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Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes im Übergang zur ...

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welchen arbeitsvertraglichen D<strong>im</strong>ensionen wie viel Relationalität erlaubt wird, ist<br />

– <strong>im</strong> Rahmen allgemeingültiger Regeln (bspw. Gesetze, allgemeinverbindlicher<br />

Tarifbest<strong>im</strong>mungen, etc.) – verhandelbar. Der Arbeitsvertrag best<strong>im</strong>mt den Relationalitätsgrad<br />

und damit auch die Flexibilität <strong>des</strong> Arbeitsverhältnisses, die somit<br />

zu einem wesentlichen Teil Produkt der individuellen Vertragsverhandlung ist.<br />

1.4 <strong>Die</strong> Arbeitsmarktakteure als Vertragspartner<br />

1.4.1 <strong>Die</strong> Arbeitsnachfrager<br />

Zunächst ist der Begriff <strong>des</strong> „Betriebes“ als technische determinierte und in<br />

einem räumlichen Zusammenhang stehende Produktionseinheit vom Begriff <strong>des</strong><br />

„Unternehmens“ als wirtschaftlich best<strong>im</strong>mte Produktionseinheit klar abzugrenzen<br />

(vgl. zum Betriebsbegriff LANKENAU 1992a; DÜTZ. 1999: 25). Daher steht der<br />

Betrieb als Nachfrager von Arbeitskraft <strong>im</strong> Zentrum der folgenden Ausführungen.<br />

Eine weitere begriffliche Konkretisierung muss für die beiden Begriffe „Arbeitsplatz“<br />

und „Arbeitsstelle“ erfolgen, die in der Literatur häufig synonym verwendet<br />

werden. SCHETTKAT (1992: 61f) weist auf ein ähnliches Problem in der angel-<br />

sächsischen Literatur be<strong>im</strong> Begriff „job“ hin: „A job can be defined by (1) its<br />

physical location, (2) its legal location, (3) the equipment used, (4) the task per-<br />

formed, or (5) the skill required.“ Im Folgenden soll unter „Arbeitsstelle“ ein<br />

inhaltlich zusammengefasster Aufgabenkomplex verstanden werden, der durch<br />

einen Arbeitnehmer bewältigt werden soll. <strong>Die</strong> „Stelle“ bildet somit die „kleinste<br />

organisatorische Einheit als ein Kombinat einzelner Teilaufgaben“ <strong>im</strong> Produktionsprozess<br />

(SCHWARZ 1980: 2114). Demgegenüber ist der „Arbeitsplatz“ eine<br />

räumliche Kategorie, da in diesem Begriff die physischen Voraussetzungen erfasst<br />

werden, die notwendig sind, um innerbetrieblich abgrenzbare Teilaufgaben bewältigen<br />

zu können. Jeder Stelle ist i. d. R. auch ein Arbeitsplatz zugewiesen.<br />

Allerdings ist es möglich, dass einerseits gleichzeitig mehrerer Stellen auf einen<br />

Arbeitsplatz <strong>zur</strong>ückgreifen. Bspw. können <strong>im</strong> Drei-Schicht-Betrieb eines Krankenhauses<br />

10 Pflegearbeitsplätzen auf einer Station 30 Stellen zugeordnet sein.<br />

Andererseits ist denkbar, dass eine Stelle auf Ressourcen verschiedener Arbeits-

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