Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes im Übergang zur ...

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- 350 - wird in der aktuellen Arbeitsmarktdebatte dabei jedoch leider allzu häufig übersehen, dass trotz der in den vergangenen Jahrzehnten erzielten immensen Produktivitätsgewinne aber auch so viele Menschen in Deutschland erwerbstätig sind wie zu keinem historischen Zeitpunkt zuvor. Tatsächlich waren im Beschäftigungsboom 1990 38,45 Millionen Menschen in Deutschland erwerbstätig während es im angeblichen „arbeitsmarktlichen Horrorjahr“ 2003 vermutlich 38,70 Millionen Erwerbstätige sein werden. Zwischen 1997 und 2003 sind demnach netto 1,6 Millionen Arbeitsplätze geschaffen worden (HICKEL 2003: 9; vgl. zu diesem Punkt auch FUCHS 1997: 55f ). Allein aus diesem Grund kann vom „Ende der Erwerbsarbeit“ ernsthaft nicht gesprochen werden. Gleichwohl hat die Schaffung neuer Arbeitsplätze nicht mit dem stärker wachsenden Arbeitskräfteangebot Schritt gehalten, so dass die hohen Arbeitslosenzahlen im Zusammenspiel mit dem im internationalen Vergleich eher geringen gesamtwirtschaftlichen Wachs- tum drängende aktuelle Probleme darstellen, die es mit geeigneten politischen Maßnahmen zu bewältigen gilt. Eine Schlüsselrolle kommt hierbei einer nachfra- georientierten nationalen Beschäftigungspolitik zur Stärkung der schwachen Binnennachfrage zu. Gegen die Wirksamkeit einer solchen Politik wird zwar immer wieder angeführt, in einer globalen Wirtschaft funktioniere eine nachfragorientierte Beschäftigungspolitik nicht, weil nicht gewährleistet sei, dass tatsäch- lich vor allem die einheimische Wirtschaft davon profitiere. Jedoch sollte dabei bedacht werden, dass gerade der fortschreitende Tertiarisierungstrend neue Möglichkeiten für eine nachfrageorientierte nationale Beschäftigungspolitik bietet. Eine intelligente Beschäftigungspolitik könnte bspw. bei der Erhöhung der Bildungsinvestitionen (Schulen, Kinderbetreuung), bei der Förderung personenbezo- gener Dienstleistungen (Altenpflege) oder aber bei der Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen (insbesondere zur Stimulierung der Bauindustrie) ansetzen. Da sich die Mobilität am Arbeitsmarkt nur im wirtschaftlichen Aufschwung erhöht, ist ein gesamtwirtschaftlich wirksamer Konjunkturimpuls ebenfalls eine wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit der vollzogenen bzw. geplanten Reformen der Arbeitsmarktpolitik. Nur auf Basis einer allgemeinen konjunkturellen Belebung kann bei einer mittelfristig zu erwartenden quantitativen wie qualitativen Verknappung von Arbeitskraft eine Aufwärtsspirale in Gang gesetzt werden. Eine solche Entwicklung kann nicht nur die individuelle Lebenssituation der Arbeitnehmer verbessern, sondern

- 351 - auch die Erträge der Betriebe und somit insgesamt die gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt erhöhen, wobei verstärkte Aus- und Weiterbildungsbemühungen als Katalysator wirken können. Diese Entwicklung geht von folgendem Szenario aus: Ein Fehlen jüngerer Facharbeitskräfte zwingt Unternehmen dazu, verstärkt ältere Arbeitnehmer zu beschäftigen. Ältere Arbeitnehmer haben aber tendenziell einen höheren Weiterbildungsbedarf (BARKHOLD/FRERICHS/NAEGELE 1995), so dass Betriebe ihre Weiterbildungsbemühungen vergrößern müssen. Diese Weiterbildungsanstrengungen sind Humankapitalinvestitionen, die sich nur bei möglichst langer Nutzungsdauer rentieren. Folge wäre, dass Betriebe sich darum bemühen, ältere, nun weitergebildete Arbeitnehmer länger im Betrieb zu halten, was letztlich dann aber einen nachhaltigen und schonenden Umgang mit der Ressource Arbeitskraft (sprich: den Beschäftigten) nötig macht. Gleichzeitig müsste die Ausbildung junger Fachkräfte forciert werden, da zum einen trotz erfolgreicher Weiterbildung der Übergang von älteren Beschäftigten in den Ruhestand zwar hinausgeschoben, jedoch nicht verhindert werden kann und soll. Zum anderen kann die zukünftige Weiterbildungsfähigkeit jüngerer Arbeitskräfte nur durch eine qualitativ hochwertige Erstausbildung gesichert werden. Damit eine solche Aufwärtsspirale tatsächlich in Gang kommt, sind zumindest zwei wesentliche Voraussetzungen notwendig. Erstens bedarf es (weiterhin) eines standardisierten Aus- und Weiterbildungssystems mit allgemein anerkannten Zertifikaten, so dass die zwischenbetriebliche Mobilität von Beschäftigten als wichtiger Flexibilitätsfaktor weiter gewährleistet ist. Allerdings muss dabei garantiert werden, dass „Trittbrettfahrer“ in einem solchen System sanktioniert werden. Dabei ist offen, ob das System von sich heraus für ein Gleichgewicht zwischen einzelbetrieblichen Kosten und Nutzen von Aus- und Weiterbildungsinvestitionen wird sorgen können oder aber, ob staatliche bzw. tarifliche Regelungen das Versagen des Ausbildungsmarktes werden verhindern müssen. Die seit einigen Jahren sich zumindest in gewissen Regionen und Branchen zuspitzende Diskrepanz zwischen der Zahl der ausbildungsplatzsuchenden Jugendlichen einerseits und der relativ geringen und abnehmenden Zahl der Ausbildungsplätze andererseits sprechen dort zur Zeit eher für staatliche Eingriffe, bspw. in Form von Ausbildungsabgaben für nicht-ausbildende Betriebe (vgl. zu dieser Diskussion auch BOSCH 2001b: 30). Zweitens ist eine gesamtgesellschaftliche Politik notwendig, die die generelle Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsfähigkeit durch

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auch die Erträge der Betriebe und somit insgesamt die gesamtgesellschaftliche<br />

Wohlfahrt erhöhen, wobei verstärkte Aus- und Weiterbildungsbemühungen als<br />

Katalysator wirken können. <strong>Die</strong>se Entwicklung geht von folgendem Szenario aus:<br />

Ein Fehlen jüngerer Facharbeitskräfte zwingt Unternehmen dazu, verstärkt ältere<br />

Arbeitnehmer zu beschäftigen. Ältere Arbeitnehmer haben aber tendenziell einen<br />

höheren Weiterbildungsbedarf (BARKHOLD/FRERICHS/NAEGELE 1995), so dass<br />

Betriebe ihre Weiterbildungsbemühungen vergrößern müssen. <strong>Die</strong>se Weiterbildungsanstrengungen<br />

sind Humankapitalinvestitionen, die sich nur bei möglichst<br />

langer Nutzungsdauer rentieren. Folge wäre, dass Betriebe sich darum bemühen,<br />

ältere, nun weitergebildete Arbeitnehmer länger <strong>im</strong> Betrieb zu halten, was letztlich<br />

dann aber einen nachhaltigen und schonenden Umgang mit der Ressource<br />

Arbeitskraft (sprich: den Beschäftigten) nötig macht. Gleichzeitig müsste die<br />

Ausbildung junger Fachkräfte forciert werden, da zum einen trotz erfolgreicher<br />

Weiterbildung der <strong>Übergang</strong> von älteren Beschäftigten in den Ruhestand zwar<br />

hinausgeschoben, jedoch nicht verhindert werden kann und soll. Zum anderen<br />

kann die zukünftige Weiterbildungsfähigkeit jüngerer Arbeitskräfte nur durch eine<br />

qualitativ hochwertige Erstausbildung gesichert werden.<br />

Damit eine solche Aufwärtsspirale tatsächlich in Gang kommt, sind zumin<strong>des</strong>t<br />

zwei wesentliche Voraussetzungen notwendig. Erstens bedarf es (weiterhin) eines<br />

standardisierten Aus- und Weiterbildungssystems mit allgemein anerkannten<br />

Zertifikaten, so dass die zwischenbetriebliche Mobilität von Beschäftigten als<br />

wichtiger Flexibilitätsfaktor weiter gewährleistet ist. Allerdings muss dabei garantiert<br />

werden, dass „Trittbrettfahrer“ in einem solchen System sanktioniert<br />

werden. Dabei ist offen, ob das System von sich heraus für ein Gleichgewicht<br />

zwischen einzelbetrieblichen Kosten und Nutzen von Aus- und Weiterbildungsinvestitionen<br />

wird sorgen können oder aber, ob staatliche bzw. tarifliche Regelungen<br />

das Versagen <strong>des</strong> Ausbildungsmarktes werden verhindern müssen. <strong>Die</strong> seit<br />

einigen Jahren sich zumin<strong>des</strong>t in gewissen Regionen und Branchen zuspitzende<br />

Diskrepanz zwischen der Zahl der ausbildungsplatzsuchenden Jugendlichen einerseits<br />

und der relativ geringen und abnehmenden Zahl der Ausbildungsplätze<br />

andererseits sprechen dort <strong>zur</strong> Zeit eher für staatliche Eingriffe, bspw. in Form<br />

von Ausbildungsabgaben für nicht-ausbildende Betriebe (vgl. zu dieser Diskussion<br />

auch BOSCH 2001b: 30). Zweitens ist eine gesamtgesellschaftliche Politik<br />

notwendig, die die generelle Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsfähigkeit durch

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