Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes im Übergang zur ...
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- 78 - welchen arbeitsvertraglichen Dimensionen wie viel Relationalität erlaubt wird, ist – im Rahmen allgemeingültiger Regeln (bspw. Gesetze, allgemeinverbindlicher Tarifbestimmungen, etc.) – verhandelbar. Der Arbeitsvertrag bestimmt den Relationalitätsgrad und damit auch die Flexibilität des Arbeitsverhältnisses, die somit zu einem wesentlichen Teil Produkt der individuellen Vertragsverhandlung ist. 1.4 Die Arbeitsmarktakteure als Vertragspartner 1.4.1 Die Arbeitsnachfrager Zunächst ist der Begriff des „Betriebes“ als technische determinierte und in einem räumlichen Zusammenhang stehende Produktionseinheit vom Begriff des „Unternehmens“ als wirtschaftlich bestimmte Produktionseinheit klar abzugrenzen (vgl. zum Betriebsbegriff LANKENAU 1992a; DÜTZ. 1999: 25). Daher steht der Betrieb als Nachfrager von Arbeitskraft im Zentrum der folgenden Ausführungen. Eine weitere begriffliche Konkretisierung muss für die beiden Begriffe „Arbeitsplatz“ und „Arbeitsstelle“ erfolgen, die in der Literatur häufig synonym verwendet werden. SCHETTKAT (1992: 61f) weist auf ein ähnliches Problem in der angel- sächsischen Literatur beim Begriff „job“ hin: „A job can be defined by (1) its physical location, (2) its legal location, (3) the equipment used, (4) the task per- formed, or (5) the skill required.“ Im Folgenden soll unter „Arbeitsstelle“ ein inhaltlich zusammengefasster Aufgabenkomplex verstanden werden, der durch einen Arbeitnehmer bewältigt werden soll. Die „Stelle“ bildet somit die „kleinste organisatorische Einheit als ein Kombinat einzelner Teilaufgaben“ im Produktionsprozess (SCHWARZ 1980: 2114). Demgegenüber ist der „Arbeitsplatz“ eine räumliche Kategorie, da in diesem Begriff die physischen Voraussetzungen erfasst werden, die notwendig sind, um innerbetrieblich abgrenzbare Teilaufgaben bewältigen zu können. Jeder Stelle ist i. d. R. auch ein Arbeitsplatz zugewiesen. Allerdings ist es möglich, dass einerseits gleichzeitig mehrerer Stellen auf einen Arbeitsplatz zurückgreifen. Bspw. können im Drei-Schicht-Betrieb eines Krankenhauses 10 Pflegearbeitsplätzen auf einer Station 30 Stellen zugeordnet sein. Andererseits ist denkbar, dass eine Stelle auf Ressourcen verschiedener Arbeits-
- 79 - plätze zurückgreift. So können z. B. einem Unternehmensberater Arbeitsplätze in mehreren Unternehmen zugeordnet sein (vgl. dazu SCHWARZ 1980). 24 Als Arbeitsnachfrager treten in der Regel Betriebe auf, die Arbeitsstellen mit geeigneten Arbeitsanbietern besetzen müssen. Unter der Prämisse bedingt rationaler und opportunistischer Arbeitsmarktakteure ermöglicht es der hierarchische relationale Arbeitsvertrag dem Betrieb, die Produktivitäts- und Größenvorteile einer arbeitsteiligen Produktion zu nutzen und dabei gleichzeitig die Transaktionskosten der Arbeitskräfteallokation zu minimieren. Ob tatsächlich der hierarchische Arbeitsvertrag zur Anwendung kommt und eine innerbetriebliche Arbeitskräfteallokation erfolgt (vertikale Integration) oder aber für einzelne Arbeitsaufgaben punktuell externe (selbständige) Arbeitskräfte „angeheuert“ werden (marktliche Arbeitskräfteallokation bspw. über Werkverträge), ist in erster Linie eine Frage von Transaktionskosten- nicht von Produktionskostenvorteilen (COASE 1937); die Transaktionskostenvorteile eines auf Dauer geschlossenen abhängigen Arbeitsverhältnisses entstehen durch Anbahnungskostenreduktion, durch Kon- trollkostenreduktion und/oder durch Sicherungskostenreduktion und sind somit ursächlich für die innerbetriebliche Arbeitskräfteallokation (WILLIAMSON/WACHTER/HARRIS 1975). Wenn Transaktionskostenvorteile aber tatsächlich eine so herausragende Rolle für die Existenz von Betrieben spielen, wieso gibt es dann überhaupt noch Markttransaktionen und warum ist dann nicht sämtliche Produktion in einem einzigen großen Betrieb zusammengefasst? Dem ist nicht so, weil „a firm will tend to expand until the costs or organising an extra transaction within the firm become equal to the costs of carrying out the same transaction by means of an exchange on the open market or the costs of organising in another firm“ (COASE 1937: 395). Jeder Betrieb muss folglich eine „make-or-buy“-Entscheidung treffen und dadurch seine effizienten Grenzen bestimmen, d. h. der Betrieb muss klären, welche Güter/Dienste im Produktionsprozess er selbst erstellt (Rückwärts- oder Vorwärtsintegration; WILLIAMSON 1990: Kapitel 4 und 5) und welche er auslagert und von anderen Betrieben fremdbezieht. 24 Es sind unterschiedliche Fragestellungen denkbar, bei denen entweder der Stellen- oder aber der Arbeitsplatzbegriff anzuwenden ist. Ist bspw. die Beschäftigungsentwicklung in einer Branche von Interesse, so wird man zweckmäßiger Weise die Entwicklung von Stellenzahlen beobachten; zielt die Frage eher auf die Quantifizierung von Outsourcingprozessen, so sollte die Zahl von Arbeitsplätzen in einzelnen Unternehmen untersucht werden.
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WILLIAMSON 1990: Kapitel 4 und 5) und welche er auslagert<br />
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der Arbeitsplatzbegriff anzuwenden ist. Ist bspw. die Beschäftigungsentwicklung in einer<br />
Branche von Interesse, so wird man zweckmäßiger Weise die Entwicklung von Stellenzahlen<br />
beobachten; zielt die Frage eher auf die Quantifizierung von Outsourcingprozessen, so sollte<br />
die Zahl von Arbeitsplätzen in einzelnen Unternehmen untersucht werden.