Die Restrukturierung des Arbeitsmarktes im Übergang zur ...
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- 306 - Das bedeutet, dass dieses erhöhte Risiko folglich auch dann bestehen bleibt, wenn die Probezeit erfolgreich absolviert worden ist, was sowohl die CPE-Schätzungen für neu begonnene Beschäftigungsverhältnisse bestätigen (vgl. Tabelle 31 bis Tabelle 40 im Anhang) als auch die Hazard Ratios für ein- bis zweijährige Beschäftigungsverhältnisse insgesamt belegen (zusätzlich sind auch hier die dazugehörigen CPE-Schätzungen in Tabelle 41 bis Tabelle 50 im Anhang zu beachten). Tatsächlich scheinen sich hinter der Tatsache von Arbeitslosigkeitserfahrungen real wirksame Eigenschaften zu verbergen, die die Beschäftigungsrisiken von Arbeitnehmern gegenüber ihren Kollegen ohne Arbeitslosigkeitserfahrungen deutlich erhöhen, selbst wenn diese über die gleiche Betriebszugehörigkeitsdauer verfügen und sich auch in anderen wesentlichen sozio-strukturellen Variablen nicht unterscheiden. Neben diesem generellen Zusammenhang sind die Veränderungen des Einflusses früherer Arbeitslosigkeitsepisoden auf die Übergangsrisiken im Zeitverlauf von Interesse. Betrachtet man zunächst ausschließlich die Entwicklung des Über- gangsrisikos in Arbeitslosigkeit sowohl unter dem Gesichtspunkt der Zahl zurückliegender Arbeitslosigkeitsepisoden als auch unter dem Gesichtspunkt von Langzeitarbeitslosigkeitserfahrungen, so zeichnet sich im Zeitverlauf eine Polarisierung innerhalb der Gruppe der ehemals Arbeitslosen ab (vgl. zu einer ähnlichen internen Polarisierung auch die obigen Ergebnisse bezüglich des Übergangsrisikos von Ungelernten). Während das Arbeitslosigkeitsrisiko von Beschäftigten, die lediglich eine Arbeitslosigkeitsepisode in den vergangenen drei Jahren erlebt haben, gegenüber der Referenzgruppe der zuvor nicht arbeitslos Gewesenen zurückgeht, erhöht sich das Arbeitslosigkeitsrisiko von Mehrfacharbeitslosen zwischen den 1980er und 1990er Jahren relativ deutlich. 119 Dies trifft sowohl für bereits seit ein bis zwei Jahren bestehende Beschäftigungsverhältnisse als auch in wesentlich stärkerem Ausmaß für neu begonnene Jobs zu. 120 Diese Polarisierung 119 Zumindest für die Gruppe der neu begonnenen Beschäftigungsverhältnisse verdeutlichen auch die im Rahmen der CPE-Schätzungen ermittelten Baseline Überlebensraten diese gruppeninterne Polarisierung besonders eindrucksvoll (Tabelle 33 und Tabelle 38 im Anhang). Die Überlebensrate der Beschäftigten mit nur einer Arbeitslosigkeitserfahrung erhöht sich deutlich von knapp 57 auf gut 71 Prozent. Demgegenüber sinkt die Baseline Überlebensrate am Ende des Untersuchungszeitraums für die Personen mit drei oder mehr zurückliegenden Arbeitslosigkeitsepisoden von 46 auf 21 Prozent. 120 Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass das nach wie vor erhöhte Übergangsrisiko in Langzeitarbeitslosigkeit im Vergleich der 1980er und der 1990er Jahre in beiden Untersuchungsgruppen deutlich rückläufig ist und das Übergangsrisiko in „Meldelücke“ kon-
- 307 - wird auch dadurch deutlich, dass es in den 1980er Jahren für bereits seit ein bis zwei Jahre in einem Betrieb Beschäftigte keinen statistisch nachweisbaren Einfluss vorausgegangener Langzeitarbeitslosigkeitserfahrung auf das Übergangsrisiko in eine erneute Langzeitarbeitslosigkeitsepisode gegeben hat. In den 1990er Jahren jedoch offenbart diese Gruppe dann ein um mehr als 125 Prozent erhöhtes Langzeitarbeitslosigkeitsrisiko. Es scheint so zu sein, dass nach wie vor bestehende prinzipiell negative Folgen früherer Arbeitslosigkeit nicht mehr per se die Beschäftigungsrisiken weiter erhöhen, sondern dass vor allem die Mehrfacharbeitslosen bzw. die Beschäftigten mit Langzeitarbeitslosigkeitserfahrung die „Hauptverlierer“ des gesellschaftlichen Veränderungsprozesses sind, der sich seit den 1970er Jahren allmählich vollzogen hat. Es sind prinzipiell zwei Erklärungen für den auch im bestehenden Beschäftigungsverhältnis – selbst nach längerer Betriebszugehörigkeitsdauer – wirkenden und im Zeitverlauf eher noch zunehmenden diskriminierenden Effekt vorausgegangener Arbeitslosigkeitserfahrungen denkbar (GRANOVETTER 1986: 7f; vgl. auch HECKMAN 1978): (1) Heterogenität der individuellen Beschäftigungsfähigkeit: Eine erste Erklärung für die beobachteten Phänomene könnte sein, dass es tatsächlich so etwas wie „Beschäftigungsfähigkeit“ als eine individuelle, über die Zeit weitgehend kon- stante, aber schwer zu beobachtende Eigenschaft gibt. So kommt es, dass Personen mit niedriger Beschäftigungsfähigkeit selbst dann, wenn sie die Hürden einer Bewerberauswahl und das Risiko der Probezeit überstanden haben, letztlich doch als „Problemfälle“ auffallen, ihren Arbeitsplatz verlassen oder verlieren und erneut arbeitslos werden. (2) Pfadabhängigkeit der Ausgrenzung: Durch den Umstand einer vorausgehenden Arbeitslosigkeitserfahrung wird ein Automatismus in Gang gesetzt, bei dem die Arbeitgeber solchen Beschäftigten von vornherein schlechtere und instabilere Arbeitsstellen zuweisen. In diesem Fall wären unsere Schätzergebnisse als die Langzeitwirkung von bereits vor der Einstellung vollzogener Selektionsprozesse stant gering bleibt. Diese Ergebnisse sind jedoch nur schwerlich in eindeutiger Weise zu interpretieren, da die CPE-Schätzungen gerade hier deutliche Abweichungen von der Proportionalitätsannahme zeigen und daher ein Vergleich der Hazard Ratios der Gesamtschätzungen nicht möglich ist.
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wird auch dadurch deutlich, dass es in den 1980er Jahren für bereits seit ein bis<br />
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in eine erneute Langzeitarbeitslosigkeitsepisode gegeben hat. In den 1990er<br />
Jahren jedoch offenbart diese Gruppe dann ein um mehr als 125 Prozent erhöhtes<br />
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prinzipiell negative Folgen früherer Arbeitslosigkeit nicht mehr per se die<br />
Beschäftigungsrisiken weiter erhöhen, sondern dass vor allem die Mehrfacharbeitslosen<br />
bzw. die Beschäftigten mit Langzeitarbeitslosigkeitserfahrung die<br />
„Hauptverlierer“ <strong>des</strong> gesellschaftlichen Veränderungsprozesses sind, der sich seit<br />
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Es sind prinzipiell zwei Erklärungen für den auch <strong>im</strong> bestehenden Beschäftigungsverhältnis<br />
– selbst nach längerer Betriebszugehörigkeitsdauer – wirkenden<br />
und <strong>im</strong> Zeitverlauf eher noch zunehmenden diskr<strong>im</strong>inierenden Effekt vorausgegangener<br />
Arbeitslosigkeitserfahrungen denkbar (GRANOVETTER 1986: 7f; vgl.<br />
auch HECKMAN 1978):<br />
(1) Heterogenität der individuellen Beschäftigungsfähigkeit: Eine erste Erklärung<br />
für die beobachteten Phänomene könnte sein, dass es tatsächlich so etwas wie<br />
„Beschäftigungsfähigkeit“ als eine individuelle, über die Zeit weitgehend kon-<br />
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mit niedriger Beschäftigungsfähigkeit selbst dann, wenn sie die Hürden einer<br />
Bewerberauswahl und das Risiko der Probezeit überstanden haben, letztlich doch<br />
als „Problemfälle“ auffallen, ihren Arbeitsplatz verlassen oder verlieren und<br />
erneut arbeitslos werden.<br />
(2) Pfadabhängigkeit der Ausgrenzung: Durch den Umstand einer vorausgehenden<br />
Arbeitslosigkeitserfahrung wird ein Automatismus in Gang gesetzt, bei dem<br />
die Arbeitgeber solchen Beschäftigten von vornherein schlechtere und instabilere<br />
Arbeitsstellen zuweisen. In diesem Fall wären unsere Schätzergebnisse als die<br />
Langzeitwirkung von bereits vor der Einstellung vollzogener Selektionsprozesse<br />
stant gering bleibt. <strong>Die</strong>se Ergebnisse sind jedoch nur schwerlich in eindeutiger Weise zu interpretieren,<br />
da die CPE-Schätzungen gerade hier deutliche Abweichungen von der Proportionalitätsannahme<br />
zeigen und daher ein Vergleich der Hazard Ratios der Gesamtschätzungen nicht<br />
möglich ist.