Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes im Übergang zur ...
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- 342 - therapie etc.) zu optimieren. Dabei soll die Verweildauer in Arbeitslosigkeit auf ein Mindestmaß reduziert und gleichzeitig eine hohe Vermittlungsqualität erreicht werden, so dass ein neues Arbeitsverhältnis auch möglichst lange andauert. In eine ähnliche Richtung – bspw. durch die Umgestaltung der Arbeitsämter in sogenannte „JobCenter“ – zielen (zumindest theoretisch) Teile des auf Grundlage der Vorschläge der sogenannten „Hartz-Kommission“ erarbeiteten Ersten bzw. Zweiten „Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (zu den „Hartz-Vorschlägen“ vgl. bspw. die Beiträge in ARBEITNEHMERKAMMER BREMEN 2003), die im Laufe des Jahres 2003 in Kraft getreten sind. Der Erfolg dieser Maßnahmen wird sich allerdings erst langfristig beurteilen lassen. Dabei wird von besonderer Bedeutung sein, ob es auf Basis dieser Maßnahmen in Zukunft besser gelingen wird, Ungelernte bzw. Arbeitsanbieter mit vorheriger Arbeitslosigkeitserfahrung längerfristig in den Produktionsprozess eines Betriebes zu (re)integrieren bzw. solche Personen in die Lage zu versetzen, bei Bedarf möglichst reibungslos eine neue Beschäftigung zu finden. Letztendlich wird die individuelle Qualifikation die Mobilitätschancen der Arbeitsanbieter zunehmend bestimmen. Qualifizierung kostet jedoch Geld. Daher gilt es für die Politik, einerseits die betriebliche Aus- und Weiterbildung insbesondere durch die Sicherstellung ausreichender Amortisationszeiten zu stimulieren, andererseits jedoch das Funktionieren des Arbeitsmarktes durch die kollektive Finanzierung der „Grundlagenbildung“ sowie durch den Schutz von Ausbildungsstandards und -zertifikaten zu gewährleisten. Jedoch sollte man sich auch darüber im Klaren sein, dass es in Zukunft weiterhin einen mehr oder weniger großen Personenkreis geben wird, der nicht bzw. nicht sofort mittels Qualifizie- rungsbemühungen in den „Ersten Arbeitsmarkt“ integriert werden kann. Insofern liegt auf der Hand, dass es in gewissem Umfang auf absehbare Zeit auch einen „Zweiten Arbeitsmarkt“ wird geben müssen und die Erfolgsmessung von Arbeitsmarktpolitik sich dementsprechend nicht allein auf scheinbar zweifelsfreie Indikatoren wie etwa „Vermittlungsquoten“ wird beschränken dürfen. 5.3.2 Vereinbarkeit von Erwerbs- und Eigenarbeit vorantreiben Die verstärkte Erwerbsbeteiligung von Frauen ist nicht allein aus Gründen der verbesserten Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen eine gesellschaftliche Errungenschaft, sondern auch aus ökonomischen Gründen gesamtwirt-
- 343 - schaftlich sinnvoll. Je stärker die formalen Qualifikationen von Frauen im Zuge der Bildungsexpansion gestiegen sind, umso ineffizienter wäre es, dieses Humankapital nicht zu nutzen. Mit der verstärkten weiblichen Erwerbsbeteiligung hat sich allerdings auch die „Doppelbelastung“ von Frauen erhöht, da die Veränderung der traditionellen geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung im privaten Haushalt nicht mit dem Wandel auf dem Arbeitsmarkt Schritt gehalten hat und somit Frauen nach wie vor den überwiegenden Teil der Hausarbeit, Kinderbetreuung oder aber der Pflege von kranken und behinderten Angehörigen leisten (BERTRAM 2000: 325). Betriebe werden insbesondere unter Berücksichtigung der zu erwartenden gesellschaftlichen und demographischen Entwicklungen jedoch in Zukunft noch weniger als bisher auf die dauerhafte Beschäftigung von Frauen verzichten können. Gleichzeitig zeichnet sich auf Seite der privaten Haushalte eine Abkehr von der geschlechtsspezifischen Spezialisierung hin zu einer verstärkten Risikostreuung durch die gleichzeitige Erwerbstätigkeit von Paaren ab (vgl. dazu Abschnitt 5.2.3). Folglich wird die Flexibilität des betrieblichen Arbeitskräfteeinsatzes in Zukunft verstärkt durch die Flexibilitätsanforderungen, die an die private Haushaltspro- duktion gestellt wird, bestimmt werden. Bspw. werden Betriebe sich zunehmend mit Koordinationsproblem ihrer Beschäftigten auseinandersetzen müssen, das sich für diese aus den Anforderungen zwischen Eigen- und Erwerbsarbeit ergibt. 123 Insbesondere unter Berücksichtigung der anderen beiden wichtigen Rahmenbe- dingungen („gesellschaftliche Alterung“ und „Bedeutungsgewinn von Qualifikation und Wissen“) wird es für die Betriebe in Zukunft von entscheidender Bedeutung sein, ob der Aufbau bzw. Erhalt einer quantitativ wie qualitativ ausreichen- den sozialen Infrastruktur gelingt, die die Vereinbarkeit von „privaten“ Zielen der Arbeitsanbieter und der „betrieblichen“ Ziele der Arbeitsnachfrager zum beiderseitigen Vorteil ermöglicht. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche und daher politische Aufgabe. Ob sie befriedigend gelöst werden kann, hängt im Wesentlichen davon ab, ob den gesellschaftlichen Akteuren und insbesondere den Unternehmen 123 Eine solche Aufgabe ist dabei im Übrigen keineswegs neu, wie bspw. der historische Rückblick auf die Entstehung der institutionellen Kinderbetreuung im Zuge der industriellen Revolution im 19. Jahrhundert deutlich macht (vgl. KREYENFELD/SPIEß/WAGNER 2001: 18f). Ein anderes Beispiel für die Tradition, dass Betriebe ein Interesse daran haben, ihre Belegschaft bei der Koordination von Produktions- und Reproduktionserfordernissen zu unterstützen, ist der Bau von „Werkswohnungen“, der seine Wurzeln ebenfalls im 19. Jahrhundert hat (NIPPERDEY 1994: 231f).
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gilt es für die Politik, einerseits die betriebliche Aus- und Weiterbildung insbesondere<br />
durch die Sicherstellung ausreichender Amortisationszeiten zu st<strong>im</strong>ulieren,<br />
andererseits jedoch das Funktionieren <strong>des</strong> <strong>Arbeitsmarktes</strong> durch die kollektive<br />
Finanzierung der „Grundlagenbildung“ sowie durch den Schutz von Ausbildungsstandards<br />
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darüber <strong>im</strong> Klaren sein, dass es in Zukunft weiterhin einen mehr oder weniger<br />
großen Personenkreis geben wird, der nicht bzw. nicht sofort mittels Qualifizie-<br />
rungsbemühungen in den „Ersten Arbeitsmarkt“ integriert werden kann. Insofern<br />
liegt auf der Hand, dass es in gewissem Umfang auf absehbare Zeit auch einen<br />
„Zweiten Arbeitsmarkt“ wird geben müssen und die Erfolgsmessung von Arbeitsmarktpolitik<br />
sich dementsprechend nicht allein auf scheinbar zweifelsfreie<br />
Indikatoren wie etwa „Vermittlungsquoten“ wird beschränken dürfen.<br />
5.3.2 Vereinbarkeit von Erwerbs- und Eigenarbeit vorantreiben<br />
<strong>Die</strong> verstärkte Erwerbsbeteiligung von Frauen ist nicht allein aus Gründen der<br />
verbesserten Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen eine gesellschaftliche<br />
Errungenschaft, sondern auch aus ökonomischen Gründen gesamtwirt-