Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes im Übergang zur ...
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- 362 - Meldung 583 weist für Person 49 die Fortführung des Arbeitsverhältnisses für den Zeitraum von 1.1.1994 bis zum 12.1.1994 aus. Der Grund für die Abgabe von Meldung 583 ist mit „sonstigen oder versicherungstechnischen Gründen (GRUND = 4) angegeben. Was sich im Beschäftigungsverhältnis der Frau ändert, wird erst in der darauffolgenden Meldung 584 sichtbar. Zwar bleibt sie im selben Beruf beim selben Arbeitgeber beschäftigt, übt nun ihre Tätigkeit aber nur noch teilzeit aus. Die Teilzeitbeschäftigung ist mit einem Bruttotagesverdienst von 67,- DM entlohnt. Der Grund für Meldung 584 ist das Ende der Beschäftigung (GRUND=2). Die Teilzeittätigkeit wurde vom 12.1.1994 bis zum 12.5.1994 ausgeübt. Observation 583 PERSNR 49 SPELL 5 NSPELL 8 TYP 4 BTYP 1 GRUND 4 AJAH 94 AMONAT 1 ATAG 1 EJAHR 94 EMONAT 1 ETAG 12 GEBJAHR 45 SEX weiblich FAMST 1 KIDZ 0 STIB Facharbei BILD 1 NATION 0 BERUF 823 ENTGELT 78 BNUM 104844 OST 1 WZW 84 GROESSE 6 WZWAGG 0 STYP 0 BNN 2 LEVEL 0 NLEV 0 Observation 584 PERSNR 49 SPELL 6 NSPELL 8 TYP 4 BTYP 1 GRUND 2 AJAHR 94 AMONAT 1 ATAG 12 EJAHR 94 EMONAT 5 ETAG 12 GEBJAHR 45 SEX weiblich FAMST 1 KIDZ 0 STIB Teilzeit BILD 1 NATION 0 BERUF 823 ENTGELT 67 BNUM 104844 OST 1 WZW 84 GROESSE 6 WZWAGG 0 STYP 0 BNN 2 LEVEL 0 NLEV 0 Zwischen dem 13.5.1994 und dem 26.10.1995 ist Person 49 ununterbrochen arbeitslos und erhält Arbeitslosengeld. Wie aus Meldung 585 ersichtlich wird, endet der Arbeitslosengeldbezug, da erneut eine Arbeit aufgenommen wird. 132 Meldung 586 dokumentiert, dass Person 49 am 27.10.1995 eine Vollzeittätigkeit als „Hilfsarbeiterin ohne nähere Tätigkeitsangabe“ (BERUF = 531) bei einer „Politischen Partei oder sonst. Organisation ohne Erwerbscharakter“ (WZW = 88; Betriebsnummer 374925) aufnimmt (Entgelt: 78,- DM). Person 49 hat vor dieser Arbeitsaufnahme noch nie für diesen Betrieb gearbeitet (Betriebsnummernzähler BNN = 3). 132 Zu beachten ist, dass Leistungsbezugsmeldungen die Informationen der letzten ausgeübten Beschäftigung fortschreiben, so bspw. das Tagesentgelt oder aber die Betriebsnummer.
- 363 - Beschäftigungsmeldung 586 ist eine Jahresmeldung und endet am 1.1.1996. Das Beschäftigungsverhältnis wird aller Wahrscheinlichkeit nach im Jahr 1996 fortgesetzt. Dies überschreitet allerdings den Analysehorizont der IABS: Die Erwerbsbiographie von Person 49 ist rechtszensiert. Observation 585 PERSNR 49 SPELL 7 NSPELL 8 TYP 6 BTYP 1 GRUND 1 AJAHR 94 AMONAT 5 ATAG 13 EJAHR 95 EMONAT 10 ETAG 26 GEBJAHR 45 SEX weiblich FAMST 1 KIDZ 0 STIB Teilzeit BILD 1 NATION 0 BERUF 823 ENTGELT 67 BNUM 104844 OST 1 WZW 84 GROESSE 6 WZWAGG 0 STYP 0 BNN 0 LEVEL 0 NLEV 0 Observation 586 PERSNR 49 SPELL 8 NSPELL 8 TYP 4 BTYP 1 GRUND 3 AJAH 95 AMONAT 10 ATAG 27 EJAHR 96 EMONAT 1 ETAG 1 GEBJAHR 45 SEX weiblich FAMST 1 KIDZ 0 STIB Facharbei BIL 7 NATION 0 BERUF 531 ENTGELT 78 BNUM 374925 OST 1 WZW 88 GROESSE 6 WZWAGG 0 STYP 0 BNN 3 LEVEL 0 NLEV 0
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Meldung 583 weist für Person 49 die Fortführung <strong>des</strong> Arbeitsverhältnisses für den<br />
Zeitraum von 1.1.1994 bis zum 12.1.1994 aus. Der Grund für die Abgabe von<br />
Meldung 583 ist mit „sonstigen oder versicherungstechnischen Gründen (GRUND<br />
= 4) angegeben. Was sich <strong>im</strong> Beschäftigungsverhältnis der Frau ändert, wird erst<br />
in der darauffolgenden Meldung 584 sichtbar. Zwar bleibt sie <strong>im</strong> selben Beruf<br />
be<strong>im</strong> selben Arbeitgeber beschäftigt, übt nun ihre Tätigkeit aber nur noch teilzeit<br />
aus. <strong>Die</strong> Teilzeitbeschäftigung ist mit einem Bruttotagesverdienst von 67,- DM<br />
entlohnt. Der Grund für Meldung 584 ist das Ende der Beschäftigung<br />
(GRUND=2). <strong>Die</strong> Teilzeittätigkeit wurde vom 12.1.1994 bis zum 12.5.1994<br />
ausgeübt.<br />
Observation 583<br />
PERSNR 49 SPELL 5 NSPELL 8<br />
TYP 4 BTYP 1 GRUND 4<br />
AJAH 94 AMONAT 1 ATAG 1<br />
EJAHR 94 EMONAT 1 ETAG 12<br />
GEBJAHR 45 SEX weiblich FAMST 1<br />
KIDZ 0 STIB Facharbei BILD 1<br />
NATION 0 BERUF 823 ENTGELT 78<br />
BNUM 104844 OST 1 WZW 84<br />
GROESSE 6 WZWAGG 0 STYP 0<br />
BNN 2 LEVEL 0 NLEV 0<br />
Observation 584<br />
PERSNR 49 SPELL 6 NSPELL 8<br />
TYP 4 BTYP 1 GRUND 2<br />
AJAHR 94 AMONAT 1 ATAG 12<br />
EJAHR 94 EMONAT 5 ETAG 12<br />
GEBJAHR 45 SEX weiblich FAMST 1<br />
KIDZ 0 STIB Teilzeit BILD 1<br />
NATION 0 BERUF 823 ENTGELT 67<br />
BNUM 104844 OST 1 WZW 84<br />
GROESSE 6 WZWAGG 0 STYP 0<br />
BNN 2 LEVEL 0 NLEV 0<br />
Zwischen dem 13.5.1994 und dem 26.10.1995 ist Person 49 ununterbrochen<br />
arbeitslos und erhält Arbeitslosengeld. Wie aus Meldung 585 ersichtlich wird,<br />
endet der Arbeitslosengeldbezug, da erneut eine Arbeit aufgenommen wird. 132<br />
Meldung 586 dokumentiert, dass Person 49 am 27.10.1995 eine Vollzeittätigkeit<br />
als „Hilfsarbeiterin ohne nähere Tätigkeitsangabe“ (BERUF = 531) bei einer<br />
„Politischen Partei oder sonst. Organisation ohne Erwerbscharakter“ (WZW = 88;<br />
Betriebsnummer 374925) aufn<strong>im</strong>mt (Entgelt: 78,- DM). Person 49 hat vor dieser<br />
Arbeitsaufnahme noch nie für diesen Betrieb gearbeitet (Betriebsnummernzähler<br />
BNN = 3).<br />
132 Zu beachten ist, dass Leistungsbezugsmeldungen die Informationen der letzten ausgeübten<br />
Beschäftigung fortschreiben, so bspw. das Tagesentgelt oder aber die Betriebsnummer.