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Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes im Übergang zur ...

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(vgl. <strong>zur</strong> Arbeitstheorie Lockes MACPHERSON 1990: 241ff; EUCHNER 1979: 84f).<br />

„Erst unter dieser Bedingung, daß Arbeitskraft als Ware gegen einen berechenbaren<br />

Preis auf dem Markt erworben werden konnte, wurde eine exakte Kapitalkalkulation<br />

und eine Arbeitszerlegung unter dem Gesichtspunkt rein technischer<br />

Zweckmäßigkeit möglich“ (WEHLER 1989: 65). Das auf den Überlegungen Lockes<br />

basierende Menschenbild ist somit auch ursächlich für die moderne Transformation<br />

<strong>des</strong> gesatzten Rechts, wonach jeder Person prinzipiell die Rechts- und<br />

Geschäftsfähigkeit sowie die Eigentumsfreiheit zugestanden wird (RÜCKERT<br />

1998: 219) – ein Umstand, der zwar erst allmählich <strong>im</strong> Zuge der Entwicklung der<br />

bürgerlichen Gesellschaft realisiert worden ist, sich gleichwohl aber ideengeschichtlich<br />

wesentlich weiter <strong>zur</strong>ückverfolgen lässt: „Wenn die Erde und alle<br />

niederen Lebewesen wohl allen Menschen gemeinsam eignen, so hat doch jeder<br />

Mensch ein Eigentum an seiner eigenen Person. Über seine Person hat niemand<br />

ein Recht als nur er allein. <strong>Die</strong> Arbeit seines Körpers und das Werk seiner Hände<br />

[...] sind <strong>im</strong> eigentlichen Sinne sein“ (LOCKE 1983 [1690]: 22).<br />

Das allgemein zugestandene und später dann auch staatlich garantierte Verfügungsrecht<br />

über die eigene Person ist nicht nur für die Existenz <strong>des</strong> Arbeitsange-<br />

bots entscheidend; untrennbar sind auch die Verfügungsrechte über die anderen<br />

<strong>im</strong> Produktionsprozess genutzten Ressourcen wie Kapital und Boden durch diese<br />

Prämisse <strong>im</strong>plizit begründet und letztendlich auf die Überlegungen Lockes <strong>zur</strong>ückzuführen:<br />

Aus dem „natürlichen“ Recht an der eigenen Person folge, dass –<br />

neben seiner (Bewegungs-)Freiheit – auch die Früchte seiner Arbeit in den Privatbesitz<br />

<strong>des</strong> Arbeitenden übergingen. Denn er habe durch seine Arbeit brachliegen<strong>des</strong>,<br />

für jedermann zugängliches Allgemeingut erst zu einem Wert gemacht, er<br />

habe es „mit seiner Arbeit gemischt und [...] ihm etwas hinzugefügt, was sein<br />

eigen ist – es folglich zu seinem Eigentum gemacht“ (LOCKE 1983 [1690]: 22).<br />

Existiert kein Geld, häufe – so Locke – je<strong>des</strong> Individuum nur so viel Eigentum an,<br />

wie es selbst verbrauchen könne. Eine Produktion über den persönlichen Bedarf<br />

hinaus sei aber nur dann rechtens, wenn ein zu viel produziertes Nahrungsmittel<br />

zum Tausch verwendet und die so getauschten Lebensmittel konsumiert werden.<br />

<strong>Die</strong>se Eigentumsbeschränkung wird erst dann hinfällig, wenn ein haltbares Speichermedium<br />

existiert, mit <strong>des</strong>sen Hilfe die Arbeitserträge „konserviert“ und gespart<br />

werden können. <strong>Die</strong> Erfindung <strong>des</strong> Gel<strong>des</strong> ermöglicht somit dem Individuum<br />

eine Speicherung von Erträgen seiner Arbeit und legt so den Grundstein für

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