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Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes im Übergang zur ...

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die Betriebe zumin<strong>des</strong>t innerhalb einzelner Belegschaftssegmente hinsichtlich der<br />

Allokation von Arbeitskraft entweder für eine eher externe oder aber interne<br />

Flexibilisierungsstrategie entscheiden (BELLMANN et al. 1996; BOSCH 2001d). <strong>Die</strong><br />

Stärkung betriebsinterner Flexibilisierungsstrategien ist dabei nicht nur durch das<br />

arbeitgeberseitige Interesse <strong>zur</strong> Sicherung wichtiger und teurer Humankapitalressourcen<br />

zu begründen. <strong>Die</strong> zunehmende Ausrichtung der Güter- und <strong>Die</strong>nstleistungsproduktion<br />

nach einer „tertiären Logik“ kann als eine weitere Ursache für<br />

diese Entwicklung angenommen werden. Je wichtiger die direkte Beziehung<br />

zwischen Beschäftigtem und Kunden geworden ist, <strong>des</strong>to schwieriger kann der<br />

Betrieb diesen Arbeitnehmer ersetzen. Hinzu kommen die veränderten Kontrollmöglichkeiten<br />

in einer verstärkt nach „tertiärer Logik“ funktionierenden Produktion.<br />

War es früher relativ einfach, die Leistung von Beschäftigten entweder direkt<br />

am Output oder aber indirekt am Input auf Basis starrer Arbeitszeiten zu messen,<br />

hat sich die Leistungskontrolle verkompliziert. Input und Output sind nicht mehr<br />

ohne Weiteres zu ermitteln, wodurch sich die Informationsasymmetrie zwischen<br />

Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Lasten <strong>des</strong> Letzteren verschiebt. In einer solchen<br />

Situation lässt sich erst auf längere Sicht die Leistung von Beschäftigten<br />

beurteilen bzw. bietet gerade für die Arbeitgeber der Aufbau gegenseitigen Vertrauens<br />

eine wesentliche Möglichkeit, sich gegen vertragswidriges Verhalten<br />

abzusichern, was wiederum auf Dauer ausgerichtete Beschäftigungsverhältnisse<br />

voraussetzt (BREEN 1997).<br />

Verändertes Arbeitsangebot<br />

Zwar hat es in den vergangenen Jahrzehnten eine Zunahme der Ein-Personen-<br />

Haushalte und der „Nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften“ gegeben, jedoch ist<br />

das Modell der Paarbeziehung (mit oder ohne Kinder, mit oder ohne Trauschein)<br />

für die überwiegende Mehrzahl der Erwachsenen <strong>im</strong> erwerbsfähigen Alter nach<br />

wie vor gültig (HONDRICH 1998; GLATZER 1998; LAUTERBACH 1999). Allerdings<br />

hat es eine Reihe anderer Veränderungen gegeben. Bspw. war es in der Industriegesellschaft<br />

für den Mann weniger problematisch, seinen Arbeitgeber zu wechseln<br />

und damit u. U. auch veränderte Arbeitszeiten oder verlängerte Anfahrtswege zu<br />

akzeptieren, da weibliche Erwerbstätigkeit – wenn überhaupt – i. d. R. eine reine<br />

und häufig auch periodisch begrenzte „Zuverdienstfunktion“ hatte und dadurch<br />

weitgehend disponibel gewesen ist. So ließ sich die Haushaltsproduktion relativ<br />

problemlos den neuen Gegebenheiten – sprich den Erwerbsarbeitsanforderungen

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