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Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes im Übergang zur ...

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<strong>Die</strong>se sechs D<strong>im</strong>ensionen vereinbaren Art, Ort und Umfang der vom Arbeitnehmer<br />

zu erbringenden Leistung und der vom Arbeitgeber zu erbringenden Gegenleistung;<br />

dabei gelten <strong>im</strong> Arbeitsvertrag <strong>im</strong>plizit allgemeingültige gesetzliche<br />

Best<strong>im</strong>mungen (bspw. Arbeitsschutzrecht) oder aber allgemeinverbindliche Tarifbest<strong>im</strong>mungen<br />

bzw. kollektive Betriebsvereinbarungen (DÜTZ 1999; AUFHAUSER<br />

et al. 1992; vgl. dazu auch Abschnitt 2.2.1 und 2.5).<br />

Tabelle 1: Idealtypische D<strong>im</strong>ensionen <strong>des</strong> Arbeitsvertrages<br />

D<strong>im</strong>ensionen <strong>des</strong> Arbeitsvertrages<br />

Laufzeit Arbeitsort Vergütungshöhe<br />

Lage und Dauer<br />

der Arbeitszeit<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Tätigkeitsbeschreibung Vergütungszusammensetzung<br />

Dass der Arbeitsvertrag Leistung und Gegenleistung innerhalb dieser sechs D<strong>im</strong>ensionen<br />

regelt, bedeutet nicht, dass alle sechs D<strong>im</strong>ensionen genau spezifiziert<br />

sein müssen, wie dies bspw. in einem klassischen Vertrag notwendig wäre. „[T]he<br />

central question is to determine the opt<strong>im</strong>um degree of postponement of commit-<br />

ment“ (SIMON 1957: 194; meine Hervorhebung). So können die Vertragspartner<br />

einzelne Bereiche ganz bewusst offen lassen („nicht regeln“), bspw. wenn für<br />

Führungspositionen keine Arbeitszeiten spezifiziert werden. Jeder Arbeitsvertrag<br />

befindet sich folglich aus theoretischer Sicht in einem Relationalitätskontinuum.<br />

Am einen Ende dieses Kontinuums findet sich der perfekte klassische Vertrag, in<br />

dem Laufzeit, Arbeitszeit, Arbeitsort, die zu erbringende Tätigkeit sowie die dafür<br />

zu zahlende Entlohnung exakt festgeschrieben sind. Abweichungen würden<br />

grundsätzlich einem Vertragsbruch gleichkommen. Am anderen Ende <strong>des</strong> Kontinuums<br />

befindet sich der vollkommen relationale Arbeitsvertrag, in dem alle D<strong>im</strong>ensionen<br />

vollkommen variabel und wandelbar wären und daher prinzipiell kein<br />

Vertragsbruch auftreten kann. Reale Arbeitsverträge lassen sich irgendwo zwischen<br />

diesen beiden hypothetischen Extremen einordnen. <strong>Die</strong>s bedeutet aber auch,<br />

dass eine allgemeine Klassifizierung <strong>des</strong> Arbeitsvertrages als relationalem Vertrag<br />

zu kurz greift. Zwar sind alle Arbeitsverträge relationale Verträge, jedoch unterscheiden<br />

sie sich in ihrem jeweiligen Relationalitätsgrad. <strong>Die</strong> Ausgestaltung <strong>des</strong><br />

Arbeitsvertrages und damit die Festlegung, in welchem Umfang und vor allem in

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