und einmal auf der organisationsbezogenen allgemeinen Ebene der Alternative zwischen abhängigem Arbeitsvertrag (Integration) oder Werk- bzw. Liefervertrag (Auslagerung) („Vertragsflexibilität“). Ähnlich problematisch ist daher auch die Erfassung der Katego- 28 BOYER (1988: 223ff) stellt fünf konkurrierende Flexibilitätskonzepte vor, jedoch gelingt es ihm nicht, eine strikte Unterscheidung zwischen verschiedenen Flexibilitätsebenen des Betriebes zu erarbeiten; die Flexibilität der Arbeitsanbieter bleibt hier vollständig ausgeklammert.
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Flexibilisierungsebenen, die (un-)mittelbar mit der Flexibilität der Arbeitsnachfrage<br />
in Verbindung und untereinander in hierarchischer Beziehung stehen28 :<br />
1.) Produktflexibilität: Betriebe müssen entscheiden, welche Güter/<strong>Die</strong>nste sie<br />
produzieren möchten.<br />
2.) Ressourcenflexibilität: Wenn eine Produktentscheidung getroffen worden ist,<br />
müssen Betriebe entscheiden, welche ihrer knappen Ressourcen sie <strong>zur</strong> Produktion<br />
einsetzten.<br />
3.) Vertragsflexibilität: Unter der Voraussetzung einer Produkt- und Ressourcenentscheidung<br />
müssen Betriebe entscheiden, mittels welcher Vertragsbeziehungen<br />
sie die Verfügungsrechte über die notwendigen knappen Ressourcen<br />
erlangen.<br />
4.) Einsatzflexibilität: Unter der Voraussetzung einer Produkt-, Ressourcen-, und<br />
Vertragsentscheidung ist abschließend zu klären, wann, wo und zu welchen<br />
Kosten die jeweils angeeigneten Ressourcen eingesetzt werden.<br />
Bevor über die Flexibilität der Arbeitskräfteallokation gesprochen wird, muss<br />
zunächst einmal deutlich werden, auf welche Flexibilisierungsebene sich die<br />
Aussagen beziehen sollen, kurz: Geht es bspw. um die Vertrags- oder aber um die<br />
Einsatzflexibilität der Arbeitsnachfrage? Um die Relevanz einer solchen differen-<br />
zierten Betrachtung zu verdeutlichen, sei nochmals auf GOUDSWAARD/NANTEUIL<br />
(2000: 8) verwiesen, die als Beispiel für die Funktionale Flexibilität von Betrieben<br />
die „innerbetriebliche Jobrotation“ nennen. Gleichzeitig wird von den beiden<br />
Autoren die „Auslagerung von Aufgaben“ als Form der Produktionsflexibilität<br />
angeführt. Innerhalb eines Arbeitsverhältnisses geht es jedoch nicht darum, ob der<br />
Betrieb Aufgaben auslagert und/oder Jobrotation einführt. Hier ist vielmehr der<br />
entscheidende Punkt, ob der Betrieb Jobrotation einführt und/oder ein Arbeitsverhältnis<br />
bestehen bleibt; entscheidet sich der Betrieb für die „Auslagerung“, ist die<br />
Option „Jobrotation“ hinfällig. <strong>Die</strong> Handlungsalternativen „Jobrotation“ und<br />
„Entlassung“ auf der einen und „Auslagerung“ auf der anderen Seite befinden sich<br />
auf unterschiedlichen Ebenen – einmal auf der individuellen speziellen Ebene<br />
eines abhängigen Arbeitsvertrages („Einsatzflexibilität“) und einmal auf der<br />
organisationsbezogenen allgemeinen Ebene der Alternative zwischen abhängigem<br />
Arbeitsvertrag (Integration) oder Werk- bzw. Liefervertrag (Auslagerung) („Vertragsflexibilität“).<br />
Ähnlich problematisch ist daher auch die Erfassung der Katego-<br />
28 BOYER (1988: 223ff) stellt fünf konkurrierende Flexibilitätskonzepte vor, jedoch gelingt es ihm<br />
nicht, eine strikte Unterscheidung zwischen verschiedenen Flexibilitätsebenen <strong>des</strong> Betriebes zu<br />
erarbeiten; die Flexibilität der Arbeitsanbieter bleibt hier vollständig ausgeklammert.