23.12.2012 Aufrufe

Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes im Übergang zur ...

Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes im Übergang zur ...

Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes im Übergang zur ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 75 -<br />

tionen annehmen. Im Folgenden beschränken wir uns daher auf eine spezielle,<br />

eingeengte Definition <strong>des</strong> Arbeitsvertrags: „Gegenstand <strong>des</strong> Arbeitsvertrages sind<br />

[L]eistungen, die nach Anweisung erbracht werden. [...] Der Arbeitnehmer [...]<br />

verpflichtet sich, die zugesagte Leistung entsprechend den Anweisungen <strong>des</strong><br />

Arbeitgebers zu erbringen. Der Arbeitgeber hat dafür die vereinbarte Vergütung<br />

zu bezahlen“ (RICHTER/FURUBOTN 1999: 149). In Bezug auf Abbildung 5 wird <strong>im</strong><br />

Folgenden unter Arbeitsvertrag das privatrechtliche, abhängige Vertragsverhältnis<br />

zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verstanden.<br />

1.3.5 Der Arbeitsvertrag als relationaler Vertrag<br />

Klassische bzw. Neoklassische Arbeitsverträge würden voraussetzen, dass sowohl<br />

Leistung als auch Gegenleistung vertraglich exakt fixiert werden können. Im Falle<br />

der Lohnzahlung als Gegenleistung scheint dies kaum problematisch. Hingegen<br />

ist die Objektivierung der erbrachten Arbeitsleistung durch zwei besondere Umstände<br />

erschwert; beide Punkte lassen sich aus den durch die Neue Institutionenö-<br />

konomie eingeführten Prämissen der opportunistisch und begrenzt rational agierenden<br />

Wirtschaftssubjekt ableiten (vgl. BUTTLER 1987: 209ff):<br />

1.) Da der Mensch physisch untrennbar mit seiner Arbeitskraft verbunden ist,<br />

können die <strong>im</strong> Arbeitsvertrag gegen eine Lohnzahlung zu übertragenden Ver-<br />

fügungsrechte an der Arbeitskraft <strong>des</strong> Arbeitsanbieters niemals vollständig<br />

unter die Verfügungsgewalt <strong>des</strong> Arbeitsnachfragers gelangen. Folge ist, dass<br />

der Arbeitsnachfrager die erbrachte Arbeitsleistung nur indirekt messen kann<br />

(bspw. indem die Entlohnung an die Zeit der physischen Anwesenheit <strong>des</strong> Arbeitsanbieters<br />

an einem festgeschriebenen Arbeitsplatz <strong>im</strong> Betrieb gekoppelt<br />

ist). Aus dieser indirekten und unvollkommenen Leistungsmessung entsteht<br />

ein Kontrollproblem.<br />

2.) Theoretisch wäre es möglich, dass Arbeitsanbieter und -nachfrager für jede zu<br />

tätigende Arbeitsleistung einen neuen Vertrag schließen. Eine solche Situation<br />

wäre theoretisch durch eine max<strong>im</strong>ale Flexibilität der Arbeitsmarktakteure gekennzeichnet,<br />

da sämtliche Vertragsinhalte permanent disponibel und veränderbar<br />

sind. Abgesehen von den ständig neu anfallenden Verhandlungskosten<br />

ist mit einem erheblichen Anstieg der Sicherungskosten zu rechnen. Denn insbesondere<br />

wenn eine der beiden Seiten spezifische Investitionen getätigt hat,

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!