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Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes im Übergang zur ...

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1.3.3 Verträge<br />

Für die Transaktionspartner gilt es, die Quantität und die Qualität der zu tauschenden<br />

Verfügungsrechte sowie den Tauschvorgang zu spezifizieren und die<br />

Abmachungen zu kontrollieren. <strong>Die</strong>s sollen Verträge leisten, indem dort die Art<br />

der Leistung und Gegenleistung, die genauen Austauschmodalitäten sowie u. U.<br />

mögliche Kontrollmechanismen festgeschrieben werden. <strong>Die</strong> Aushandlung, der<br />

Abschluss sowie die Überwachung der Arbeitsverträge sind daher mit Transaktionskosten<br />

verbunden, deren Höhe darüber hinaus entscheidend von der Faktorspezifität<br />

der mit dem Vertragsschluss verbundenen Investitionen sowie der<br />

geplanten Vertragsdauer („Häufigkeit“) mitbest<strong>im</strong>mt wird (vgl. Abschnitt 1.1.3).<br />

„Parties to a contract who look ahead, recognize potential hazards, work out the<br />

contractual ramifications, and fold these into the ex ante contractual agreement<br />

obviously enjoy advantages over those who are myopic or take their chances and<br />

knock on wood“ (WILLIAMSON 2000: 601).<br />

Dass auf Märkten anstatt eines tatsächlichen Gütertausches vielmehr ein vertraglich<br />

spezifizierter Tausch von (Teil-)Verfügungsrechten über Güter vollzogen<br />

wird, ist jedoch mehr als eine theoretische Spitzfindigkeit. Denn je nachdem, wie<br />

ein Austauschprozess vertraglich organisiert ist, ist mit unterschiedlichen allokati-<br />

ven Effekten zu rechnen. Zunächst befinden sich die Transaktionspartner bei der<br />

vertraglichen Fixierung eines Schuldverhältnisses in einem grundsätzlichem<br />

Dilemma: „An economic and legal system dominated by discrete transactions<br />

deals with the conflict between various needs for stability and needs for flexibility<br />

[...]“ (MACNEIL 1978: 859). Versteht man unter dem Begriff „discrete transaction“<br />

präzisierte Tauschbedingungen, so orientiert sich die Vertragsgestaltung an den<br />

Präzisierungsmöglichkeiten bzw. am Präzisierungswillen der Transaktionspartner;<br />

jede Tauschbeziehung n<strong>im</strong>mt somit einen Ort innerhalb eines Präzisierungskontinuums<br />

ein, da in der Realität weder vollkommen präzisierte noch vollkommen<br />

unpräzisierte Verträge vorstellbar sind. Dabei besteht ein Zusammenhang zwischen<br />

Vertragspräzision und Flexibilität: Je präziser ein Vertrag ausgestaltet ist,<br />

<strong>des</strong>to inflexibler können die Vertragsparteien innerhalb <strong>des</strong> Vertragsverhältnisses<br />

agieren. Innerhalb dieses Präzisierungskontinuums sind drei Vertragsidealtypen –<br />

Klassischer, Neoklassischer sowie Relationaler Vertrag (MACNEIL 1978) – zu<br />

unterscheiden, wobei die Grenzen zwischen diesen Vertragsformen fließend sind<br />

(Abbildung 4).

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